Erfahrungen mit Rückreisen nach dem Brexit-Abkommen 2021

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  • Tom_Millers User Tom_Millers Dabei seit: 28.01.2022Beiträge: 3Bewertungen: 0
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    Es geht bei mir um die Rückreise aus UK. Bin mit dem Auto auf Islay und werde von newcastle nach Amsterdam reisen und bin da aus weiter mit dem Auto nach Deutschland fahren. 

  • MaltsofIslay
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    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,528Bewertungen: 7
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    Tamuril schrieb:


    @MaltsofIslay Vielen Dank für die Beschreibung!
    Die Formalitäten (Anmeldung der Waren bis 700 €, sollte auch bei mir reichen) muss ich dann erst in Deutschland anstoßen, wenn ich gelandet bin oder muss ich das schon in Schottland irgendwie "ankündigen"?


    Musstest Du auch diesen "Day 2 - Selbsttest" machen? War das problematisch, Dir den nach Islay senden zu lassen?


    @Tamuril Anmeldung musst Du erst am Flughafen in D machen.

    Der Day 2 Test hatte schon in der Unterkunft auf Islay auf uns gewartet, das war kein Problem und das Ergebnis hatten wir bereits am nächsten Tag!
    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


    Aktive Flaschenteilung: ---------------------

    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21

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  • MaltsofIslay
    Themenersteller
    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,528Bewertungen: 7
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    Tom_Millers schrieb:

    Es geht bei mir um die Rückreise aus UK. Bin mit dem Auto auf Islay und werde von newcastle nach Amsterdam reisen und bin da aus weiter mit dem Auto nach Deutschland fahren. 


    @Tom_Millers Wenn Du von der Fähre kommst in Amsterdam musst Du Dich da bei der Einreise beim Zoll melden.
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    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21

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  • Tom_Millers User Tom_Millers Dabei seit: 28.01.2022Beiträge: 3Bewertungen: 0
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    @MaltsofIslay  dass ist mir schon klar nur wollte ich gerne wissen was es an Gebühren kosten wird pro lieter über der Freimenge. 

  • Lemmy1 User Lemmy1 Dabei seit: 01.07.2014Beiträge: 50Flaschensammlung:Lemmy1s SammlungBewertungen: 0
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    Hallo,

     also Großbritannien gilt nach dem Brexit als sogenanntes "Drittland" . Das heißt, dass 1 Liter Branntwein, wozu auch Whisky gehört,  ab 22 % Alkoholgehalt, als Freimenge gilt.

    Wenn man mehr mitbringt, muss man pro Liter Branntwein (Whisky) 6,80 € pauschalierte Einfuhrabgaben bezahlen. Der Betrag ist unabhängig vom bezahlten Preis für die Flasche. Die 700 € beziehen sich auf sonstige Waren. Hierfür sind tatsächlich pauschalierte Einfuhrabgaben i. H. v. 17,5 % zu bezahlen.Über 700 € werden die Einfuhrabgaben nach dem Zolltarif berechnet. Sprich Zoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer.  Das ganze gilt nur, wenn man es beim Zoll anmeldet. Bei Nichtanmeldung (wenn man erwischt wird) kommt noch einmal ein Zuschlag bis zur Höhe der anfallenden Einfuhrabgaben hinzu. Der Zuschlag ist abhängig vom Sachverhalt u. Zöllner. Der kann das diesbezüglich selbst entscheiden. Aber nur bis zur höhe der anfallenden Einfuhrabgaben. Übersteigen die anfallenden Einfuhrabgaben 250 € bekommt man eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ( § 370 Abgabenordung).

    Ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen. Ich weiß dies alles, da es meine tägliche Arbeit ist.....(-:

  • Lemmy1 User Lemmy1 Dabei seit: 01.07.2014Beiträge: 50Flaschensammlung:Lemmy1s SammlungBewertungen: 0
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    Auch was ich vergessen habe. Dies bezieht sich nur auf den Reiseverkehr. Beim Postbversand gelten andere Bestimmungen.

  • Lackmischer User Lackmischer Dabei seit: 19.05.2021Beiträge: 1,613Bewertungen: 0
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    Lemmy1 schrieb:
    Auch was ich vergessen habe. Dies bezieht sich nur auf den Reiseverkehr. Beim Postbversand gelten andere Bestimmungen.
    Wie ist es da?

    Meine Musik spielt im 1-6-3-4-2-5 Takt


    Lackmischer's Lösemittel zum Schnüffeln und Trinken

  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,605Bewertungen: 5
    , letzte Änderung 28. Januar 2022 um 21:21
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    Lemmy1 schrieb:

    Hallo,

     also Großbritannien gilt nach dem Brexit als sogenanntes "Drittland" . Das heißt, dass 1 Liter Branntwein, wozu auch Whisky gehört,  ab 22 % Alkoholgehalt, als Freimenge gilt.

    Wenn man mehr mitbringt, muss man pro Liter Branntwein (Whisky) 6,80 € pauschalierte Einfuhrabgaben bezahlen. Der Betrag ist unabhängig vom bezahlten Preis für die Flasche. Die 700 € beziehen sich auf sonstige Waren. Hierfür sind tatsächlich pauschalierte Einfuhrabgaben i. H. v. 17,5 % zu bezahlen.Über 700 € werden die Einfuhrabgaben nach dem Zolltarif berechnet. Sprich Zoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer.  Das ganze gilt nur, wenn man es beim Zoll anmeldet. Bei Nichtanmeldung (wenn man erwischt wird) kommt noch einmal ein Zuschlag bis zur Höhe der anfallenden Einfuhrabgaben hinzu. Der Zuschlag ist abhängig vom Sachverhalt u. Zöllner. Der kann das diesbezüglich selbst entscheiden. Aber nur bis zur höhe der anfallenden Einfuhrabgaben. Übersteigen die anfallenden Einfuhrabgaben 250 € bekommt man eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung ( § 370 Abgabenordung).

    Ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen. Ich weiß dies alles, da es meine tägliche Arbeit ist.....(-:


    @Lemmy1 

    D.h. 10 Flaschen Whisky je 0,7 Liter kosten insgesamt 47,60 Euro pauschalierte Einfuhrabgaben, auch wenn ich dafür (umgerechnet) 2000 Euro Kaufpreis bezahlt habe? Bei anderen Waren mit Kaufpreis von (umgerechnet) 2000 Euro kostet die Einfuhr dagegen 380 Euro Einfuhrumsatzsteuer plus Zoll?
  • Lemmy1 User Lemmy1 Dabei seit: 01.07.2014Beiträge: 50Flaschensammlung:Lemmy1s SammlungBewertungen: 0
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    @Waschbär 

    Korrekt. Beim Whisky stimmt das. Die pauschalierten Abgaben gelten allerdings auch nur für private Einfuhren. Ab einer gewissen Anzahl von Flaschen kann einem allerdings eine "Gewerblichkeit" unterstellt werden. Aber wenn man alles glaubhaft darlegen kann, sollten auch 10 Flaschen kein Problem sein. Hängt vom jeweiligen Zöllner ab. Aber bei mehr kann es dann schon eng werden....
    Andere Waren können ab einem Betrag über 700 € nicht mehr zu 17,5 % pauschaliert werden. D, h. dass für die Waren Zoll u. Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Für jede Ware gibt es nach dem Zolltarif eine 11-stellige Warentarifnummer mit  unterschiedlichem Zollsatz. Ist immer mit hohem Zeitaufwand verbunden das alles rauszusuchen. 

    Bei den anderen Waren trifft dies allerdings erst nach Abzug der Freimenge zu.

    Auf dem Landweg 300 €, Einreise am Flughafen 430 €, bis 15 Jahre 175 €

    So, ich habe jetzt Feierabend....(-:


  • MaltsofIslay
    Themenersteller
    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,528Bewertungen: 7
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    Ich kann nur von meinen Erfahrungen an der Grenze bei der Einfuhr berichten und da ist es nach meiner Erfahrung eher Auslegungssache und wie schon oben beschrieben abgelaufen.


    Soweit ich weiß, fällt aber nach dem Brexit-Abkommen zumindest kein Zoll an, sondern "nur" die Steuer.


    Am besten einfach anmelden und abwarten, was kommt. Ein Erwischtwerden würde ich nicht riskieren und nicht empfehlen!

    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


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