Erfahrungen mit Rückreisen nach dem Brexit-Abkommen 2021

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  • MacGyver User MacGyver Dabei seit: 06.01.2008Beiträge: 1,920Bewertungen: 0
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    Lemmy1 schrieb:

    @TD15 

    Da wäre die Flasche für 3000 € Freimenge u. für die restlichen 3 Flaschen würde je Flasche 6,80 € pauschalierte Abgaben anfallen (da der Warenwert der restlichen Flaschen unter 700 € liegt).


    @MaltsofIslay 

    Man sollte schon Belege für den Einkauf haben. Falls nicht muss der Warenwert gegenüber dem Zollbeamten glaubhaft dargelegt werden. Quittung Kreditkarte etc. Normalerweise wird auch seitens vom Zoll bezüglich des Warenwertes im Internet recherchiert, falls keine Rechnung vorgelegt wird.

    Das ganze muss natürlich bei der Einreise im roten Kanal angemeldet werden (anmeldepflichtige Waren).

    Geht man durch grün (anmeldefreie Waren) und wird "erwischt" so muss man die o.g. Einfuhrabtgaben + einen sogenannten Zollzuschlag, der bis zur Höhe der Einfuhrabgaben sein kann, bezahlen. Den Betrag für den Zuschlag liegt nach ermessen des Zollbeamten. Je nach Sachverhalt (Ware versteckt, Beteiligte ist einsichtig.....). Aber auch nur bis zur Höhe der Einfuhrabgaben.

    Überschreiten die Einfuhrabgaben 250 € muss der Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiten. Dann bekommt man zusätzlich noch ein Strafbefehl, der üblicherweise mit einer Geldstrafe abgegolten wird (abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern u. persönlichen Verhältnissen wie z. b. mtl. Einkommen, etc.)

    Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der  "Schmuggel" keinen gewerblichen Charakter hat, bekommt man nach bezahlen der Einfuhrabgaben die Ware mit. Sofern man in Deutschland keinen Wohnsitz hat, muss man eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe hinterlegen.


    @maltaholic 

    So läuft es in der Regel ab. Da sich die wenigsten Zollbeamten mit teurem Whisky auskennen und nicht davon ausgehen, dass es sich um soooo teure Plörre handeln kann (-:

    Die UK wird ganz normal wie ein Nicht EU Staat behandelt. Also Versteuerung wie in meinem Beitrag angeführt.



    @Lemmy1 Vielen Dank für die Info, finde ich auch gut!
    Mich würde nur noch interessieren, wo die Regelungen stehen, damit man im Fall der Fälle das auch nachweisen und belegen kann, falls es mal Diskussionen bei der Einreise gibt ;-)

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  • maltaholic User maltaholic Dabei seit: 29.07.2014Beiträge: 36,762Flaschensammlung:maltaholics KellergeisterBewertungen: 1051
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    MacGyver schrieb:


    Lemmy1 schrieb:

    @TD15 

    Da wäre die Flasche für 3000 € Freimenge u. für die restlichen 3 Flaschen würde je Flasche 6,80 € pauschalierte Abgaben anfallen (da der Warenwert der restlichen Flaschen unter 700 € liegt).


    @MaltsofIslay 

    Man sollte schon Belege für den Einkauf haben. Falls nicht muss der Warenwert gegenüber dem Zollbeamten glaubhaft dargelegt werden. Quittung Kreditkarte etc. Normalerweise wird auch seitens vom Zoll bezüglich des Warenwertes im Internet recherchiert, falls keine Rechnung vorgelegt wird.

    Das ganze muss natürlich bei der Einreise im roten Kanal angemeldet werden (anmeldepflichtige Waren).

    Geht man durch grün (anmeldefreie Waren) und wird "erwischt" so muss man die o.g. Einfuhrabtgaben + einen sogenannten Zollzuschlag, der bis zur Höhe der Einfuhrabgaben sein kann, bezahlen. Den Betrag für den Zuschlag liegt nach ermessen des Zollbeamten. Je nach Sachverhalt (Ware versteckt, Beteiligte ist einsichtig.....). Aber auch nur bis zur Höhe der Einfuhrabgaben.

    Überschreiten die Einfuhrabgaben 250 € muss der Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiten. Dann bekommt man zusätzlich noch ein Strafbefehl, der üblicherweise mit einer Geldstrafe abgegolten wird (abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern u. persönlichen Verhältnissen wie z. b. mtl. Einkommen, etc.)

    Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der  "Schmuggel" keinen gewerblichen Charakter hat, bekommt man nach bezahlen der Einfuhrabgaben die Ware mit. Sofern man in Deutschland keinen Wohnsitz hat, muss man eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe hinterlegen.


    @maltaholic 

    So läuft es in der Regel ab. Da sich die wenigsten Zollbeamten mit teurem Whisky auskennen und nicht davon ausgehen, dass es sich um soooo teure Plörre handeln kann (-:

    Die UK wird ganz normal wie ein Nicht EU Staat behandelt. Also Versteuerung wie in meinem Beitrag angeführt.



    @Lemmy1 Vielen Dank für die Info, finde ich auch gut!
    Mich würde nur noch interessieren, wo die Regelungen stehen, damit man im Fall der Fälle das auch nachweisen und belegen kann, falls es mal Diskussionen bei der Einreise gibt ;-)

    @MacGyver 

    Sollte alles auf der Website des Zolls stehen…

    “Whisky, like a beautiful woman, demands appreciation. First you gaze, then it's time to drink.” ― Haruki Murakami


    Meine Samples „malta‘s malts“ 

  • maltaholic User maltaholic Dabei seit: 29.07.2014Beiträge: 36,762Flaschensammlung:maltaholics KellergeisterBewertungen: 1051
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    MaltsofIslay schrieb:
    maltaholic schrieb:


    Lemmy1 schrieb:

    @Waschbär 

    Korrekt. Beim Whisky stimmt das. Die pauschalierten Abgaben gelten allerdings auch nur für private Einfuhren. Ab einer gewissen Anzahl von Flaschen kann einem allerdings eine "Gewerblichkeit" unterstellt werden. Aber wenn man alles glaubhaft darlegen kann, sollten auch 10 Flaschen kein Problem sein. Hängt vom jeweiligen Zöllner ab. Aber bei mehr kann es dann schon eng werden....
    Andere Waren können ab einem Betrag über 700 € nicht mehr zu 17,5 % pauschaliert werden. D, h. dass für die Waren Zoll u. Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Für jede Ware gibt es nach dem Zolltarif eine 11-stellige Warentarifnummer mit  unterschiedlichem Zollsatz. Ist immer mit hohem Zeitaufwand verbunden das alles rauszusuchen. 

    Bei den anderen Waren trifft dies allerdings erst nach Abzug der Freimenge zu.

    Auf dem Landweg 300 €, Einreise am Flughafen 430 €, bis 15 Jahre 175 €

    So, ich habe jetzt Feierabend....(-:



    @Lemmy1 

    Vielleicht darf ich hier kurz meinen Senf dazugeben und von meinen Erfahrungen in den 6 Jahren berichten, die ich in Japan war.

    Ich habe regelmäßig Whisky im Reisegepäck mitgebracht. In der Regel 8 Flaschen, manchmal auch mehr. Gefragt wofür der Whisky, privater Gebrauch, Geschenke etc.
    Nach dem Wert der Flaschen wurde ich nie gefragt. Es ging immer nur um die Menge, also 0,7 Liter, 1 Liter …
    Dann wird von der Gesamtmenge der freie Liter abgezogen und der Überschuss mit den 6,80€ je Lier multipliziert. Dieser Betrag kann je nach Land und Handelsabkommen schwanken. Sollte man sich informieren. Für UK bin ich mir nicht sicher…

    @maltaholic So wäre es natürlich optimal! :wink:

    @MaltsofIslay 

    Ich habe in den ersten Jahren sogar peinlichst darauf geachtet, dass ich nicht über die 700€ komme. Hatte Quittungen von den Flaschen dabei. Aber wie gesagt, ich wurde nie nach dem Wert gefragt. In aller Regel hat noch nicht einmal jemand geschaut. Wenn ich 8 Flaschen angegeben habe, wieviele mehr hätten in meinem Koffer auch sein sollen? … :wink:

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    maltaholic schrieb:


    MacGyver schrieb:


    Lemmy1 schrieb:

    @TD15 

    Da wäre die Flasche für 3000 € Freimenge u. für die restlichen 3 Flaschen würde je Flasche 6,80 € pauschalierte Abgaben anfallen (da der Warenwert der restlichen Flaschen unter 700 € liegt).


    @MaltsofIslay 

    Man sollte schon Belege für den Einkauf haben. Falls nicht muss der Warenwert gegenüber dem Zollbeamten glaubhaft dargelegt werden. Quittung Kreditkarte etc. Normalerweise wird auch seitens vom Zoll bezüglich des Warenwertes im Internet recherchiert, falls keine Rechnung vorgelegt wird.

    Das ganze muss natürlich bei der Einreise im roten Kanal angemeldet werden (anmeldepflichtige Waren).

    Geht man durch grün (anmeldefreie Waren) und wird "erwischt" so muss man die o.g. Einfuhrabtgaben + einen sogenannten Zollzuschlag, der bis zur Höhe der Einfuhrabgaben sein kann, bezahlen. Den Betrag für den Zuschlag liegt nach ermessen des Zollbeamten. Je nach Sachverhalt (Ware versteckt, Beteiligte ist einsichtig.....). Aber auch nur bis zur Höhe der Einfuhrabgaben.

    Überschreiten die Einfuhrabgaben 250 € muss der Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiten. Dann bekommt man zusätzlich noch ein Strafbefehl, der üblicherweise mit einer Geldstrafe abgegolten wird (abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern u. persönlichen Verhältnissen wie z. b. mtl. Einkommen, etc.)

    Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der  "Schmuggel" keinen gewerblichen Charakter hat, bekommt man nach bezahlen der Einfuhrabgaben die Ware mit. Sofern man in Deutschland keinen Wohnsitz hat, muss man eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe hinterlegen.


    @maltaholic 

    So läuft es in der Regel ab. Da sich die wenigsten Zollbeamten mit teurem Whisky auskennen und nicht davon ausgehen, dass es sich um soooo teure Plörre handeln kann (-:

    Die UK wird ganz normal wie ein Nicht EU Staat behandelt. Also Versteuerung wie in meinem Beitrag angeführt.



    @Lemmy1 Vielen Dank für die Info, finde ich auch gut!
    Mich würde nur noch interessieren, wo die Regelungen stehen, damit man im Fall der Fälle das auch nachweisen und belegen kann, falls es mal Diskussionen bei der Einreise gibt ;-)

    @MacGyver 

    Sollte alles auf der Website des Zolls stehen…

    @maltaholic "Sollte" trifft es ganz gut :biggrin:

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  • MaltsofIslay
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    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,509Bewertungen: 7
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    maltaholic schrieb:


    MaltsofIslay schrieb:
    maltaholic schrieb:


    Lemmy1 schrieb:

    @Waschbär 

    Korrekt. Beim Whisky stimmt das. Die pauschalierten Abgaben gelten allerdings auch nur für private Einfuhren. Ab einer gewissen Anzahl von Flaschen kann einem allerdings eine "Gewerblichkeit" unterstellt werden. Aber wenn man alles glaubhaft darlegen kann, sollten auch 10 Flaschen kein Problem sein. Hängt vom jeweiligen Zöllner ab. Aber bei mehr kann es dann schon eng werden....
    Andere Waren können ab einem Betrag über 700 € nicht mehr zu 17,5 % pauschaliert werden. D, h. dass für die Waren Zoll u. Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Für jede Ware gibt es nach dem Zolltarif eine 11-stellige Warentarifnummer mit  unterschiedlichem Zollsatz. Ist immer mit hohem Zeitaufwand verbunden das alles rauszusuchen. 

    Bei den anderen Waren trifft dies allerdings erst nach Abzug der Freimenge zu.

    Auf dem Landweg 300 €, Einreise am Flughafen 430 €, bis 15 Jahre 175 €

    So, ich habe jetzt Feierabend....(-:



    @Lemmy1 

    Vielleicht darf ich hier kurz meinen Senf dazugeben und von meinen Erfahrungen in den 6 Jahren berichten, die ich in Japan war.

    Ich habe regelmäßig Whisky im Reisegepäck mitgebracht. In der Regel 8 Flaschen, manchmal auch mehr. Gefragt wofür der Whisky, privater Gebrauch, Geschenke etc.
    Nach dem Wert der Flaschen wurde ich nie gefragt. Es ging immer nur um die Menge, also 0,7 Liter, 1 Liter …
    Dann wird von der Gesamtmenge der freie Liter abgezogen und der Überschuss mit den 6,80€ je Lier multipliziert. Dieser Betrag kann je nach Land und Handelsabkommen schwanken. Sollte man sich informieren. Für UK bin ich mir nicht sicher…

    @maltaholic So wäre es natürlich optimal! :wink:

    @MaltsofIslay 

    Ich habe in den ersten Jahren sogar peinlichst darauf geachtet, dass ich nicht über die 700€ komme. Hatte Quittungen von den Flaschen dabei. Aber wie gesagt, ich wurde nie nach dem Wert gefragt. In aller Regel hat noch nicht einmal jemand geschaut. Wenn ich 8 Flaschen angegeben habe, wieviele mehr hätten in meinem Koffer auch sein sollen? … :wink:

    @maltaholic Ich vermute mal, dass bei den Rückreisen von der Insel da eher auf den Wert der Flaschen geschaut wird, da sich die Zöllner ja jeden Tag mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen!?

    ...und auf der Seite des Zolls bin ich da trotz umfangreicher Recherche nicht fündig geworden. Da stehen nur allgemeine Hinweise zur Einfuhr.
    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


    Aktive Flaschenteilung: ---------------------

    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21

  • of_the_North User of_the_North Dabei seit: 25.07.2014Beiträge: 34Flaschensammlung:uisge beatha of the NorthBewertungen: 0
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    Hey zusammen,


    ich bin grad in Schottland beim Feis Ile und nun zufällig auf eine Seite des Zolls gestoßen, die das ganze sehr eindeutige darstellt:


    https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html#doc287840bodyText1


    Sieht also bis 700 EUR pro Person exklusive der Frei-Flasche ganz gut aus! Wenn man privat kauft und der Zöllner bzgl Warenwert und privater Veranlassung nicht rumzickt…

    ...of the North http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=3897
  • MaltsofIslay
    Themenersteller
    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,509Bewertungen: 7
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    of_the_North schrieb:

    Hey zusammen,


    ich bin grad in Schottland beim Feis Ile und nun zufällig auf eine Seite des Zolls gestoßen, die das ganze sehr eindeutige darstellt:


    https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html#doc287840bodyText1


    Sieht also bis 700 EUR pro Person exklusive der Frei-Flasche ganz gut aus! Wenn man privat kauft und der Zöllner bzgl Warenwert und privater Veranlassung nicht rumzickt…


    @of_the_North Was sich mir immernoch nicht erschließt ist, weshalb man dann seine VAT, die man in GB bezahlt, nicht zurück erstattet bekommt!? :rolleyes:

    Wenn die Destillerien in die EU versenden, ziehen die die VAT ja auch ab und fügen dann die EU-Steuer wieder obendrauf.
    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


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  • tangtang User tangtang Dabei seit: 13.09.2019Beiträge: 8,572Bewertungen: 957
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    MaltsofIslay schrieb:


    ....
    Was sich mir immernoch nicht erschließt ist, weshalb man dann seine VAT, die man in GB bezahlt, nicht zurück erstattet bekommt!?
    :rolleyes:

    Wenn die Destillerien in die EU versenden, ziehen die die VAT ja auch ab und fügen dann die EU-Steuer wieder obendrauf.

    @MaltsofIslay hier kann ich von meiner Reiseerfahrung berichten. Und zwar wenn ich was in DE kaufe und mit nach China nehme.
    Wenn die Verkaufsstellen den "Steuerfreien" Einkauf mit z.B. Global Blue oder aehnlichem nicht anbieten, dann muss ich mich am Flughafen beim Zoll selbst drum kuemmern und die Rechnungen abstempeln lassen. Denn mit dem Global Blue z.B. fuellt die Verkaufsstelle ein Formular aus welches ich am Flueghafen bei Global Blue vorlege und die mir dann die Steuer auf meine Kreditkarte abzueglich einer Gebuehr versteht sich 
    :rolleyes: rueckerstatten. Hat man ein solches Formular nicht, dann wie gesagt muss man sich selbst am Flughafen drum kuemmern:

    Die Steuer kann ich aber nicht am Flughafen zurueck bekommen, sondern muss die abgestempelten Rechnungen innerhalb eines Jahres zu den Verkaufsstellen schicken wo ich die Ware gekauft habe. Diese erstatten dann die gezahlte Steuer zurueck.

    Daraus schliesse ich, dass du bei den Verkausstellen evtl. nach so einem Formular fragen musst. Wenn du online bestellst und es an eine Adresse ausserhalb UK verschickt wird, wird der ganze Prozess wohl automatisch gesehen.

    Meine Vermutung zumindest.

    Was die Mengen an Flaschen im Gepaeck bei der benutzung des Flugzeugs angeht haben viele Airlines ein Linit von 5L pro Passagier. sollte man auch darauf achten.

    keep calm, drink a whisky. 

    L.L.C.C. Loch Lomond Connoisseurs Club / WhiskyYoda's Whisky reviews

    meine persoenliche Bewertungsskala (Base --> Whisky.de):

    100-90 Pkt --> ★★★★★ / 89-78 Pkt --> ★★★★ / 77-68 Pkt --> ★★★67-60 Pkt --> ★★ / 59-40 Pkt -->  / 39-0 Pkt --> NIX!



  • MaltsofIslay
    Themenersteller
    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,509Bewertungen: 7
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    tangtang schrieb:


    MaltsofIslay schrieb:


    ....
    Was sich mir immernoch nicht erschließt ist, weshalb man dann seine VAT, die man in GB bezahlt, nicht zurück erstattet bekommt!?
    :rolleyes:

    Wenn die Destillerien in die EU versenden, ziehen die die VAT ja auch ab und fügen dann die EU-Steuer wieder obendrauf.

    @MaltsofIslay hier kann ich von meiner Reiseerfahrung berichten. Und zwar wenn ich was in DE kaufe und mit nach China nehme.
    Wenn die Verkaufsstellen den "Steuerfreien" Einkauf mit z.B. Global Blue oder aehnlichem nicht anbieten, dann muss ich mich am Flughafen beim Zoll selbst drum kuemmern und die Rechnungen abstempeln lassen. Denn mit dem Global Blue z.B. fuellt die Verkaufsstelle ein Formular aus welches ich am Flueghafen bei Global Blue vorlege und die mir dann die Steuer auf meine Kreditkarte abzueglich einer Gebuehr versteht sich 
    :rolleyes: rueckerstatten. Hat man ein solches Formular nicht, dann wie gesagt muss man sich selbst am Flughafen drum kuemmern:

    Die Steuer kann ich aber nicht am Flughafen zurueck bekommen, sondern muss die abgestempelten Rechnungen innerhalb eines Jahres zu den Verkaufsstellen schicken wo ich die Ware gekauft habe. Diese erstatten dann die gezahlte Steuer zurueck.

    Daraus schliesse ich, dass du bei den Verkausstellen evtl. nach so einem Formular fragen musst. Wenn du online bestellst und es an eine Adresse ausserhalb UK verschickt wird, wird der ganze Prozess wohl automatisch gesehen.

    Meine Vermutung zumindest.

    Was die Mengen an Flaschen im Gepaeck bei der benutzung des Flugzeugs angeht haben viele Airlines ein Linit von 5L pro Passagier. sollte man auch darauf achten.

    @tangtang Wir fahren mit nem Van, genau aus diesem Grund! :wink:

    Das mit der Steuer steht so beim britischen Zoll (Seite such ich nochmal raus). Es gibt für die EU-Staaten keine Erstattung, für andere Reisende außerhalb der EU schon mit dem o.g. Formular.

    Ist für mich unverständlich, aber wahrscheinlich Teil des Btexit-Abkommens!? :rolleyes:
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    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21

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  • maltaholic User maltaholic Dabei seit: 29.07.2014Beiträge: 36,762Flaschensammlung:maltaholics KellergeisterBewertungen: 1051
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    of_the_North schrieb:

    Hey zusammen,


    ich bin grad in Schottland beim Feis Ile und nun zufällig auf eine Seite des Zolls gestoßen, die das ganze sehr eindeutige darstellt:


    https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html#doc287840bodyText1


    Sieht also bis 700 EUR pro Person exklusive der Frei-Flasche ganz gut aus! Wenn man privat kauft und der Zöllner bzgl Warenwert und privater Veranlassung nicht rumzickt…


    @of_the_North 

    Ich verstehe die 700€ inklusive der Freiflasche, also als Gesamtwert aller Flaschen…

    “Whisky, like a beautiful woman, demands appreciation. First you gaze, then it's time to drink.” ― Haruki Murakami


    Meine Samples „malta‘s malts“ 

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