Die Preise steigen immer weiter

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  • Vallado User Vallado Dabei seit: 11.09.2017Beiträge: 3,099Bewertungen: 2
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    @ottonormalt ja, das ist so. Wenn Du im Supermarkt was aus dem Regal nimmst, hast es auch noch nicht gekauft. Die Regalauslage ist eine "Einladung zum Angebot"; rein rechtlich hast Du, indem Du was aus dem Regal nimmst, dem Ladeninhaber angeboten, diese Ware zum ausgezeichneten Preis zu kaufen. Der Kaufvertrag wird erst an der Kasse durch Austausch von Geld und Ware geschlossen (normalerweise "konkludent" durch entsprechendes Handeln, du unterschreibst da ja in der Regel keinen Vertrag. Im Möbelhaus aber zB schon.). Und zum dort ermittelten Preis (ist der Preis am Regal falsch ausgezeichnet, hast Du keinen Anspruch, die Ware zu diesem falschen Preis zu kaufen - Du kannst aber, wenn an der Kasse ein höherer Preis verlangt wird, problemlos sagen "nö das kannste schön behalten").


    Übertragen auf Onlineshop:

    • Im "Shopsystem" eingestellte Flasche = Einladung zum Angebot
    • Flasche in den Winkelwagen legen = aus Regal nehmen = Kaufangebot deinerseits
    • Bezahlung via PayPal = an der Kasse mit dem Geldschein wedeln
    • Auftragsbestätigung (nicht: Eingangsbestätigung!) = Annahme Geld und Aushändigung Ware = Annahme deines Kaufangebots = Kaufvertrag zustandegekommen

    Ganz allgemein ist TWS so lange in Geschäft, da kann man denke ich davon ausgehen, dass sie wissen, was sie tun :wink: Auch wenn so ne Storno natürlich nie schön ist...


    @ReggaeShark das habe ich auch gehört. Wär mal interessant zu sehen, wie die Preise in anderen Ländern und v.a. in UK so sind...

    Fahnenträger im O.I.N.K. (Mitglied #008)

    Aktuelle Teilung: 6x Inselrauch von Islay, Skye, Mull und Arran

    Sampleliste: Vallados Probierstübchen

    Suche Sample: Glendronach 1993 #660, Speymalt 2000 #1774

  • ottonormalt User ottonormalt Dabei seit: 27.01.2022Beiträge: 1,316Bewertungen: 0
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    MZ78 schrieb:

    Mein Tipp...

    Springbank vergessen... 

    Laphi saufen :mrgreen:


    @MZ78 
    Wer säuft denn hier? Wir bunkern doch alle nur für schlechte Zeiten. :mrgreen:

    ...  :rolleyes:  ...
     

    Moment mal, irgendwie schwant mir, die schlechten Zeiten haben längst angefangen. :banghead:

    Volumenprozent ist durch nichts zu ersetzen — außer durch noch mehr Volumenprozent.


  • MaltsofIslay User MaltsofIslay Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,494Bewertungen: 7
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    ottonormalt schrieb:


    MZ78 schrieb:

    Mein Tipp...

    Springbank vergessen... 

    Laphi saufen :mrgreen:


    @MZ78 
    Wer säuft denn hier? Wir bunkern doch alle nur für schlechte Zeiten. :mrgreen:

    ...  :rolleyes:  ...
     

    Moment mal, irgendwie schwant mir, die schlechten Zeiten haben längst angefangen. :banghead:

    @MZ78 Das Beste, was ich seit langem in diesem Thread gelesen habe! 


    @ottonormalt Ich bunker und kann dadurch (meistens) ohne schlechtes Gewissen auch mal guten Stoff einfach wegsaufen! :mrgreen:
    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


    Aktive Flaschenteilung: ---------------------

    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21

  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,559Bewertungen: 5
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    dailydram schrieb:


    Axbergo schrieb:

    @Waschbär 


    Ja - da hast Du Recht - das kann sein - und das habe ich in meinem ersten Ärger so nicht bedacht.


    Es wirft ein weiteres Schlaglicht auf die aktuelle Situation in der Whisky-Industrie… Irgendwie Goldgräberstimmung - jeder nimmt mit, was er kriegen kann…


    @Axbergo Das sind Preise ohne Bodenhaftung. Bei all der Individualität von Springbank, die sich natürlich auch ein Stück weit im Preis abbilden darf, positioniert man sich so in einer Luxusblase.
    Das Problem welches ich sehe, ist nicht nur der Umstand, das Preise ohne realen Gegenwert aufgerufen werden, sondern, dass sich dieser "Nimbus" auch auf das gesamte Sortiment und das Brennereiumfeld ausprägt.
    Den Springer 10 hatte in 01/2022 noch für 45,00! € im Netz gesehen...
    Longrow, Hazelburn, Kilkerran....die Preise zieht man dann einfach mit.
    Was bleibt dann als Alternative? Der Springer Urvater????

    @Waschbär Das würde dann aber auch bedeuten, dass Ware angeboten und verkauft wird, die sich zum Verkaufszeitpunkt garnicht im Bestand/Lager befindet. Trotzdem handelt es sich ja im Moment der Bestellung und ggfs. sofortigen Bezahlung, um einen zustandegekommenen Kaufvertrag. Der kann nicht einfach einseitig aufgelöst werden.
    Wenn ich die Ware nicht habe, trotzdem verkaufe und dann merke, dass sich mein Einkaufspreis stark erhöht hat, ist das unternehmerisches Risiko.
    Oder ich muss darauf hinweisen, dass ich die Ware garnicht auf Lager habe und sich der Preis deshalb kurzfristig ändern kann. Ob das eine Verdopplung des Preises rechtfertigt lasse ich mal außen vor.

    @dailydram 

    Die Diskussion hatten wir schonmal. Ich bin aber zu faul, den Thread zu suchen. Die Bestellbestätigung von Whisky.de enthält den Passus "Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail keine Auftragsbestätigung ist, da Flaschen auch einmal vergriffen sein können ". Wenn ich mich richtig erinnere, ist es aber tatsächlich so, dass bei sofortiger Bezahlung (Paypal) der Kaufvertrag sofort zustande kommt (nicht so bei Kauf auf Rechnung) und sich der Verkäufer nicht auf die Nichtlieferung des Vorlieferanten berufen kann. In diesem Fall hätte @Axbergo also tatsächlich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen können (und Whisky.de hätte die Flasche ggfs. zu einem höheren Preis besorgen müssen). Wäre interessant gewesen, wie Whisky.de sich daraufhin verhalten hätte...
  • maltstalker User maltstalker Dabei seit: 13.11.2021Beiträge: 776Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 16. März 2022 um 13:23
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    @ottonormalt 

    Danke für deine AGB-Recherche, damit ist die Sache dann geklärt.


    @Vallado 

    Ich war tatsächlich davon ausgegangen, dass der KV mit der Bezahlung der Ware zustande kommt, bzw. bei Irrtümern ein Angebot über die Nachbepreisung vom Händler gemacht wird. Dann kann der Kunde immer noch sehen, ob er dieses annimmt. Bspl: Supermarktkasse. Irrtümer oder Fehler können sich immer einschleichen, das ist eben so.


    Bedeutet dann aber auch, wenn ich etwas auf Rechnung bestelle, bin ich in der "Schwebe" bis mir die Rechnung zur Bezahlung/oder die Ware mit der Rechnung zugesandt wird. Muss man halt auch wissen...


    @ReggaeShark "Anders wäre es auch gar nicht machbar, dann würde der kleinste Fehler in der Lageristik zu riesen Schäden führen."

    Meine Vorstellung war, das Ware im System auch im Bestand ist. Wenn ich einen Artikel im Wareneingang verbuche, ist er im System und kann auf der anderen Seite zum kalkulierten Preis verkauft werden.... Wenn ich nur 5 Stk. in den Warenkorb packen kann sind auch nur 5 Stk. da... Das diese 5 Stk. eventuell noch nicht mal in der BRD angekommen sind hatte ich jetzt so nicht erwartet. Das macht dann eine Bestellung, eigentlich nur zu einer Vorbestellung/Reservierung....

    Wenn die Bälle hart geschlagen werden, sind die Harten hart am Ball. (Gordon Shumway)



    Waschbär gefällt das
  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,559Bewertungen: 5
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    ottonormalt schrieb:

    dailydram schrieb:


    Axbergo schrieb:

    @Waschbär 


    Ja - da hast Du Recht - das kann sein - und das habe ich in meinem ersten Ärger so nicht bedacht.


    Es wirft ein weiteres Schlaglicht auf die aktuelle Situation in der Whisky-Industrie… Irgendwie Goldgräberstimmung - jeder nimmt mit, was er kriegen kann…


    @Axbergo Das sind Preise ohne Bodenhaftung. Bei all der Individualität von Springbank, die sich natürlich auch ein Stück weit im Preis abbilden darf, positioniert man sich so in einer Luxusblase.
    Das Problem welches ich sehe, ist nicht nur der Umstand, das Preise ohne realen Gegenwert aufgerufen werden, sondern, dass sich dieser "Nimbus" auch auf das gesamte Sortiment und das Brennereiumfeld ausprägt.
    Den Springer 10 hatte in 01/2022 noch für 45,00! € im Netz gesehen...
    Longrow, Hazelburn, Kilkerran....die Preise zieht man dann einfach mit.
    Was bleibt dann als Alternative? Der Springer Urvater????

    @Waschbär Das würde dann aber auch bedeuten, dass Ware angeboten und verkauft wird, die sich zum Verkaufszeitpunkt garnicht im Bestand/Lager befindet. Trotzdem handelt es sich ja im Moment der Bestellung und ggfs. sofortigen Bezahlung, um einen zustandegekommenen Kaufvertrag. Der kann nicht einfach einseitig aufgelöst werden.
    Wenn ich die Ware nicht habe, trotzdem verkaufe und dann merke, dass sich mein Einkaufspreis stark erhöht hat, ist das unternehmerisches Risiko.
    Oder ich muss darauf hinweisen, dass ich die Ware garnicht auf Lager habe und sich der Preis deshalb kurzfristig ändern kann. Ob das eine Verdopplung des Preises rechtfertigt lasse ich mal außen vor.

    @dailydram 


    Ich finde den Vorgang mit der Nichtlieferung bestellter Ware und die anschließende Verdopplung des Preises auch höchst merkwürdig. Von der Höhe des Preises ganz zu schweigen. Es wäre schön gewesen, wenn dieser Fall anders gehandhabt worden wäre.


    Gemäß §7 AGB und dem Wortlaut meiner letzten Bestellbestätigung ist das aber formal korrekt verlaufen. Es ist wohl mit der Bezahlung über Kreditkarte und der Bestellbestätigung kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Dieser kommt erst mit der Rechnung und Lieferankündigung zu Stande


    Sicherheitshalber nochmal ganz deutlich: Das ist nicht mein Fachgebiet, ich habe auch nichts mit dem Shop zu tun, ist nur meine Meinung dazu.


    @ottonormalt 

    Vielen Dank für den Hinweis auf §7 der Shop-AGB. Ob der Ausschluss der Lieferpflicht in Nr. (6) bei Annahme der sofortigen Zahlung durch den Besteller zulässig ist, wage ich zu bezweifeln. Ich bin aber auch kein Jurist.
  • ReggaeShark User ReggaeShark Dabei seit: 19.09.2018Beiträge: 1,905Bewertungen: 5
    , letzte Änderung 16. März 2022 um 13:35
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    dailydram schrieb:


    Meine Vorstellung war, das Ware im System auch im Bestand ist. Wenn ich einen Artikel im Wareneingang verbuche, ist er im System und kann auf der anderen Seite zum kalkulierten Preis verkauft werden.... Wenn ich nur 5 Stk. in den Warenkorb packen kann sind auch nur 5 Stk. da... Das diese 5 Stk. eventuell noch nicht mal in der BRD angekommen sind hatte ich jetzt so nicht erwartet. Das macht dann eine Bestellung, eigentlich nur zu einer Vorbestellung/Reservierung....

    Ich denke diese Gesetzte wurden wahrscheinlich vor 15-20 Jahren gemacht, bzw. auf den neusten Stand gebracht.
    Da konnte man noch nicht erwarten dass jeder Onlineshop eine Softwarelösung für die Lagerstik hat.
    Kann man meiner Meinung nach heute auch noch nicht bei kleinen Läden. Der von mir fett markierte Teil kostet Unsummen von Geld wenn man sich so eine Lösung einkaufen muss. Und selbst anfertigen kann man es einfach nicht als kleiner Betrieb.

    Im B2B Bereich ist auch so gut wie niemand so nett und verkauft dir einfach ein Standalone-Produkt.
    Man verkäuft immer nur Dienstleistungen, Serviceveträge usw, da zahlst du dich dann monatlich dumm und dämlich.

    Wäre der Kaufvertrag bei einer Bestellung zustande gekommen hätte man auch Anspruch eventuelle Schäden geltend zu machen die mir durch ein Ausbleiben der Lieferung entstanden sind.
    Bei Whisky spielt das natürlich keine Rolle aber die Regeln wurden ja für alle Onlineshops/Versandhäuser gemacht.
  • Naga_Sadow User Naga_Sadow Dabei seit: 27.01.2014Beiträge: 10,156Bewertungen: 1
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    MZ78 schrieb:

    Mein Tipp...

    Springbank vergessen... 

    Laphi saufen :mrgreen:


    Kauft Glendronach

    Friend of Laphroaig since 2003
  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,559Bewertungen: 5
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    Vallado schrieb:


    @ottonormalt ja, das ist so. Wenn Du im Supermarkt was aus dem Regal nimmst, hast es auch noch nicht gekauft. Die Regalauslage ist eine "Einladung zum Angebot"; rein rechtlich hast Du, indem Du was aus dem Regal nimmst, dem Ladeninhaber angeboten, diese Ware zum ausgezeichneten Preis zu kaufen. Der Kaufvertrag wird erst an der Kasse durch Austausch von Geld und Ware geschlossen (normalerweise "konkludent" durch entsprechendes Handeln, du unterschreibst da ja in der Regel keinen Vertrag. Im Möbelhaus aber zB schon.). Und zum dort ermittelten Preis (ist der Preis am Regal falsch ausgezeichnet, hast Du keinen Anspruch, die Ware zu diesem falschen Preis zu kaufen - Du kannst aber, wenn an der Kasse ein höherer Preis verlangt wird, problemlos sagen "nö das kannste schön behalten").


    Übertragen auf Onlineshop:

    • Im "Shopsystem" eingestellte Flasche = Einladung zum Angebot
    • Flasche in den Winkelwagen legen = aus Regal nehmen = Kaufangebot deinerseits
    • Bezahlung via PayPal = an der Kasse mit dem Geldschein wedeln
    • Auftragsbestätigung (nicht: Eingangsbestätigung!) = Annahme Geld und Aushändigung Ware = Annahme deines Kaufangebots = Kaufvertrag zustandegekommen

    Ganz allgemein ist TWS so lange in Geschäft, da kann man denke ich davon ausgehen, dass sie wissen, was sie tun :wink: Auch wenn so ne Storno natürlich nie schön ist...


    @ReggaeShark das habe ich auch gehört. Wär mal interessant zu sehen, wie die Preise in anderen Ländern und v.a. in UK so sind...


    @Vallado 

    - Bezahlung via PayPal = an der Kasse mit dem Geldschein wedeln

    Das habe ich anders gehört. Und ich sehe es auch anders. Bei der Paypal-Bezahlung ist der Geldschein nämlich bereits in die Kasse des Verkäufers geworfen worden. Allerdings kommt es für das Zustandekommen des Kaufvertrages wohl darauf an, ob der Verkäufer zur Zahlung aufgefordert hat. Wenn ich ihm unaufgefordert Geldscheine in die Kasse werfe, dann ist das wohl kein Kaufvertragsabschluss.

    So habe ich es bei der IHK Mittlerer Niederrhein gefunden: "Wichtig: Bei einer Zahlungsaufforderung ist in der Regel ein Vertragsschluss anzunehmen. Gleiches gilt bei der Verwendung von Zahlweisen, die eine sofortige Zahlung ermöglichen (wie z. B. Paypal), wenn der Zahlungsvorgang in die Wege geleitet wird." https://www.ihk-krefeld.de/de/recht/merkblaetter2/vertragsschluss-im-internet.html
    Axbergotangtang2 gefällt das
  • maltstalker User maltstalker Dabei seit: 13.11.2021Beiträge: 776Bewertungen: 0
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    @ReggaeShark 

    Danke für deine ausführliche Erläuterung was die Softwarelösungen betrifft.

    Trotzdem stelle ich mir das nicht so schwierig vor und vorallem so kostenintensiv...


    Ich bestelle beim Zwischenhändler eine Palette mi X-Flaschen. Bekomme ein Palette mit X-Flaschen, kontrolliere den Inhalt, stelle Fest das mir z. B. 100 Flaschen geliefert wurden, trage diese in mein System ein und habe im Shop 100 Flaschen.


    Ob das dann im "Millionenbereich" auch noch funktioniert, weil die Mengen zu groß sind, weiß ich nicht. Andersherum sollte man ab einer bestimmten Größe eines Unternehmens, diesen Sofwaresupport vielleicht erwarten können...

    Wenn die Bälle hart geschlagen werden, sind die Harten hart am Ball. (Gordon Shumway)



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