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Am Grundwassersee 4 · 82402
Seeshaupt
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Alkoholmissbrauch ist
gesundheitsgefährdend.
Genießen Sie in Maßen.
In anbetracht dessen, daß hier in Deutschland nicht gerade DER Whiskymarkt ist ... würde ich mich mit so einer Domain in der groben Planungsphase für einen externen Versandhandel im nicht EU Ausland befinden. 8)
In anbetracht dessen, daß hier in Deutschland nicht gerade DER Whiskymarkt ist ... würde ich mich mit so einer Domain in der groben Planungsphase für einen externen Versandhandel im nicht EU Ausland befinden. 8)
Horst ist nicht auf den Kopf gefallen...alle erdenklichen Strategien sind schon in Betracht gezogen.
Da bin ich mir ganz sicher...
Gruß
damit der Fiskus in D nicht zuviel von den Gewinnen abschöpfen kann braucht man schon sehr gute, steuerliche Abschreibemodelle! 8)
Abschreibung
Celtic's Samplebörse: Altglas: Friends of Laphroaig (FOL) Plot-Nr.: 542987
Ich bin erst jetzt auf diese Information...whisky.com.....gestoßen.
Ich kann nur sagen, Respekt, Respekt!
Es zeigt wieder mal, egal was du als Selbstständiger machst, ob gegrillte Bratwurst verkaufen, Dächer decken oder einen Whiskyhandel
zu entwickeln und zu betreiben, du musst es mit Herzblut und als einer der besten machen, dann bist du in jeder Branche erfolgreich.
Und wie das in dem Whiskyhandel funktioniert, dass hat unser Horst Lüning mit seiner Frau eindrucksvoll gezeigt.
Große Anerkennung!
Große Anerkennung auch deshalb weil hier die Mehrwert-Strategie voll aufgeht, die Kunden zahlen (manchmal)mehr für das vergleichbare Produkt,
erhalten aber auch mehr als nur das vergleichbare Produkt. Man hat den Horst schon in sein Herz eingeschlossen)
Deswegen geht mir diese ewige Preisdiskussion in diesem Forum auch so gegen den Strich, der Preis ist nicht alles.
Wer nur über den Preis kauft, wird jeden Tag woanders kaufen......ich kaufe hier aus Überzeugung und halte die Loyalität
zwischen Kunden und Lieferant für unerläßlich.
In diesem Sinne...viel Erfolg mit Whisky.com
Eine Verzehnfachung in 20 Jahren entspricht 12,2% p.a.
Ob BMW in Zukunft weiter so steigt, ist eine andere Frage ... wer vor 20 Jahren Single Malt weggelegt hat, hat bestimmt eine ähnliche Rendite.
Soll whisky.com denn nur in Englisch sein oder soll es eine automatische Übersetzung in verschiedene Sprachen geben?
Entsprechende Francisestützpunkte in verschiedenen Ländern eröffnen zu lassen ist doch bestimmt nicht so schwer.
Uh, das bietet jetzt natürlich Grundlage zu einer Verschwörungstheorie.
Wurde sich hier nicht vor einiger Zeit schonmal darüber ausgelassen, dass der "normale" TWS Kunde nie einen Port Ellen oder ähnliche Lost-Distilleries im Shopsystem zu Gesicht bekommen hat? Wäre natürlich ein leichtes sich von seinem persönlichen jährlichen Bonus eine Palette zu kaufen, die man privat erst einmal einlagert und Jahre Später an den meist bietenden in einem der vielen Auktionshäuser zu verteilen?!
Aber da ich natürlich zu einer solch dreisten Unterstellung keine Beweise liefern kann, geh ich natürlich davon aus, dass es tatsächlich die BMW-Aktien waren.
damit der Fiskus in D nicht zuviel von den Gewinnen abschöpfen kann braucht man schon sehr gute, steuerliche Abschreibemodelle! 8)
Abschreibung
Tut mir leid. Hier wird wieder mit Schei...hausparolen argumentiert. Der Kaufpreis einer solchen Domain ist natürlich NICHT abschreibungsfähig, da immaterielles Wirtschaftsgut. In dieser Konstellation mit Kauf über eine KG ist er natürlich aus dem NETTO (also nach Steuern) zu bezahlen. Das kann Ihnen jeder Steuerfachmann erklären. Unser Staat hat also maximal an diesem Deal mitverdient. Wenn wir nun noch Einnahmen global damit nach Deutschland bringen, verdient der Staat nochmal damit.
Wie immer - für Kleinunternehmen macht man das einfach nur seeehr teuer. Ein Konzern hätte das ganz locker ohne Steuer erworben. Vermutlich mit irgendeinem Lizenzding und den Niederlanden. ([url= Irish with a Dutch Sandwich[/url])
Ich bleibe natürlich dabei, dass ich dem Unternehmen viel Glück wünsche, aber mir wäre echt bange.
Wer sagt Ihnen, dass mir nicht bange ist
damit der Fiskus in D nicht zuviel von den Gewinnen abschöpfen kann braucht man schon sehr gute, steuerliche Abschreibemodelle! 8)
Abschreibung
Tut mir leid. Hier wird wieder mit Schei...hausparolen argumentiert. Der Kaufpreis einer solchen Domain ist natürlich NICHT abschreibungsfähig, da immaterielles Wirtschaftsgut. In dieser Konstellation mit Kauf über eine KG ist er natürlich aus dem NETTO (also nach Steuern) zu bezahlen. Das kann Ihnen jeder Steuerfachmann erklären. Unser Staat hat also maximal an diesem Deal mitverdient. Wenn wir nun noch Einnahmen global damit nach Deutschland bringen, verdient der Staat nochmal damit.
Wie immer - für Kleinunternehmen macht man das einfach nur seeehr teuer. Ein Konzern hätte das ganz locker ohne Steuer erworben. Vermutlich mit irgendeinem Lizenzding und den Niederlanden. ([url= Irish with a Dutch Sandwich[/url])
dann bitte auch den ganzen Sachverhalt offenlegen ... 8)
Aufwendungen für den Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Die entstandenen Kosten werden im Rahmen der Gewinnermittlung durch
- Bilanzierung aktiviert.
- Einnahmenüberschussrechnung in das Anlageverzeichnis übernommen.
Erst im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, Veräußerung oder Entnahme des immateriellen Wirtschaftsgutes erfolgt bei beiden Gewinnermittlungsarten eine Verlust- bzw. Gewinnrealisierung.
Wenn schon nicht der gezahlte Kaufpreis des Domainnamens für den Onlinehändler als Aufwand absetzbar ist, so kann er zumindest die darauf entrichtete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Sie gehört nicht zu den Anschaffungskosten und kann bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Internethändlern sofort abgezogen werden.
Die Kosten für die Erstellung der Website und deren Betrieb können steuerlich abgeschrieben werden.
Celtic's Samplebörse: Altglas: Friends of Laphroaig (FOL) Plot-Nr.: 542987
Ich bleibe natürlich dabei, dass ich dem Unternehmen viel Glück wünsche, aber mir wäre echt bange.
Also mir wäre schon vor dem Ausgeben der Millionen zu bange gewesen...
so kann er zumindest die darauf entrichtete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Sie gehört nicht zu den Anschaffungskosten und kann bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Internethändlern sofort abgezogen werden.
Sie wissen schon, dass die Amerikaner grundsätzlich Preise ohne MwSt. angeben? Wenn Sie als Firma etwas aus dem Ausland kaufen, dann ist die Einfuhrumsatzsteuer immer ein durchlaufender Posten.
Die Kosten für die Erstellung der Website und deren Betrieb können steuerlich abgeschrieben werden.
Das ist ja wohl das Mindeste. Wenn man noch nicht mal die Aufwendungen für zukünftige Gewinne abschreiben könnte, dann würde bei uns in D nie mehr etwas Neues entstehen.