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Am Grundwassersee 4 · 82402
Seeshaupt
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Alkoholmissbrauch ist
gesundheitsgefährdend.
Genießen Sie in Maßen.
Der User @Mark Renton aus dem Cutty-Forum hat diesen hilfreichen Link gepostet: https://www.betriebsausgabe.de/sammlungsaufloesung-steuern/
Blind Guardian Battle X - Schlachtfeldsuppe: Platz 5
Blind Guardian Battle XI - Mirror Mirror: Platz 8
Blind Guardian Battle XII - Fremde Welten - Fremde Völker: geteilter Platz 2 sowie einem Volltreffer
Blind Guardian Battle X - Schlachtfeldsuppe: Platz 5
Blind Guardian Battle XI - Mirror Mirror: Platz 8
Blind Guardian Battle XII - Fremde Welten - Fremde Völker: geteilter Platz 2 sowie einem Volltreffer
@Farsund
Genau. Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind 2 verschiedene Paar Schuhe, die man voneinander getrennt betrachten muss!
Über dieses Thema könnte man noch ewig weiter diskutieren, am besten bei einem guten Dram. Forumstreffen ?
Blind Guardian Battle X - Schlachtfeldsuppe: Platz 5
Blind Guardian Battle XI - Mirror Mirror: Platz 8
Blind Guardian Battle XII - Fremde Welten - Fremde Völker: geteilter Platz 2 sowie einem Volltreffer
Problemlos und ohne jegliche Steuerpflicht nur dann, wenn du es mit so "wenigen" Verkäufen schaffst, dass dein Finanzamt dir kein Gewerbe unterstellt. Wie viele Verkäufe das sind, kann dir heute niemand verbindlich sagen - schon gar nicht für die Zukunft. Wenn ich mir unsere Staatsfinanzen und die gesamtgesellschaftliche Entwicklung ansehe, könnte ich mir vorstellen, dass 2032 eher strenger hingeguckt wird als weniger streng. Ein Verkauf deiner gesamten Sammlung an @Minnie McMouse dürfte steuerlich heute und künftig unproblematisch sein. Allerdings habe ich gehört, dass der Kanzler dir beim Komplettkauf nicht unbedingt die Summe der Einzelpreise anbietet, die du dir für deine Flaschen vorstellst.
Je mehr du deine Sammlung in Form einzelner Flaschenverkäufe versilbern willst, umso weniger problemlos wird das werden. Ab X Einzelverkäufen wirst du halt per Definition zum Gewerbetreibenden. Das löst grundsätzlich Steuer- und andere Pflichten aus. Ob es allerdings jemand merkt, dass du Gewerbetreibender bist, und diese Pflichten geltend macht (z.B. deine Käufer, das Finanzamt, die Gewerbeaufsicht, ein übelmeinender Whiskyhändler oder sein Abmahn-Anwalt), das steht in den Sternen.