Whisky und das Finanzamt

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  • Dronach_Aficionado User Dronach_Aficionado Dabei seit: 13.09.2017Beiträge: 12,414Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 11. Januar 2023 um 16:46
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    Hihi das stelle ich mir lustig vor wenn die Faxe und Schnurtelefone in so einem typischen FA glühen das plötzlich u.a. 3.000.000.000 *****Transaktionen abarbeiten soll :mrgreen:


    Wir schreiben das Jahr 2053: " Werter Herr Dronach Aficionado, wir haben herausgefunden dass sie 2023 auf superflipping.com einen Grandör vertickten! Dazu würden wir gerne die Kauf- und Verkaufpapiere sehen. Hier ist unsere Faxnummer: ******" :lol:  

    Guardian of the Dronach Galaxy

    BGB XXII Resident Evil: Biohazard Vendetta BM

    BGB XVII Resident Evil: Biohazard BM

    BGB Veteran XII [Silber] - XXIII

    FTs1 bis 100 I 101 I 102

  • robse211 User robse211 Dabei seit: 25.12.2018Beiträge: 3,386Bewertungen: 0
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    Farsund schrieb:


    Waschbär schrieb:


    marantz schrieb:

    Das letze BFH Urteil hierzu ist wohl vom 17.6.2020:

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/845383/


    Fazit alles nicht so einfach und wie immer 'it depends'.:wink: 

    Pauschal gewerblich ist es zumindest nicht.


    @marantz 

    Sehr spannend. Vielen Dank für den Link! Viel entschieden wurden da ja nicht (außer, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben). Aber eine sehr schöne Zusammenfassung der Problematik. Besonders gegen Ende die Ziffern 34 (Definition des gewerblichen Handels) und 36 (Abgrenzung zum privaten Sammler) finde ich sehr interessant. Das rettet vielleicht meinen sukzessiven Verkauf meiner Sammlung ab 2031 vor der Gewerblichkeit, weil ich die 500+ Flaschen tatsächlich nicht mit Wiederveräußerungsabsicht erworben habe und mir die Sammlung nur mit der Zeit mengenmäßig über den Kopf gewachsen ist. Allerdings habe ich natürlich auch keine Lust, im Fall der Fälle bis zum BFH zu gehen, um mir das bestätigen zu lassen. Also vielleicht doch rechtzeitig Gewerbeanmeldung.

    Andererseits scheint mir der wiederholte Erwerb von Whiskyflaschen zum Zwecke der Flaschenteilung (Eigenverbrauch eines kleinen Teils, regelmäßiger Weiterverkauf eines erheblich größeren Teils nach Umfüllen in kleinere Flaschen) sehr der Definition des Handels in Ziffer 34 zu entsprechen. Das ist alles kein Problem, wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Also ganz im Sinne dieses Forum. Falls man aber regelmäßig zum "Zeitwert" teilt statt zum Einkaufspreis...
    Wollte nur anmerken, dass es bei einem Gewerbe egal ist, ob dieses mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Auch wenn Du keinen Gewinn (oder sogar stets nur Verluste) einfährst, handelst Du bei Verkauf von Flaschen gewerblich und mußt Dich vor dem FA nackig machen. Wie irgendwo bereits geschrieben, war mein Finanzamt der Meinung, selbst der Verkauf einer einzigen Flasche wäre gewerbsmäßiges handeln und es flatterte mir eine Gewerbeanmeldung in‘s Haus.

    BTW: Der Marktwert meiner Sammlung ist seit dem Höchststand bereits um ca. 10% gesunken. Wird Zeit, dass es wieder bergauf geht :rolleyes:

    @Farsund Marktwert jetzt also nur noch 2Mio???

    FT Beendet (last 5): 29 30 31 32 33

    +++ Party Bus Haltestelle 10/2019 +++

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