Whisky und das Finanzamt

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  • Hive User Hive Dabei seit: 20.12.2018Beiträge: 588Bewertungen: 0
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    Waschbär schrieb:

    @Farsund 


    Ah - OK. Nochmal vielen Dank. Das ist für dich eine gute und angemessene Lösung.


    Ich suche immer noch jemanden, der aus seiner privaten Whiskysammlung einen Handelsbetrieb gemacht hat. Insbesondere würde mich interessieren, mit welchem Wert die Sammlungsflaschen in das Gewerbe übernommen werden und was man dann beim Verkauf als Gewinn zu versteuern hat. Ich fänd´s blöd und unverständlich (aber das ist ja im Steuerrecht normal), wenn ich bei Kauf 2015 zu 119 Euro inkl. Umsatzsteuer nach Gewerbeanmeldung 2033 beim Verkauf 2035 zu 1190 Euro inkl. Umsatzsteuer dann 900 Euro Gewinn versteuern müsste (mal vereinfacht gesprochen). Zumal ich den ursprünglichen Kaufpreis nach 20 Jahren wahrscheinlich sowieso nicht mehr anhand einer Rechnung nachweisen kann.


    Wenn man ein Gewerbe (Einzelunternehmen) beginnt, kann man grundsätzlich private Gegenstände in das Betriebsvermögen einlegen. Diese Einlage erfolgt sodann ertragsteuerlich mit dem Zeitwert (Gemeiner Wert - ggf. schätzen), vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Eine Ausnahme stellen allerdings Waren dar, die innerhalb der letzten 3 Jahre angeschafft worden sind, diese dürfen nicht mit einem Wert eingebracht werden, der den Einkaufspreis übersteigt. :smile: 

    Blind Guardian Battle X - Schlachtfeldsuppe: Platz 5

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    Blind Guardian Battle XII - Fremde Welten - Fremde Völker: geteilter Platz 2 sowie einem Volltreffer

  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,629Bewertungen: 5
    , letzte Änderung 27. Juni 2019 um 23:16
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    @Hive 


    So hab ich mir das erhofft. Vielen Dank! Edit: da ich nie wieder was kaufe und erst 2033 mit dem Gewerbe anfange, ist das mit den drei Jahren vorher für mich nicht relevant.

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  • SmokeyRuhr User, Moderator SmokeyRuhr Dabei seit: 22.12.2013Beiträge: 9,543Flaschensammlung:smokeyruhrBewertungen: 9
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    Hive schrieb:


    Waschbär schrieb:

    @Farsund 


    Ah - OK. Nochmal vielen Dank. Das ist für dich eine gute und angemessene Lösung.


    Ich suche immer noch jemanden, der aus seiner privaten Whiskysammlung einen Handelsbetrieb gemacht hat. Insbesondere würde mich interessieren, mit welchem Wert die Sammlungsflaschen in das Gewerbe übernommen werden und was man dann beim Verkauf als Gewinn zu versteuern hat. Ich fänd´s blöd und unverständlich (aber das ist ja im Steuerrecht normal), wenn ich bei Kauf 2015 zu 119 Euro inkl. Umsatzsteuer nach Gewerbeanmeldung 2033 beim Verkauf 2035 zu 1190 Euro inkl. Umsatzsteuer dann 900 Euro Gewinn versteuern müsste (mal vereinfacht gesprochen). Zumal ich den ursprünglichen Kaufpreis nach 20 Jahren wahrscheinlich sowieso nicht mehr anhand einer Rechnung nachweisen kann.


    Wenn man ein Gewerbe (Einzelunternehmen) beginnt, kann man grundsätzlich private Gegenstände in das Betriebsvermögen einlegen. Diese Einlage erfolgt sodann ertragsteuerlich mit dem Zeitwert (Gemeiner Wert - ggf. schätzen), vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Eine Ausnahme stellen allerdings Waren dar, die innerhalb der letzten 3 Jahre angeschafft worden sind, diese dürfen nicht mit einem Wert eingebracht werden, der den Einkaufspreis übersteigt. :smile: 


    Ja, in die Richtung wäre ich jetzt auch gegangen. Den ursprünglichen Anschaffungspreis kann man ja nicht mehr unbedingt nachweisen. Und wäre der ursprüngliche Neupreis der Ware ausschlaggebend, dann pack ein paar alte Autos dazu. Wenn Du die verkaufst, hast Du soviel Verlust, da musst Du viele Whisky Flaschen mit Gewinn verkaufen....:mrgreen:

    Ohne jetzt nachzuschauen, rein aus dem Bauch heraus, stimme ich @Hive zu....

    User / Mod (Dienstfarbe: Grau)


    Aktuelle FT: ------

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  • maltaholic User maltaholic Dabei seit: 29.07.2014Beiträge: 36,801Flaschensammlung:maltaholics KellergeisterBewertungen: 1053
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    Farsund schrieb:

    @MichiSouth 

    Mein Finanzamt gab mir Bescheid, dass bereits der Verkauf von EINER Flasche Whisky gewerblich sei!

    Kann eigentlich nicht sein, weil nicht auf Dauer ausgelegt.


    “Whisky, like a beautiful woman, demands appreciation. First you gaze, then it's time to drink.” ― Haruki Murakami


    Meine Samples „malta‘s malts“ 

  • Farsund User Farsund Dabei seit: 13.03.2015Beiträge: 2,550Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 28. Juni 2019 um 06:29
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    @maltaholic 

    Am besten fragst Du mal genau dazu bei DEINEM FA nach :cool:

  • Farsund User Farsund Dabei seit: 13.03.2015Beiträge: 2,550Bewertungen: 0
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    Hive schrieb:


    Waschbär schrieb:

    @Farsund 


    Ah - OK. Nochmal vielen Dank. Das ist für dich eine gute und angemessene Lösung.


    Ich suche immer noch jemanden, der aus seiner privaten Whiskysammlung einen Handelsbetrieb gemacht hat. Insbesondere würde mich interessieren, mit welchem Wert die Sammlungsflaschen in das Gewerbe übernommen werden und was man dann beim Verkauf als Gewinn zu versteuern hat. Ich fänd´s blöd und unverständlich (aber das ist ja im Steuerrecht normal), wenn ich bei Kauf 2015 zu 119 Euro inkl. Umsatzsteuer nach Gewerbeanmeldung 2033 beim Verkauf 2035 zu 1190 Euro inkl. Umsatzsteuer dann 900 Euro Gewinn versteuern müsste (mal vereinfacht gesprochen). Zumal ich den ursprünglichen Kaufpreis nach 20 Jahren wahrscheinlich sowieso nicht mehr anhand einer Rechnung nachweisen kann.


    Wenn man ein Gewerbe (Einzelunternehmen) beginnt, kann man grundsätzlich private Gegenstände in das Betriebsvermögen einlegen. Diese Einlage erfolgt sodann ertragsteuerlich mit dem Zeitwert (Gemeiner Wert - ggf. schätzen), vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Eine Ausnahme stellen allerdings Waren dar, die innerhalb der letzten 3 Jahre angeschafft worden sind, diese dürfen nicht mit einem Wert eingebracht werden, der den Einkaufspreis übersteigt. :smile: 

    Wenn ich es nicht vergesse, frage ich diesbezüglich mal bei meinem Sohn nach. Der sollte sowas ja nun auch wissen. Ansonsten wäre das so ja eine zufriedenstellende Regelung :smile:


  • Hive User Hive Dabei seit: 20.12.2018Beiträge: 588Bewertungen: 0
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    maltaholic schrieb:


    Farsund schrieb:

    @MichiSouth 

    Mein Finanzamt gab mir Bescheid, dass bereits der Verkauf von EINER Flasche Whisky gewerblich sei!

    Kann eigentlich nicht sein, weil nicht auf Dauer ausgelegt.



    Farsund schrieb:

    @maltaholic 

    Am besten fragst Du mal genau dazu bei DEINEM FA nach :cool:

    Grundsätzlich kann ich mir das auch nicht vorstellen bei EINER Flasche, aber wer weiß was die / den Bearbeiter/ in da geritten hat.
    Das ist es halt, frag bei 2 FA an und bekomme 15 Meinungen.


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  • maltaholic User maltaholic Dabei seit: 29.07.2014Beiträge: 36,801Flaschensammlung:maltaholics KellergeisterBewertungen: 1053
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    Hive schrieb:


    maltaholic schrieb:


    Farsund schrieb:

    @MichiSouth 

    Mein Finanzamt gab mir Bescheid, dass bereits der Verkauf von EINER Flasche Whisky gewerblich sei!

    Kann eigentlich nicht sein, weil nicht auf Dauer ausgelegt.



    Farsund schrieb:

    @maltaholic 

    Am besten fragst Du mal genau dazu bei DEINEM FA nach :cool:

    Grundsätzlich kann ich mir das auch nicht vorstellen bei EINER Flasche, aber wer weiß was die / den Bearbeiter/ in da geritten hat.
    Das ist es halt, frag bei 2 FA an und bekomme 15 Meinungen.


    Am besten man verkauft gar nix und trinkt alles selbst... :wink:

    “Whisky, like a beautiful woman, demands appreciation. First you gaze, then it's time to drink.” ― Haruki Murakami


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  • Hive User Hive Dabei seit: 20.12.2018Beiträge: 588Bewertungen: 0
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    Farsund schrieb:


    Hive schrieb:


    Waschbär schrieb:

    @Farsund 


    Ah - OK. Nochmal vielen Dank. Das ist für dich eine gute und angemessene Lösung.


    Ich suche immer noch jemanden, der aus seiner privaten Whiskysammlung einen Handelsbetrieb gemacht hat. Insbesondere würde mich interessieren, mit welchem Wert die Sammlungsflaschen in das Gewerbe übernommen werden und was man dann beim Verkauf als Gewinn zu versteuern hat. Ich fänd´s blöd und unverständlich (aber das ist ja im Steuerrecht normal), wenn ich bei Kauf 2015 zu 119 Euro inkl. Umsatzsteuer nach Gewerbeanmeldung 2033 beim Verkauf 2035 zu 1190 Euro inkl. Umsatzsteuer dann 900 Euro Gewinn versteuern müsste (mal vereinfacht gesprochen). Zumal ich den ursprünglichen Kaufpreis nach 20 Jahren wahrscheinlich sowieso nicht mehr anhand einer Rechnung nachweisen kann.


    Wenn man ein Gewerbe (Einzelunternehmen) beginnt, kann man grundsätzlich private Gegenstände in das Betriebsvermögen einlegen. Diese Einlage erfolgt sodann ertragsteuerlich mit dem Zeitwert (Gemeiner Wert - ggf. schätzen), vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Eine Ausnahme stellen allerdings Waren dar, die innerhalb der letzten 3 Jahre angeschafft worden sind, diese dürfen nicht mit einem Wert eingebracht werden, der den Einkaufspreis übersteigt. :smile: 

    Wenn ich es nicht vergesse, frage ich diesbezüglich mal bei meinem Sohn nach. Der sollte sowas ja nun auch wissen. Ansonsten wäre das so ja eine zufriedenstellende Regelung :smile:


    Frag gerne mal nach, also ich würde das steuerlich so bewerten, wenn ich den Fall zur Prüfung hätte.
    Habe jetzt nur nicht nach irgendwelchen Schreiben der Oberfinanzdirektion etc. bzw. Gerichtsurteilen gesucht.


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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 21.01.2019Beiträge: 0Bewertungen: 0
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    Farsund schrieb:

    @Waschbär 

    Interessante Fragestellung, die ich Dir leider nicht beantworten kann. Vom Verständnis her würde ich als FA ebenfalls von 900 € Gewinn ausgehen. Und das ist dann mal so richtig doof für Dich.

    Falls Du aber dennoch eine Domän für Dein zukünftiges Gewerbe brauchst, ich habe schon eine für diesen Zweck reserviert: sammlerwhisky.de und sammlerwhisky.net Wir können das dann so machen wie DHL seinerzeit mit whisky.com :wink:


    Ist dir bei .com jemand zuvorgekommen?

    Weil ich das Video heute gesehen habe, wo Ben Lüning unter anderem erklärt was die Idee von dem Whisky.com Kauf war (spoiler: Werbeeinnahmen) verlinke ich das an dieser Stelle:



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