Unfassbare Läden gibts...

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  • duerer79 User duerer79 Dabei seit: 09.06.2013Beiträge: 349Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 17. Januar 2014 um 12:17
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    "Noface83" schrieb:
    "duerer79" schrieb:
    Ich hatte am Mittwoch Mittag ca 14 Uhr Erfahren, dass es bei einem örtlichen Whiskyhändler noch den Glendronach Platinum für 69 Euro geben soll. Also hingefahren angekommen um 17 Uhr. Gesagt ja so und so würde gerne die 3 Flaschen Platinum mitnehmen. An der Kasse hieße es plötzlich 267 Euro. Sprich eine Preissteigerung von 20 Euro innerhalb von 3 Stunden. Hab sie dann Dankend im Laden stehen gelassen.


    Das nenn ich mal echt ne Frechheit - der regionale Händler in Würzburg hat zwei Karton Platinum letzten Freitag bekommen und ich habe Samstag Früh die letzte Flasche gekauft. Und trotz verrückter Preissteigerungen im Internet und ebay hat er sie für faire 69,- EUR verkauft. Ich finde es eine Frechheit wenn Händler nur wegen der Knappheit den Preis innerhalb eines Tages ändern und einfach mal 20 EUR mehr Gewinn einsacken. Das dumme ist aber, dass der die Flaschen sicher auch noch an irgendeinen Verrückten losbekommen hat.


    Das stimmt hatte schon überlegt ein Tag später wieder Hinzufahren um zu schauen wie der Kurs jetzt ist. Aber ich hab noch ein paar Flaschen im Keller. Es wären eh 2 für einen Bekannten gewesen und die 3. für meine Sample Liste. Aber nicht bei dem Preis. Außerdem gibt es noch zwei andere sehr gute Händler in Nürnberg bei denen so etwas nicht passieren würde.

  • niggy1813 User niggy1813 Dabei seit: 15.01.2013Beiträge: 996Bewertungen: 86
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    "duerer79" schrieb:
    Ich hatte am Mittwoch Mittag ca 14 Uhr Erfahren, dass es bei einem örtlichen Whiskyhändler noch den Glendronach Platinum für 69 Euro geben soll. Also hingefahren angekommen um 17 Uhr. Gesagt ja so und so würde gerne die 3 Flaschen Platinum mitnehmen. An der Kasse hieße es plötzlich 267 Euro. Sprich eine Preissteigerung von 20 Euro innerhalb von 3 Stunden. Hab sie dann Dankend im Laden stehen gelassen.


    Angebot und Nachfrage bestimmen nun mal den Preis. Marktwirtschaft (und hier sicher auch Gier). Aber ob sich das Verhalten des Händlers auf lange Zeit rechnet? Glaube ich nicht. Ich hätte die Flaschen auch stehen lassen und würde den Laden mit hoher Wahrscheinlichkeit so schnell nicht mehr betreten. (Bei sowas bin ich persönlich "zickig" und konsequent.)

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    Adventskalender: 2014

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  • SteveW110 User SteveW110 Dabei seit: 23.08.2012Beiträge: 11,447Bewertungen: 49
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    "niggy1813" schrieb:
    "duerer79" schrieb:
    Ich hatte am Mittwoch Mittag ca 14 Uhr Erfahren, dass es bei einem örtlichen Whiskyhändler noch den Glendronach Platinum für 69 Euro geben soll. Also hingefahren angekommen um 17 Uhr. Gesagt ja so und so würde gerne die 3 Flaschen Platinum mitnehmen. An der Kasse hieße es plötzlich 267 Euro. Sprich eine Preissteigerung von 20 Euro innerhalb von 3 Stunden. Hab sie dann Dankend im Laden stehen gelassen.


    Angebot und Nachfrage bestimmen nun mal den Preis. Marktwirtschaft (und hier sicher auch Gier). Aber ob sich das Verhalten des Händlers auf lange Zeit rechnet? Glaube ich nicht. Ich hätte die Flaschen auch stehen lassen und würde den Laden mit hoher Wahrscheinlichkeit so schnell nicht mehr betreten. (Bei sowas bin ich persönlich "zickig" und konsequent.)


    Und genau das ist die richtige Reaktion!
    Leider sind viele "Kunden" zu reumütig und laufen wieder hin...
    Ich handhabe es genau wie du! Enttäuscht mich ein Unternehmen, kehre ich nie mehr zurück...
    Würde das ein jeder machen, trennt sich schnell die Spreu :wink:

    Whisky-diet
    Lose 3 days in one week!
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  • iDad User iDad Dabei seit: 14.01.2013Beiträge: 2,266Flaschensammlung:Kellerkinder von früher.Bewertungen: 61
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    Also einen Stammkunden deswegen zu verlieren wird sich sicher jeder Händler überlegen.

    Aber wieso seid Ihr/(wir) denn hier im Forum? Weil Ihr auch gerne günstig beim TWS einkauft. TWS hat zwar ein gutes Sortiment, aber die wenigsten von uns sind doch bei TWS wegen ausgefallener Whiskies gelandet, sondern weil es hier einfach deutlich günstiger ist Single Malt zu kaufen, als in den allermeisten stationären Läden.

    Ich geh da ja auch meist wieder raus, weil ich weiß, dass in die Flasche, die ich interessant finde online deutlich günstiger bekomme.

    Ich handele da auch nicht immer uneigennützig. Ich finde das Beispiel jetzt auch nicht erfreulich, und ich wäre auch mal sauer, weil ich den Weg umsonst gemacht hätte. Aber ein Händler lebt nun mal vom Gewinn, wenn er den verdoppeln kann, dann ist das natürlich verlockend. Und nur sehr bedingt verwerflich.

    Und wenn ich jetzt mal ganz böse bin, dann behaupte ich, dass gerade bei jemandem, der (die letzten) 3 Flaschen einer raren Neu-Abfüllung will ich als Händler auch denken würde, dass der die evtl. bei E-Bay verhökert, oder auf einen Spekulationsgewinn hofft. Da könnte ich verstehen, dass der Händler auch denk, wieso der und nicht ich?

    Nur mal so...

    "It is true that whisky improves with age. The older I get, the more I like it." (Ronnie Corbett) "There's nothing better than having a good dinner, a fine bottle of whisky and a bad girl." (unknown)
  • iDad User iDad Dabei seit: 14.01.2013Beiträge: 2,266Flaschensammlung:Kellerkinder von früher.Bewertungen: 61
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    "Horst_S" schrieb:
    Also lassen Sie sich alles bis zum letzten Moment offen.


    Das ist nachvollziehbar - aber für den Kunden natürlich auch ein Problem. Wenn ich jetzt unbedingt eine bestimmte, seltene Ware (bei anderen ist das ja weder so noch so ein Thema) will, und ich aber tage warten muss bis zur bindenden Zusage, dann werde ich mir natürlich überlegen, ob ich nicht lieber 3 Falschen bei drei Händlern bestelle, denn in 4 Tagen wenn ich die finale zu oder Absage habe, dann hat sie keiner mehr - und dann schicke ich halt alle überschüssigen zurück.

    Habe ich persönlich noch nie gemacht, aber ich finde, dass diese etwas einseitge Sicht der Dinge auch ihre Tücken hat, und ein 'bloß kein Commitment, so lange als möglich' auch echt nerven kann und ein Verbraucherverhalten fördert, über das die Händler dann auch wieder jammern.

    In der Regel ist das bei TWS ja eh' kein Thema und das Black-Bowmore (oder war es white?) auch sehr theoretisch. Es ist schon eher das nicht im Griff haben von Lager, das versprechen von Lieferbarkeit, das Kunden locken soll etc. welches bei anderen Shops nervt.

    Trotzdem finde ich es schön, wenn ein Händler mehr nach der Devise: 'Ich versuche meine Zusagen zu halten, ich verspreche nichts was ich nicht halten kann' und wenn was schief geht, dann repariere ich es so gut ich kann' arbeitet. Man kann sich als halbwegs erfahrer Kunde nämlich sehr oft nicht vorstellen, wieso ausgerecht die Flaschen, die gerade günstig(er) angeboten werden (als anderswo), denen man evtl. sogar noch 'nachtelefoniert', dann ausgerechnete Karton-weise zu Bruch gehen, während hunderte Standardflaschen problemlos verschickt werden....

    Wie gesagt, hat nichts mit TWS zu tun, sondern eher ein Kommentar zum Verhalten. Ein lokaler Händler, der eine Flasche mit 50 Euro ausgezeichnet im Schaufenster stehen hat, darf die meines Wissens auch nicht im Laden auf einmal teurer verkaufen.

    "It is true that whisky improves with age. The older I get, the more I like it." (Ronnie Corbett) "There's nothing better than having a good dinner, a fine bottle of whisky and a bad girl." (unknown)
  • Greenkeeper User Greenkeeper Dabei seit: 14.02.2013Beiträge: 2,525Bewertungen: 191
    , letzte Änderung 17. Januar 2014 um 15:37
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    "iDad" schrieb:
    ............Ein lokaler Händler, der eine Flasche mit 50 Euro ausgezeichnet im Schaufenster stehen hat, darf die meines Wissens auch nicht im Laden auf einmal teurer verkaufen.


    Doch, darf er. Weil die Auslage im Schaufenster eben kein Angebot (im Rechtssinne) ist, sondern nur eine "Einladung an den Kunden, ein Kaufangebot zu unterbreiten" (für die Angeber unter uns: "invitatio ad offerendum" ) ")

    Es handelt sich dann um ein "Lockvogel-Angebot". Lockvogel-Angebote sind also doppelt unecht. Zum Ersten, weil es im Rechtssinn kein Angebot ist und zum Zweiten, weil der Verkäufer entgegen der Auszeichnung gar nicht beabsichtigt, zu diesem Preis zu verkaufen.
    Das ist wettbewerbswidrig. Der Kunde kann also den Verkäufer nicht direkt zwingen, zu dem Preis zu verkaufen. Er kann nur seinen Unmut zum Ausdruck bringen (indirekter Druck: ich kaufe hier womöglich nicht mehr....) oder er kann einen Konkurrenten oder eine Verbraucherzentrale informieren (und die können dann den Händler wegen Wettbewerbswidrigkeit abmahnen, was dann Sinn macht, wenn es kein Einzelfall ist, also die Behauptung eines "dummen Zufalls" oder "bedauerlichen Irrtums" nicht mehr so glaubwürdig ist).

    Zurück zur Schilderung von Herrn Lüning: Ich finde es erstmal sehr gut, wenn so offen über die geschäftliche Seite geredet wird.
    Die Gründe wieso der TWS das so macht, sollten jedem einleuchten. Das dadurch es dazu kommen kann, dass ein Kunde aufgrund der Unsicherheit mehrfach bestellt und dann die Ware, die nicht zuerst kommt als Widerruf zurück gehen lässt, muss dann umgekehrt jeder Händler einkalkulieren, das Geschäftsleben ist nunmal kein Ponyhof.

    Bei einem so gut durchstrukturierten Laden wie dem TWS (meine Erfahrung aus den letzten 10 Bestellungen seit Feb 2013), bei dem man sich auch ohne Auftragsbestätigung extrem gut darauf verlassen kann, dass die bestellte Ware sehr schnell und zuverlässig kommt (von dem mittlerweile Gott sei Dank bereinigtem Theater rund um die Altersprüfung abgesehen) ist das aber eher ein "akademisches Problem".

    Zum Glendronach-Platinum-Beispiel von niggy: Haargenau so hätte ich auch reagiert. Und ich hätte nach dem Chef verlangt und ihm gesagt, dass ich bei solchen Geschäftsmethoden seinen Laden in Zukunft meiden würde. Sich sowas nur zu denken, hilft ja niemandem.
    Und dann hätte ich je nach der Reaktion des Chefs reagiert. Wenn der Chef nicht gekommen wäre, wäre für mich auch klar gewesen: Ich bin als Kunde nicht wichtig, also gehe ich nicht mehr dorthin. Und das hätte ich dann auch ganz höflich und freundlich, aber bestimmt gesagt.

    meine Sampleliste: Greenkeeper's muppet booze aktive FT: zZ. keine
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  • Greenkeeper User Greenkeeper Dabei seit: 14.02.2013Beiträge: 2,525Bewertungen: 191
    , letzte Änderung 17. Januar 2014 um 15:59
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    "Stefan.Sch" schrieb:
    "Horst_S" schrieb:
    @Greenkeeper Danke für die Note "1" von unseren Damen.

    In der Regel machen es die 'Wissenden' großen Unternehmen so:
    1. Unverbindliche Information im Katalog oder Internet
    2. Kunde unterbreitet Kaufangebot
    3. Unternehmen bestätigt des Eingang des Kaufangebots. WICHTIG! Keine Bestätigung der Bestellung!!!!
    4. Bestellung wird erst mit Auslieferung der Ware angenommen.
    5. Ab diesem Zeitpunkt läuft der Widerruf


    Mit 5. meinen Sie hoffentlich nicht, dass die Widerrufsfrist mit Auslieferung nach 4. beginnt. Da fehlen dann doch ein oder zwei (oder je nach Versanddauer, dazwischen liegenden Feiertagen etc. auch mehr) Tage :wink:


    Ich heisse zwar nicht Horst, aber natürlich ist bei 5. gemeint, dass die Widerrufsfrist mit der Zustellung beginnt.

    Und nochmal zu dem Einwurf von idad bzgl. der geschichte mit der "schnellen" Glendronach-Platinum-Preiserhöhung beim örtl. Händler:
    Der Gedanke von idad hat natürlich was für sich, aber wenn ich befürchte, dass die Kunden die Ware erwerben, um sie gewinnbringend in der Bucht zu verhökern, gibt es andere Wege, so etwas zu verhindern: zB. bei Restmengen ganz einfach zu sagen: Pro Kunde nur eine Flasche. Da ich weiß, dass die meisten Kunden nicht nur sammeln, sondern auch geniessen, ist so eine ebay-Spekulation damit zwar nicht sicher ausgeschlossen, jedoch schon sehr viel unwahrscheinlicher. Der Händler kann eine solche Maßnahme mit mehreren guten Argumenten ("es sollen möglichst viele meiner guten Kunden noch eine Flasche bekommen" wäre auch ein Argument) begründen und muss keinen Kunden mit derartigen Preiserhöhungen vor den Kopf stoßen.

    Ist halt die Entscheidung, ob mir Seriosität wichtiger sind als der schnelle Euro. Als örtlicher kleiner Händler mit Ladengeschäft und ohne größeren Versandhandel wäre mir persönlich die Kundenbindung wichtiger, vor allem wenn ich als kleiner Einzelhändler mit den größeren Versandhändlern beim Preis nicht ganz mithalten kann. Das kommt allerdings auch immer darauf an, was ich für Kundenkreise habe. Bei den "altmodischen" Kunden wird sich eine Kundenbindung auszahlen, bei der zappeligen Zeitgeist-Kundschaft wahrscheinlich weniger. Eine Preiserhöhung von 20 Euro pro Flasche innerhalb von 3 Stunden am gleichen Tag ist jedenfalls in meinen Augen kein seriöses Geschäftsgebahren für ein Ladengeschäft.

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  • iDad User iDad Dabei seit: 14.01.2013Beiträge: 2,266Flaschensammlung:Kellerkinder von früher.Bewertungen: 61
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    "Greenkeeper" schrieb:
    Doch, darf er.


    Was nun, zuerst darf er, aber dann kann ihm die Verbraucherzentrale an den Kragen, weil er Lockvogelwerbung gemacht hat. Und das Locken von Vögeln eben doch nicht erlaubt ist. Also hätte er von vornherein eben doch nicht gedurft. (Petitessen wie Irrtümer natürlich ausgeschlossen.)

    http://www.youtube.com/watch?v=Tca-AkF2_6w 2.03min?

    "It is true that whisky improves with age. The older I get, the more I like it." (Ronnie Corbett) "There's nothing better than having a good dinner, a fine bottle of whisky and a bad girl." (unknown)
  • iDad User iDad Dabei seit: 14.01.2013Beiträge: 2,266Flaschensammlung:Kellerkinder von früher.Bewertungen: 61
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    Was die Sache mit dem Händler vor Ort angeht, so ist das natürlich alles andere als die feinen Englische Art und ich heiße das natürlich nicht gut, aber ich wollte mal dem 'heiligen Zorn' ein kein wenig den Wind aus den Segeln nehmen, bzw etwas relativieren. :wink:

    "It is true that whisky improves with age. The older I get, the more I like it." (Ronnie Corbett) "There's nothing better than having a good dinner, a fine bottle of whisky and a bad girl." (unknown)
  • Greenkeeper User Greenkeeper Dabei seit: 14.02.2013Beiträge: 2,525Bewertungen: 191
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    "iDad" schrieb:
    "Greenkeeper" schrieb:
    Doch, darf er.

    Was nun, ..............

    Du darfst dies nicht alles in einen Topf schmeissen und umrühren, sondern musst jede Beziehung einzeln bewerten. In der Beziehung Verkäufer-Käufer darf der Verkäufer das, in der Beziehung Verkäufer-Wettbewerber(oder Verbraucherzentrale) darf er es nicht (soweit kein Einzelfall eines nicht verhinderbaren Irrtums glaubhaft ist). Zum Video kann ich nichts sagen, da ich an dem Rechner hier im Moment kein Audio habe.

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