Whiskyfass kaufen?

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  • Kapaneus User Kapaneus Dabei seit: 15.02.2010Beiträge: 1,051Flaschensammlung:Kapaneus's SammlungBewertungen: 51
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    Die Fässer werden üblicherweise nicht am Stück weggeschickt. Ich meine so eine Frage wäre hier schonmal gekommen und es dürfte immer noch ziemlich schwierig sein, 50-200 Liter hochentzündliche Flüssigkeit in nem Holzfass über die Grenze zu bekommen. :wink:
    Glenglassaugh sagt dazu:
    Under the “The Scotch Whisky Regulations 2009” which became law on 23rd November 2009, single malt Scotch whisky must be matured and bottled in Scotland. Therefore it is not possible to remove the full cask from site and bottle outside Scotland.

    Eigentlich geht es da nur ums abfüllen, aber ich bleibe dabei das der Transport und die Steuern ein Problem werden dürften.

  • atomic2.0 User atomic2.0 Dabei seit: 04.01.2013Beiträge: 431Flaschensammlung:DJ Atomic's SchatztruheBewertungen: 8
    , letzte Änderung 14. März 2013 um 11:30
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    Darf man hier General keine links Posten? Den Bericht aus einer tageszeitung hier müssen die fassinteressierten mal lesen

    __________

    Hat sich erledigt

    Whisky feilt den Geschmack...! "Wenn ma nix probiert hat, lernt ma ja nix..." (Horst L., Ardmore UA Tasting , 27.03.2013)
  • Minnie McMouse User Minnie McMouse Dabei seit: 23.06.2010Beiträge: 1,425Bewertungen: 0
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    Für alle, die es immer noch nicht wissen.
    Es wird kein (Malt)Whisky mehr als Fassware Schottland verlassen. Sucht Euch bei Bedarf die entsprechende Regulierung der SWA im Netz heraus.
    Für die Besitzer eines 50l Fassesvhabe ich auch noch eine gute Nachricht. Bei kleinen Fässern ist der Angels Share sehr hoch, bis zu 5%/Jahr. Da ist dann bei längerer Reifung nur noch eine Pfütze drin...
    Und das mit der Einfuhr macht auch überhaupt gar keine Probleme nicht...
    Zollamt...Branntweinsteuer...Mehrwertsteuer...Fracht durch einen lizensierten Spediteur...etc.
    Kann man alles durch Profis erledigen lassen, kostet aber extra.
    Und was den Verkauf an Händler für 50.- € betrifft, die dann für 60.- € verkaufen, daraus wird nichts, da der Händler, da er ja Händler ist, beim Verkauf die MwSt abführen muss. Das sind bei 60.- € genau 9,58 €, es bleiben also satte 0,42 € "Gewinn". Da freut sich dann jeder Händler, wenn er so ein Geschäft machen kann...
    Rot ist Blau und Ironie ist Normal !!! Manni lebt !!!
  • Angrist User Dabei seit: 21.01.2013Beiträge: 291Bewertungen: 0
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    Ich lese mir jetzt ganz bestimmt nicht irgendwelche selbsternannten Bestimmungen durch , die SWA ist ja nicht das gesetzt.

    Wenn das Fass Eigentum von Person X ist, kann sich die Firma y wo das Fass lagert zwar weigern zu schicken, weil sie sich an die SWA regeln halten will, nichts kann es der Person X aber verbieten, das Teil an Platz Z in Schottland liefern zu lassen, von wo es von einer Spedition übernommen und zu uns geliefert wird.

    Behördenhickhack etc kommt natürlich trotzdem dazu.

    Das sich ein Verkauf an Händler kaum lohnt, weder für die eine noch für die andere Partei ist klar, ausser man hat irgendwas ganz seltenes, bzw teures.
    Wenn man zb 10 Jahre nach der Schliessung von Port Ellen, wo der Stoff ja noch günstig war, rein hypothetisch irgnendwoher 4 Fässer gekauft hätte, zum damaligen Fasspreis, und die heute jetzt an einen UA verkaufen würde zum abfüllen, da würde man schon ordentlich Reibach machen.

  • Zeodyn User Zeodyn Dabei seit: 02.01.2013Beiträge: 113Bewertungen: 0
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    "Whiskysünder" schrieb:
    Ich würde mir gerne in Schottland ein Fass Whisky kaufen und es in meinem Keller einlagern. Spricht da irgendwas dagegen?


    Minnie hat Recht, guck doch mal, ob du von einer Deutschen Whiskybrennerei eins erwerben kannst. Das würde vieles einfacher machen für dich. Wenn du aber explizit was schottisches willst musst du dich auf unverhältnismäßig hohe Kosten gefasst machen :wink:

  • Angrist User Dabei seit: 21.01.2013Beiträge: 291Bewertungen: 0
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    Es gibt ja Destillen in Schottland, gerade neue, die auch Newmake verkaufen.

    Wenn man schon das Geld hat, sich einechtes Fass in den Keller zu stellen mit xhundert Litern, (alles unter 100 Litern, kann man ja nicht wirklich lange lagern, da mann sonst nach gewisser Zeit nur noch Eichengeschmack hat), wäre es zumindest einfach, und auch billiger, sich Xhundert Flaschen Newmake und ein leeres Fass zu kaufen, und das dann zu kombinieren.

  • XLarge User XLarge Dabei seit: 15.02.2007Beiträge: 2,316Flaschensammlung:XLarges SammlungBewertungen: 0
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    Problem ist auch ein zollfreies Lager - sonst zahlt man auch für den Angelsshare seine Branntweinsteuer etc. :mrgreen:

  • Horst_S User, Administrator Horst_S Dabei seit: 07.05.2004Beiträge: 5,211Flaschensammlung:Horst_S SammlungBewertungen: 1364
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    Doch, doch, man sollte schon die Regeln der SWA durchlesen. Denn genau die Regeln wurden zu Verordnungen. So darf sich ein Whisky nur Single Malt nennen, wenn er auch in Schottland abgefüllt wurde. Hat man also seinen Whisky hier in D abgefüllt, dann wird ein Händler die vielen Extraflaschen, die man selbst nicht los wird, nicht ankaufen. Man bleibt darauf sitzen.

    Das Hauptproblem ist der extrem hohe Preis, der vom Privatmann für Rohwhisky in Fässern verlangt wird. Die Herstellkosten betragen pro Liter Rohwhisky 1,50 bis 2,00 EUR. Macht 500 EUR für ein Ex-Bourbonfass. Zahlt man selbst nun ein Vielfaches dafür, dann hat man am Ende am Markt ein Kostenproblem. Man konkurriert mit Whiskys, die einfach billiger als Rohwhisky waren.

    Es gibt noch weitere 'Problemchen', neben der extrem schlechten finanziellen Rechnung. Wenn das Fass sehr klein ist, dann führt das zu einer zu schnellen Fassreifung. D.h. der Aromenübertrag in den W aus dem Fass ist heftig, doch der Whisky hat seine metallische Jugend noch nicht verloren. Es gibt da einen Artikel, der die Zusammenhänge erklärt.

    Deshalb macht es Sinn, wenn man nur einen kleinen Fassanteil - wie oben beschrieben - eines größeren Fasses erwirbt. Es bleibt das Risiko, dass einem sein Dutzend Flaschen halt nicht wirklich schmeckt. Bleibt der 'Rumtopf'.

    Gruß Horst Lüning Admin, Whisky.de
    ChreschtZeodyn2 gefällt das
  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 21.05.2012Beiträge: 0Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 18. März 2013 um 10:53
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    "Horst_S" schrieb:
    Doch, doch, man sollte schon die Regeln der SWA durchlesen. Denn genau die Regeln wurden zu Verordnungen. So darf sich ein Whisky nur Single Malt nennen, wenn er auch in Schottland abgefüllt wurde. Hat man also seinen Whisky hier in D abgefüllt, dann wird ein Händler die vielen Extraflaschen, die man selbst nicht los wird, nicht ankaufen. Man bleibt darauf sitzen.



    Stimmt nicht ganz, der Whisky darf sich dann nicht mehr "Single Malt SCOTCH Whisky" nennen, Single Malt ohne "Scotch" bzw. Single Grain Whisky darf sich im Prinzip fast jeder Getreideschnaps nennen, der aus einer Brennerei kommt und mind. 3 Jahre im Fass lagerte.

    Gesetz: http://www.legislation.gov.uk/uksi/2009/2890/contents/made

    Zur Bezeichnung Scotch Whisky:

    Auszug:

    Definition of “Scotch Whisky” and categories of Scotch Whisky
    This section has no associated Explanatory Memorandum
    3.—(1) In these Regulations “Scotch Whisky” means a whisky produced in Scotland—

    (a)that has been distilled at a distillery in Scotland from water and malted barley (to which only whole grains of other cereals may be added) all of which have been— .
    (i)processed at that distillery into a mash; .
    (ii)converted at that distillery into a fermentable substrate only by endogenous enzyme systems; and .
    (iii)fermented at that distillery only by the addition of yeast; .
    (b)that has been distilled at an alcoholic strength by volume of less than 94.8 per cent so that the distillate has an aroma and taste derived from the raw materials used in, and the method of, its production; .
    (c)that has been matured only in oak casks of a capacity not exceeding 700 litres; .
    (d)that has been matured only in Scotland; .
    (e)that has been matured for a period of not less than three years; .
    (f)that has been matured only in an excise warehouse or a permitted place; .
    (g)that retains the colour, aroma and taste derived from the raw materials used in, and the method of, its production and maturation; .
    (h)to which no substance has been added, or to which no substance has been added except— .
    (i)water; .
    (ii)plain caramel colouring; or .
    (iii)water and plain caramel colouring; and .
    (i)that has a minimum alcoholic strength by volume of 40%. .
    (2) In these Regulations—

    “Single Malt Scotch Whisky” means a Scotch Whisky that has been distilled in one or more batches—
    (a)at a single distillery;
    (b)from water and malted barley without the addition of any other cereals; and
    (c)in pot stills;
    “Single Grain Scotch Whisky” means a Scotch Whisky that has been distilled at a single distillery except—
    (a)Single Malt Scotch Whisky; or
    (b)a Blended Scotch Whisky;
    “Blended Malt Scotch Whisky” means a blend of two or more Single Malt Scotch Whiskies that have been distilled at more than one distillery;
    “Blended Grain Scotch Whisky” means a blend of two or more Single Grain Scotch Whiskies that have been distilled at more than one distillery; and
    “Blended Scotch Whisky” means a blend of one or more Single Malt Scotch Whiskies with one or more Single Grain Scotch Whiskies.


    Fässer dürfen nicht mehr ausgeführt werden, ist auch gesetzlich geregelt:

    http://www.legislation.gov.uk/uksi/2009/2890/regulation/7/made

    Auszug:

    7.—(1) A person must not move any of the following categories of Scotch Whisky from Scotland to another country in a wooden cask or other wooden holder—

    (a)Single Grain Scotch Whisky; .
    (b)Blended Malt Scotch Whisky; .
    (c)Blended Grain Scotch Whisky; or .
    (d)Blended Scotch Whisky. .
    (2) During the period until (and including) 22nd November 2012, a person must not move any Single Malt Scotch Whisky from Scotland to another country in a wooden cask or other wooden holder.

    (3) On and after 23rd November 2012 a person must not move any Single Malt Scotch Whisky from Scotland to another country except in a bottle (made of any inert material) that is labelled for retail sale.

    (4) For the purposes of this regulation a person is regarded as having moved Scotch Whisky from Scotland to another country if they—

    (a)physically move the whisky from Scotland to another country; or .
    (b)arrange (whether directly or through a third party) for another person to physically move the whisky from Scotland to another country. .
    (5) In this regulation “retail sale” means any sale except a sale for use or resale in the course of a trade or business.

    ===

    "Must not" im englischen heißt übersetzt i.Ü. "darf nicht".

    Grüße

    Jochen

    "The barrel is a greater invention than the wheel because you can't mature whisky in a wheel." - Jim McEwan Meine Sample-Liste: http://www.whisky.de/nc/tfg/forum/forum/mm_forum_pi1/beitraege//whiskey_rum_cognac_gin_jocmuellers_samples.html Aktuelle FT:
  • Greenkeeper User Greenkeeper Dabei seit: 14.02.2013Beiträge: 2,525Bewertungen: 191
    , letzte Änderung 18. März 2013 um 10:50
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    Vielen Dank an jocmueller. Endlich mal was Fundiertes mit Quellenangabe. :idea:

    Den ganzen Hype um die Fässer verstehe ich eh' nicht. Merkt man doch schon als Laie, dass die viel zu teuer sind.

    meine Sampleliste: Greenkeeper's muppet booze aktive FT: zZ. keine
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