Großsamples - erledigt!

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  • Vallado User Vallado Dabei seit: 11.09.2017Beiträge: 3,100Bewertungen: 2
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    Waschbär schrieb:
    Bei mir stellt sich die Situation ja andersrum dar: Ich hab die Einkaufphase schon hinter mir und suche jetzt den besten Weg, die Flaschen Ende 2030 zu einem möglichst hohen Wert in ein Gewerbe einzubringen. Um sie dann mit möglichst kleinem steuerlichen Gewinn zu verkaufen.


    Kann ich die Flaschen nach und nach einzeln vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen einbringen (jeweils kurz vor dem Verkauf), damit die laufende Wertsteigerung (von der ich mal ausgehe) möglichst lange im Privatvermögen stattfindet?

    Die Frage die sich mir in diesem Zusammenhang stellt ist, ob User, die sich dann in den letzten... sagen wir... 12 Jahren mal mehr, mal minder intensiv in einem bestimmten Whiskyforum eingebracht haben, ein Vorkaufsrecht samt Neueröffnungsrabatt eingeräumt bekommen? :mrgreen:

    Fahnenträger im O.I.N.K. (Mitglied #008)

    Aktuelle Teilung: 6x Inselrauch von Islay, Skye, Mull und Arran

    Sampleliste: Vallados Probierstübchen

    Suche Sample: Glendronach 1993 #660, Speymalt 2000 #1774

  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,615Bewertungen: 5
    , letzte Änderung 24. Februar 2020 um 16:04
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    Hive schrieb:


    Waschbär schrieb:

    @Hive 


    Ja, EÜR schafft Anfangsverluste. Aber irgendwann (bei Verkauf oder Entnahme) realisieren sich dann doch die Gewinne - und dann werden die Steuern halt umso höher. Es sei denn, man macht echte Verluste. Dann macht´s aber auch keinen Spaß.


    Edit: Bei mir stellt sich die Situation ja andersrum dar: Ich hab die Einkaufphase schon hinter mir und suche jetzt den besten Weg, die Flaschen Ende 2030 zu einem möglichst hohen Wert in ein Gewerbe einzubringen. Um sie dann mit möglichst kleinem steuerlichen Gewinn zu verkaufen.


    Kann ich die Flaschen nach und nach einzeln vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen einbringen (jeweils kurz vor dem Verkauf), damit die laufende Wertsteigerung (von der ich mal ausgehe) möglichst lange im Privatvermögen stattfindet?

    Das seh ich grundsätzlich kein Problem. Was eines werden könnte ist die Diskussion mit dem Beamten was ein angemessener Einbringungswert ist. 


    @Hive 


    Vielen Dank! Mit meinen jetzigen Beamten im Rhein-Main-Gebiet komme ich ganz gut klar auf Basis leben und leben lassen. Ende 2030 ziehe ich aber bekanntlich ins Hochsauerland und bekomme da neue Beamte. Ob ich denen meine Whiskyhandelspläne jetzt schonmal mitteilen sollte, damit die sich die nächsten zehneinhalb Jahre in Ruhe auf das Thema vorbereiten können?

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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,615Bewertungen: 5
    , letzte Änderung 24. Februar 2020 um 16:04
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    Vallado schrieb:


    Waschbär schrieb:
    Bei mir stellt sich die Situation ja andersrum dar: Ich hab die Einkaufphase schon hinter mir und suche jetzt den besten Weg, die Flaschen Ende 2030 zu einem möglichst hohen Wert in ein Gewerbe einzubringen. Um sie dann mit möglichst kleinem steuerlichen Gewinn zu verkaufen.


    Kann ich die Flaschen nach und nach einzeln vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen einbringen (jeweils kurz vor dem Verkauf), damit die laufende Wertsteigerung (von der ich mal ausgehe) möglichst lange im Privatvermögen stattfindet?

    Die Frage die sich mir in diesem Zusammenhang stellt ist, ob User, die sich dann in den letzten... sagen wir... 12 Jahren mal mehr, mal minder intensiv in einem bestimmten Whiskyforum eingebracht haben, ein Vorkaufsrecht samt Neueröffnungsrabatt eingeräumt bekommen? :mrgreen:

    @Vallado 

    Das wird natürlich nach dem Motto "wenn du erstmal ein paar Jahre extrem guten Content gebracht hast, kannst du dir ein paar Schrullen erlauben" behandelt. Wenn ich mich mit meinen künftigen Finanzbeamten auf einen Einbringungswert von sagen wir mal dem 10fachen meines historischen EK geeinigt habe, dann könnte ich dir möglicherweise für deinen ersten Kauf einen Rabatt von 10 % einräumen (auf den Einbringungswert). Den steuerlichen Verlust nehme ich für User mit jahrelangem extrem gutem Content dann gerne in Kauf.
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  • Hive User Hive Dabei seit: 20.12.2018Beiträge: 585Bewertungen: 0
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    Waschbär schrieb:


    Hive schrieb:


    Waschbär schrieb:

    @Hive 


    Ja, EÜR schafft Anfangsverluste. Aber irgendwann (bei Verkauf oder Entnahme) realisieren sich dann doch die Gewinne - und dann werden die Steuern halt umso höher. Es sei denn, man macht echte Verluste. Dann macht´s aber auch keinen Spaß.


    Edit: Bei mir stellt sich die Situation ja andersrum dar: Ich hab die Einkaufphase schon hinter mir und suche jetzt den besten Weg, die Flaschen Ende 2030 zu einem möglichst hohen Wert in ein Gewerbe einzubringen. Um sie dann mit möglichst kleinem steuerlichen Gewinn zu verkaufen.


    Kann ich die Flaschen nach und nach einzeln vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen einbringen (jeweils kurz vor dem Verkauf), damit die laufende Wertsteigerung (von der ich mal ausgehe) möglichst lange im Privatvermögen stattfindet?

    Das seh ich grundsätzlich kein Problem. Was eines werden könnte ist die Diskussion mit dem Beamten was ein angemessener Einbringungswert ist. 


    @Hive 


    Vielen Dank! Mit meinen jetzigen Beamten im Rhein-Main-Gebiet komme ich ganz gut klar auf Basis leben und leben lassen. Ende 2030 ziehe ich aber bekanntlich ins Hochsauerland und bekomme da neue Beamte. Ob ich denen meine Whiskyhandelspläne jetzt schonmal mitteilen sollte, damit die sich die nächsten zehneinhalb Jahre in Ruhe auf das Thema vorbereiten können?


    Naaaaa, hier in NRW gibt  es ein sog. Personalentwicklungskonzept, das besagt, dass mind. alle 7 Jahre die Stelle gewechselt werden muss. Also ist der Beamte den du jetzt dort erreichst, in Zukunft sicher nicht für dich zuständig....Vielleicht aber auch doch weil er in der Betriebsprüfung oder im Amt für Steuerstraftaten sitzt :twisted::mrgreen:


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    Blind Guardian Battle XI - Mirror Mirror: Platz 8

    Blind Guardian Battle XII - Fremde Welten - Fremde Völker: geteilter Platz 2 sowie einem Volltreffer

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  • Vallado User Vallado Dabei seit: 11.09.2017Beiträge: 3,100Bewertungen: 2
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    @Waschbär 

    Na dann werde ich mich mal ranhalten :mrgreen: Du solltest markenrechtlich übrigens schnell sein, auf Instakram gibt's bereits einen "whiskyracoon" :wink: Also schnell whiskyracoon.hessen sichern für deinen Shop! :exclaim:

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  • SmokeyRuhr User, Moderator SmokeyRuhr Dabei seit: 22.12.2013Beiträge: 9,538Flaschensammlung:smokeyruhrBewertungen: 9
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    @Vallado Ich finde "Der Sauerländer Whisky Waschbär" eigentlich schöner. Mut zur Muttersprache. :cool:

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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,615Bewertungen: 5
    , letzte Änderung 24. Februar 2020 um 18:55
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    SmokeyRuhr schrieb:

    @Vallado Ich finde "Der Sauerländer Whisky Waschbär" eigentlich schöner. Mut zur Muttersprache. :cool:


    @SmokeyRuhr 


    DSWW gefällt mir auch. Wobei ich eigentlich nicht davon ausgehe, dass ich Werbung brauchen werde. Die Interessenten werden wahrscheinlich früher im Hochsauerland sein als ich.

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  • SmokeyRuhr User, Moderator SmokeyRuhr Dabei seit: 22.12.2013Beiträge: 9,538Flaschensammlung:smokeyruhrBewertungen: 9
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    Waschbär schrieb:


    SmokeyRuhr schrieb:

    @Vallado Ich finde "Der Sauerländer Whisky Waschbär" eigentlich schöner. Mut zur Muttersprache. :cool:


    @SmokeyRuhr 


    DSWW gefällt mir auch. Wobei ich eigentlich nicht davon ausgehe, dass ich Werbung brauchen werde. Die Interessenten werden wahrscheinlich früher im Hochsauerland sein als ich.


    Ich hab es eh nicht weit ins Sauerland. :biggrin:


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  • JdH User JdH Dabei seit: 09.12.2016Beiträge: 2,420Bewertungen: 9
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    Waschbär schrieb:


    Vallado schrieb:


    Waschbär schrieb:
    Bei mir stellt sich die Situation ja andersrum dar: Ich hab die Einkaufphase schon hinter mir und suche jetzt den besten Weg, die Flaschen Ende 2030 zu einem möglichst hohen Wert in ein Gewerbe einzubringen. Um sie dann mit möglichst kleinem steuerlichen Gewinn zu verkaufen.


    Kann ich die Flaschen nach und nach einzeln vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen einbringen (jeweils kurz vor dem Verkauf), damit die laufende Wertsteigerung (von der ich mal ausgehe) möglichst lange im Privatvermögen stattfindet?

    Die Frage die sich mir in diesem Zusammenhang stellt ist, ob User, die sich dann in den letzten... sagen wir... 12 Jahren mal mehr, mal minder intensiv in einem bestimmten Whiskyforum eingebracht haben, ein Vorkaufsrecht samt Neueröffnungsrabatt eingeräumt bekommen? :mrgreen:

    @Vallado 

    Das wird natürlich nach dem Motto "wenn du erstmal ein paar Jahre extrem guten Content gebracht hast, kannst du dir ein paar Schrullen erlauben" behandelt. Wenn ich mich mit meinen künftigen Finanzbeamten auf einen Einbringungswert von sagen wir mal dem 10fachen meines historischen EK geeinigt habe, dann könnte ich dir möglicherweise für deinen ersten Kauf einen Rabatt von 10 % einräumen (auf den Einbringungswert). Den steuerlichen Verlust nehme ich für User mit jahrelangem extrem gutem Content dann gerne in Kauf.

    Moment, Herr @Wachsbär ! Ich dachte man darf Lebensmittel nicht unter Einkaufspreis (Einbringungswert) Verkaufen...

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  • SmokeyRuhr User, Moderator SmokeyRuhr Dabei seit: 22.12.2013Beiträge: 9,538Flaschensammlung:smokeyruhrBewertungen: 9
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    JdH schrieb:


    Waschbär schrieb:


    Vallado schrieb:


    Waschbär schrieb:
    Bei mir stellt sich die Situation ja andersrum dar: Ich hab die Einkaufphase schon hinter mir und suche jetzt den besten Weg, die Flaschen Ende 2030 zu einem möglichst hohen Wert in ein Gewerbe einzubringen. Um sie dann mit möglichst kleinem steuerlichen Gewinn zu verkaufen.


    Kann ich die Flaschen nach und nach einzeln vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen einbringen (jeweils kurz vor dem Verkauf), damit die laufende Wertsteigerung (von der ich mal ausgehe) möglichst lange im Privatvermögen stattfindet?

    Die Frage die sich mir in diesem Zusammenhang stellt ist, ob User, die sich dann in den letzten... sagen wir... 12 Jahren mal mehr, mal minder intensiv in einem bestimmten Whiskyforum eingebracht haben, ein Vorkaufsrecht samt Neueröffnungsrabatt eingeräumt bekommen? :mrgreen:

    @Vallado 

    Das wird natürlich nach dem Motto "wenn du erstmal ein paar Jahre extrem guten Content gebracht hast, kannst du dir ein paar Schrullen erlauben" behandelt. Wenn ich mich mit meinen künftigen Finanzbeamten auf einen Einbringungswert von sagen wir mal dem 10fachen meines historischen EK geeinigt habe, dann könnte ich dir möglicherweise für deinen ersten Kauf einen Rabatt von 10 % einräumen (auf den Einbringungswert). Den steuerlichen Verlust nehme ich für User mit jahrelangem extrem gutem Content dann gerne in Kauf.

    Moment, Herr @Wachsbär ! Ich dachte man darf Lebensmittel nicht unter Einkaufspreis (Einbringungswert) Verkaufen...

    Wachsbär finde ich auch cool.... :mrgreen:


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