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Am Grundwassersee 4 · 82402
Seeshaupt
Tel. 0 88 01 - 30 20 000 · Fax 0 88 01 - 26 37
Alkoholmissbrauch ist
gesundheitsgefährdend.
Genießen Sie in Maßen.
Moin allerseits,
leider kenne ich mich nicht so gut mit Autos und Versicherungen aus. Ich hatte einen Schaden bei einem anderen Autofahrer angerichtet.
Wir haben nun ein Schreiben von der VHV Versicherung erhalten. Da steht.
"Wir haben den Betrag 800 Euro gezahlt und Ihren Vertrag belastet. Wenn Sie uns diesen Betrag erstatten, bleibt Ihnen der bisherige Schadenfreiheitsrabatt erhalten - solange Ihr Vertrag unverändert weiterläuft. Bitte überweisen Sie [...]"
Innerhalb der letzten 15 Jahre war das mein einziger "Unfall" (Tür des benachbarten Autos in der Garage leicht angekratzt).
Soll ich überweisen?
Vielen Dank im Voraus.
Hey,
das kommt immer darauf hin, wie hoch du wieder gestuft wirst bei der Versicherung.
Ich hatte das einmal, da wurde ich nur für ein Jahr hoch gesetzt, danach wieder zurück.
Ist eine vergleichsrechnung.
Sprich da mal mit der Versicherung, was dich die höherstufung an Versicherungsprämie mehr kosten wird.
Blind Guardian Battle X - Schlachtfeldsuppe: Platz 5
Blind Guardian Battle XI - Mirror Mirror: Platz 8
Blind Guardian Battle XII - Fremde Welten - Fremde Völker: geteilter Platz 2 sowie einem Volltreffer
Yep, da solltest Du auf jeden Fall mal deinen Versicherungsberater kontaktieren um genau zu erfahren, was mit hochstufen gemeint ist. Falls Du wieder auf Anfang (100%) gesetzt werden solltest, solltest du die 800 auf jeden Fall zahlen.
Denn nach 15 unfallfreien Jahren dürftest du irgendwo bei 50% bis 60% sein. Das dürften mehrere hundert EUR Ersparnis im Jahr sein...
und fuer ein paar euro kann man einen Rabttschutz erwerben - der kostet bei mir so circa 30€ im Jahr und sichert mit meinen Maximalrabatt auch im Schadensfall
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Asufutimaehaehfutbw
Danke an allen für eure Infos. Da werde ich ihn mal kontaktieren!
@kaonashi
Das lässt sich pauschal auch nicht beantworten, das hängt von ein paar Faktoren ab, u.a. natürlich auch von der Höhe der Prämie/welches Fahrzeug usw ...
Wenn Du unfallfrei fährst, dann bekommst Du einen Schadensfreiheitsrabatt (für jedes Jahr), d.h. Du bezahlst nur noch einen Teil der nominalen Versicherungsprämie (das steht immer als SF4 oder SF5 usw und als 80% oder 75% usw in deiner Beitragsrechnung. Wenn Du jetzt einen Unfall hast und die Versicherung den Schaden übernimmt, dann wirst Du hier beim Schadensfreiheitsrabatt um ein paar Stufen zurückgestuft. Im nächsten Jaht steigt der dann zwar auch wieder, aber der ohne Unfall wäre ja auch gestiegen. D.h. Du bezahlst nicht nur für ein Jahr sondern eigentlich für einen langen Zeitraum jedes Jahr eine etwas höhere Prämie.
Die Versicherung rechnet nun für einen bestimmten Zeitprunkt diese Prämiendifferenzen zusammen und bietet Dir an, den Schaden "zurückzukaufen". Wie lange der Zeitraum ist weiss ich nicht ob das bei allen gleich ist, das kann aber schon mal 5 oder mehr Jahre sein. Damit kommt ggf. über diesen Zeitraum ein höherer Betrag zusammen (im ersten Jahr macht das vllt 200 Euro aus, aber im zweiten dann immer noch 180 und im dritten 165 usw ...). In der Regel rechnet Dir die Versicherung diesen Rückkaufswert auch aus - damit hast Du einen Anhaltspunkt.
Allerdings kommen dann noch andere Faktoren dazu, die Du auch nicht immer zu 100% bewerten und vorhersagen kannst. Was passiert, wenn Du in zwei oder drei Jahren einen weiteren Unfall hast. Oder sogar noch dieses Jahr? Oder Dein Auto verkaufts usw ...
Wenn Du den Schaden übernimmst, dann ist der Rückkaufswert sofort fällig, die Beitragsdifferenzen aber in viel kleineren Beträgen über viele Jahre gestreckt ...
Dann ist die Frage, ob Du das mit dem Rückkauf sofort entscheiden musst, oder eventuell erst wenn das Jahr rum ist (dann weisst Du ja, ob noch ein Schaden dazugekommen ist (bei dem Du dann aber ev. wieder zurückgestuft wirst). Beim Warten besteht halt aber die Gefahr, dass man das im Dezember dann vergisst, dass man den Schaden ja zurückkaufen kann...
Das sollte Dir aber dein Versicherungsvertreter alles beantworten können ...
Und dann gibt es noch den Rabattschutz, wie @dRambo ja schon schrieb - das hilft aber wohl erst eim nächsten mal
Smiler's Sampelsurium
BGB XIII: „Der Clou“ - BATTLETHREAD
FTs: Aktuell: [...]
BGB IX: Sturmfahrt, unter ferner liefen * BGB X: Schlachtfeldsuppe 6. Platz * BGB XI: Mirror Mirror, Aussteiger * BGB XII: Fremde Welten - fremde Völker, 10. Platz
Bringt Ihm aber im nachhinein jetzt nichts mehr! Die Rückstufung erfolgt ja dann zum nächsten Versicherungsjahr, in der regel am 1.1. des Jahres!
Was das in % bei deiner VHV ausmacht solltest du in Den AGB's finden von deinem Versicherer. Diese solltest du eigentlich haben, geht aber auch online nachzulesen.
Slàinte mhath, Joachim's Aktuelle FT.: // 3x MoS // FT's beendet:// 47 // 46 //45 //44 //43//42//41//40//39//38//37//36//35//34//33//32//31//30//29//28//27//26//25//24//23//22//21//20//19//18//17//16//15//14//13//12//11//10//9//8//7//6//5//4//3//2//1//0// FoL Plot N°:534263 // Maltmasters // Ardbeg Committee Member // Kilchoman Club Member // HP Inner Circle // Friend of Classic Malts
Ahh Versicherungen - meine liebsten Pappenheimer!
Fassen wir doch kurz zusammen: Die Versicherung bekommt also jahre(zehnte)lang Geld frei Haus und wenn dann mal ein Fall eintritt - den man ohne Versicherung vom dadurch gesparten Geld aus der Portokasse bezahlt hätte - besitzt sie die Chuzpe den Schaden zurückzuverlangen und droht „weil man ja sonst künftig noch mehr bezahlen müsste“. Bestes Geschätsmodell ever - nur nicht für den Kunden
Und selbst wenn der Supergau eintreten sollte - selbstverschuldeter Totalschaden - darf man Gift darauf nehmen dass ein Grund gefunden wird warum dann nicht bezahlt wird (Sie hatten noch 0,001 Promille Alkohol!).
Ich hatte letztes Jahr einen netten Fall (hat jetzt nichts mit Autos zu tun): Aus quasi heiterem Himmel flatterte mir eine Anklage ins Haus. Kein Thema dachte ich mir - ich habe ja Rechtsschutz. Pustekuchen! „Die Anklage lautet auf Vorsatz - wir zahlen nicht, völlig unabhängig vom Ausgang. Und hier ist gleich ihre Kündigung“
Ich wollte die Versicherung hier das erste Mal in Anspruch nehmen. Das Ende: Natürlich Freispruch, aber 1200 EUR Anwaltskosten für mich. Damit kommen die mir aber nicht durch: Habe jetzt den V-Ombudsmann auf den Fall angesetzt.
Mein Fazit: Ich habe alle Versicherungen gekündigt bis auf die KV (geht ja leider nicht). Diese Baggage finanziere ich nicht mehr.
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BGB XXII Resident Evil: Biohazard Vendetta BM
BGB XVII Resident Evil: Biohazard BM
BGB Veteran XII [Silber] - XXIII
FTs: 1 bis 100 I 101 I 102
Ich würde die Versicherung anrufen - Hotline - nicht den Klinkenputzer fragen, dessen Job ist verkaufen.
Rabattschutz - sicher wirkt der nicht rückwirkend, trotzdem nicht doof sowas zu wissen. Ich hab auch mit Sachen wie Kasko Select kein Problem (Ein deutlicher Rabatt auf den Vertrag - dafür sucht im Schadensfall die Versicherung die Reparaturwerkstatt aus - waren bis jetzt immer Top Betriebe)
@Dronach_Aficionado geht mich eigentlich nix an - aber die paar Euro für eine Personenhalftpflicht für den Fall eines negativen Lottogewinns würde ich mir schon nochmal überlegen. Dein Lebensstandard scheint nach unten deutlich Luft zu haben
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@Dronach_Aficionado
Ja, die bösen Versicherungen. Wollen alle nur an unser Geld. Wie jedes andere gewerbliche Geschäftsmodell allerdings auch. Ich habe mit meiner Kfz-Versicherung bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Zwei Marderschäden problemlos reguliert, die wegen meiner Autogasanlage nicht ganz billig waren.
Eine Versicherung ist mMn kein Sparplan mit bedingter Rückzahlungschance. Wenn du deine (Kfz-)Schäden problemlos aus den vorher gezahlten Versicherungsbeiträgen bezahlen kannst, dann war die Versicherung in der Tat wenig sinnvoll. Versicherungen sollte man für Risiken abschließen, die man gerade nicht problemlos durch "selber Sparen" abdecken kann. Bei einer Versicherung sollte mMn die Frage also nicht lauten "bekomme ich durch meine unregelmäßigen Schäden meine regelmäßigen Beiträge wieder rein". Vielmehr sollte es bei einer Versicherung im optimalen Fall so sein, dass meine Beiträge verloren sind, weil der Schadenfall nie eintritt. Und im Schadenfall sollte die Auszahlung drastisch über den bis dahin eingezahlten Beiträgen liegen. Dann kann man sich wenigstens über diesen "Gewinn" freuen.
Privathaftpflicht ist also unverzichtbar (kostet ein paar Euro, zahlt im hoffentlich nie eintretenden Fall Riesensummen). Ebenso Feuerversicherung für´s Haus. Risiko-LV, wenn man meint, jemanden absichern zu müssen. Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man im Fall der Fälle nicht auf Sozialhilfeniveau weiterleben will (aus meiner Sicht unverzichtbar).
Und bei allen Versicherungen sollte man natürlich vor Abschluss die Versicherungsbedingungen genau kennen. Wenn man eine Straftat vorsätzlich begangen hat (und dafür verurteilt wird), dann übernimmt keine Versicherung die Kosten. Wäre ja auch noch schöner. Wenn man unschuldig beschuldigt (und nicht verurteilt) wird, dann kann man die Kosten versichern. Das steht dann in den Versicherungsbedingungen. Wenn dein Versicherungsvertrag das nicht beinhaltet, dann kannst du auch keine Leistung erwarten.
Smiler's Sampelsurium
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BGB IX: Sturmfahrt, unter ferner liefen * BGB X: Schlachtfeldsuppe 6. Platz * BGB XI: Mirror Mirror, Aussteiger * BGB XII: Fremde Welten - fremde Völker, 10. Platz