DHL - Paket verlorgen gegangen. Bestimmung des Whiskypreises.

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  • yggr User yggr Dabei seit: 26.08.2015Beiträge: 2,668Bewertungen: 5
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    Hat sich bei all dem unterschwelligen Spott eigentlich mal jemand gefragt, wie sich der TE jetzt fühlen muss? Oder ihn mal gefragt?

    Na ?!?


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    Maltmonster.


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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 6. Juli 2018 um 20:24
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    Waschbär schrieb:
    Ich hätte darauf getippt, dass das Versandunternehmen gleichwertigen Ersatz verschaffen muss. 
    Muss er tatsächlich nicht, wenn er nachweisen kann, dass die Ware ordnungsgemäß versendet wurde.
    Ich hätte darauf getippt, dass das Versandunternehmen gleichwertigen Ersatz verschaffen muss. Ein Ausgleich in Geld wäre für mich der Wiederbeschaffungswert. Wenn das verlorene Versandgut noch zum (ehemaligen) EK wieder zu beschaffen ist, dann wäre der EK für mich OK.
    Ich "meine" eben, dass bei so "junger" Ware der Wiederbeschaffungswert der ursprüngliche VK ist, zudem man die Ware gekauft hat. Das ist gewöhnlicher Schnaps, der eben erst regulär über den "Handel" vertrieben wurde.

    MISS YOU! 

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  • dRambo User, Moderator dRambo Dabei seit: 23.09.2015Beiträge: 19,330Bewertungen: 3
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    yggr schrieb:

    Hat sich bei all dem unterschwelligen Spott eigentlich mal jemand gefragt, wie sich der TE jetzt fühlen muss? Oder ihn mal gefragt?

    Na ?!?


    Ihr... ihr Monster.


    Maltmonster.



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    Krümelmonster? :mrgreen:


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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,605Bewertungen: 5
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    Tier schrieb:


    Waschbär schrieb:
    Ich hätte darauf getippt, dass das Versandunternehmen gleichwertigen Ersatz verschaffen muss. 
    Muss er tatsächlich nicht, wenn er nachweisen kann, dass die Ware ordnungsgemäß versendet wurde.
    Ich hätte darauf getippt, dass das Versandunternehmen gleichwertigen Ersatz verschaffen muss. Ein Ausgleich in Geld wäre für mich der Wiederbeschaffungswert. Wenn das verlorene Versandgut noch zum (ehemaligen) EK wieder zu beschaffen ist, dann wäre der EK für mich OK.
    Ich "meine" eben, dass bei so "junger" Ware der Wiederbeschaffungswert der ursprüngliche VK ist, zudem man die Ware gekauft hat. Das ist gewöhnlicher Schnaps, der eben erst regulär über den "Handel" vertrieben wurde.

    Dann sind wir uns ja im Prinzip einig. Wenn das Versandunternehmen belegen kann, dass der Geschädigte sich die Flasche zum ursprünglichen VK wiederbeschaffen kann. Wir dem Versandunternehmen bei der hier in Frage stehenden Flasche allerdings vermutlich schwer fallen.

  • K_Biker User K_Biker Dabei seit: 22.08.2017Beiträge: 2,564Bewertungen: 0
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    Muss sagen wenn ich das alles so lese, es gibt für beide Meinungen hier gute Argumente. Gar nicht so trivial das ganze Thema.

    Wäre interessant wie es ausgeht dann, mal unabhängig ob ich das mit dem Whisky Verkauf mit wohl deutlichem Gewinn, um welchen es hier geht, gut finde oder nicht.

    Das kann schließlich auch bei anderen Dingen, welche man versendet und nicht mehr zum Originalpreis wiederbeschaffbar kann, passieren dass die Post was verliert

    Es ist ein langer Weg zum Whisky-Experten - aber auch eine schöne Zeit bis dahin

     

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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
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    Ondrö schrieb:

    Aber es ist ja der neue Wert der Ware. Hätte das Transportunternehmen nicht das Paket verloren, hätte der Verkäufer genau diesen Betrag auf seinem Konto. Wieso soll er für den Fehler des Transportunternehmens bestraft werden?


    Edit: der Waschbär war schneller.

    Ich habe keine Ahnung, aber man muss eben auch die Interessen der Versandunternehmen sehen.

    Warum soll ein Versandunternehmen 500 Euro erstatten, nur weil jemand bei einer Auktionsplattform für einen druckfrischen 5 Euro Schein 500 Euro geboten hat?
    Und genau den "besonderen" Geldschein können die auch nicht wiederbeschaffen (Seriennummer).

    Ist für mich ähnlich wenig nachvollziehbar, wie bei gewöhnlichem Schnaps.

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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
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    K_Biker schrieb:

    Wäre interessant wie es ausgeht ...

    Wo die Reise hingeht, gibt letztendlich DHL jetzt schon vor:
    "Jetzt verlangt die DHL eine Rechnung, Preisnachweis über die Flasche."
    Und mit der DHL kann man als kleiner Mensch nicht wirklich diskutieren (eigene Erfahrung, allerdings ganz andere Geschichte).
    Abhaken und sich freuen, dass man die EK-Kosten erstattet bekommt.
    Ist aber wohl auch so ein Moral-Dingens.


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  • Ondrö User Ondrö Dabei seit: 23.08.2014Beiträge: 102Bewertungen: 0
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    Jetzt will er auch noch Nachvollziehbarkeit. Bei einem juristischen Thema?!

    Ich dachte ja wir sind alle in einem Schnapsforum unterwegs, um uns über den schmackhaftesten Weg zur Gleichgültigkeit auszutauschen. :mrgreen:

  • K_Biker User K_Biker Dabei seit: 22.08.2017Beiträge: 2,564Bewertungen: 0
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    Tier schrieb:


    K_Biker schrieb:

    Wäre interessant wie es ausgeht ...

    Wo die Reise hingeht, gibt letztendlich DHL jetzt schon vor:
    "Jetzt verlangt die DHL eine Rechnung, Preisnachweis über die Flasche."
    Und mit der DHL kann man als kleiner Mensch nicht wirklich diskutieren (eigene Erfahrung, allerdings ganz andere Geschichte).
    Abhaken und sich freuen, dass man die EK-Kosten erstattet bekommt.
    Ist aber wohl auch so ein Moral-Dingens.



    Habe noch keine Erfahrung mit DHL bezüglich solcher Themen.

    Gibt ja auch Unternehmen die aus Kulanz, um z.b. Kunden zu halten, nachgeben bzw. Dem Kunden entgegen kommen. Aber wenn du schon Erfahrungen hier hast, glaub ich dir natürlich dass die DHL wohl anders tickt

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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 6. Juli 2018 um 22:16
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    @Ondrö 


    Hier gibt es noch ein wenig Lesestoff (wird auch das EK-Thema angesprochen):

    https://www.it-recht-kanzlei.de/transportschaden-versandhandel.html#abschnitt_19


    Wirklich schlauer wird man aber in Sachen Klärung des ursprünglichen Anliegens auch nicht.

    AGB der DHL sorgfältig studieren und wenn man es anders sieht, den Rechtsweg beschreiten.

    Viel Spaß dabei ;-). 

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