Ratschläge gesucht: Schadenfreiheitsrabatt erhalten?

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  • Dronach_Aficionado User Dronach_Aficionado Dabei seit: 13.09.2017Beiträge: 12,421Bewertungen: 0
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    Waschbär schrieb:

    @Dronach_Aficionado 


    (...)


    Privathaftpflicht ist also unverzichtbar (kostet ein paar Euro, zahlt im hoffentlich nie eintretenden Fall Riesensummen). Ebenso Feuerversicherung für´s Haus. Risiko-LV, wenn man meint, jemanden absichern zu müssen. Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man im Fall der Fälle nicht auf Sozialhilfeniveau weiterleben will (aus meiner Sicht unverzichtbar).


    Und bei allen Versicherungen sollte man natürlich vor Abschluss die Versicherungsbedingungen genau kennen. Wenn man eine Straftat vorsätzlich begangen hat (und dafür verurteilt wird), dann übernimmt keine Versicherung die Kosten. Wäre ja auch noch schöner. Wenn man unschuldig beschuldigt (und nicht verurteilt) wird, dann kann man die Kosten versichern. Das steht dann in den Versicherungsbedingungen. Wenn dein Versicherungsvertrag das nicht beinhaltet, dann kannst du auch keine Leistung erwarten.


    Ich muss mich korrigieren. Haftpflicht habe ich noch, das fällt für mich aber nicht in den Fall klassischer Versicherungen. Den Punkt den ich aber eigentlich machen wollte: Man meint, man wäre durch eine Versicherung für den Fall der Fälle abgedeckt, ist es aber dann nicht weil man das Kleingedruckte überlesen hat oder vielleicht die Aktualisierung der Bedingungen. Und dieses unlautere Geschäftsgebahren prangere ich an. Die Masche bei Versicherungen ist grundsätzlich: Zahlung verweigern bis zum Gehtnichtmehr in der Hoffnung der Geschädigte gibt irgendwann auf.


    Wieso muss ich bei einem 100% eindeutigen Fall - Rolle der Waschanlage fällt auf mein Auto und verursacht Schaden - einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen weil die gegnerische Versicherung nicht zahlen will? Siehe oben.


    Ich hatte in meinem Leben nicht eine positive Erfahrung mit Versicherungen, der Fall ist für mich abgeschlossen. 

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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,608Bewertungen: 5
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    Waschbär schrieb:

    @Dronach_Aficionado 


    (...)


    Privathaftpflicht ist also unverzichtbar (kostet ein paar Euro, zahlt im hoffentlich nie eintretenden Fall Riesensummen). Ebenso Feuerversicherung für´s Haus. Risiko-LV, wenn man meint, jemanden absichern zu müssen. Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man im Fall der Fälle nicht auf Sozialhilfeniveau weiterleben will (aus meiner Sicht unverzichtbar).


    Und bei allen Versicherungen sollte man natürlich vor Abschluss die Versicherungsbedingungen genau kennen. Wenn man eine Straftat vorsätzlich begangen hat (und dafür verurteilt wird), dann übernimmt keine Versicherung die Kosten. Wäre ja auch noch schöner. Wenn man unschuldig beschuldigt (und nicht verurteilt) wird, dann kann man die Kosten versichern. Das steht dann in den Versicherungsbedingungen. Wenn dein Versicherungsvertrag das nicht beinhaltet, dann kannst du auch keine Leistung erwarten.


    Ich muss mich korrigieren. Haftpflicht habe ich noch, das fällt für mich aber nicht in den Fall klassischer Versicherungen. Den Punkt den ich aber eigentlich machen wollte: Man meint, man wäre durch eine Versicherung für den Fall der Fälle abgedeckt, ist es aber dann nicht weil man das Kleingedruckte überlesen hat oder vielleicht die Aktualisierung der Bedingungen. Und dieses unlautere Geschäftsgebahren prangere ich an. Die Masche bei Versicherungen ist grundsätzlich: Zahlung verweigern bis zum Gehtnichtmehr in der Hoffnung der Geschädigte gibt irgendwann auf.


    Wieso muss ich bei einem 100% eindeutigen Fall - Rolle der Waschanlage fällt auf mein Auto und verursacht Schaden - einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen weil die gegnerische Versicherung nicht zahlen will? Siehe oben.


    Ich hatte in meinem Leben nicht eine positive Erfahrung mit Versicherungen, der Fall ist für mich abgeschlossen. 



    Deine Erfahrungen und deine persönlichen Konsequenz respektiere ich. Die Behauptung "Die Masche bei Versicherungen ist grundsätzlich: Zahlung verweigern bis zum Gehtnichtmehr in der Hoffnung der Geschädigte gibt irgendwann auf." ist dennoch falsch. Meine persönlichen und beruflichen Erfahrungen lassen darauf schließen, dass viele Versicherungen in viele Fällen klaglos zahlen. Gerade bei den vielen "klaren" Fällen.

    Dass Versicherungen bei nicht ganz klaren Fällen erstmal nicht zahlen, liegt nicht nur im eigenen Interesse (und wessen Interessen sind das eigentlich: Die der Eigentümer? Die der Angestellten? Die des Vorstands?). Es liegt auch im Interesse der Versichertengemeinschaft, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn die Versicherung "unnötigerweise" zahlt (rein nach Vertragslage), dann werden die Versicherungen am Ende teurer für alle.

    Dass offensichtlich berechtigte Ansprüche durch die Versicherung erstmal als unberechtigt abgewehrt werden, ist meiner Erfahrung nach nicht die Regel. Genausowenig wie Versicherungsbetrug durch den Versicherten. Beides kommt wohl vor. Gegen Versicherungsbetrug muss sich die Versicherung wehren. Gegen unberechtigte Zahlungsverweigerung der eigenen Versicherung muss sich der Versicherte wehren. So ist das halt, wenn zwei sich streiten.
    dRamboHive2 gefällt das
  • dRambo User, Moderator dRambo Dabei seit: 23.09.2015Beiträge: 19,330Bewertungen: 3
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    Ich muss mich korrigieren. Haftpflicht habe ich noch, das fällt für mich aber nicht in den Fall klassischer Versicherungen. 


    LOL - was, wenn nicht das? für mich die Urversicherung schlechthin :smile:

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