Etiketten für Samples was darf/darf nicht drauf?

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    "SteveW110" schrieb:
    "Malzmichel" schrieb:
    @SteveW110: dann ist die Gefahr einer Abmahnung ja noch viel größer als ich dachte.


    Aber nicht bei dem, was du tust :smile: Wieder andere Baustelle:idea:
    Das hat künsterlische Aspekte, wie iDad richtig erwähnt hat und fällt nicht unter das angesprochene Thema.

    Es sind bereits viele verschiedene Punkte hier angesprochen wurden und man muss klar unterscheiden zwischen den einzelnen Themen...

    Ich weiß.
    Erstens der (etwas schwammige) Begriff der Schöpfungshöhe – wann ist das Werk etwas neues, unverwechselbares?
    Zweitens: was darf Satire? Bisher haben deutsche Gerichte das sehr weit gefasst (zum Glück).

  • Unbekannt Dabei seit: -Bewertungen:
    , letzte Änderung 2. April 2014 um 14:52
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    Hier nochmals der Ardbeg-Sample-Fred:

    1). Ardbeg Abmahnwelle

    Offizielle Stellungnahme - HL

    Horst-L: "Heute habe ich eine offizielle Antwort von der Rechtsabteilung von LVMH, den Eigentümern von Ardbeg bekommen.
    Solange wir hier in einem begrenzten Kreis von Forums-Mitgliedern die Proben tauschen und keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht, sehen sie kein Problem mit dem Probentausch.

    Anders ist es, wenn dieser Verkauf über offene Plattformen (z.B. Versteigerungen) im Internet erfolgt und mitunter auch kommerzielle Gewinnerzielungsabsichten dahinter stehen. Dann ist Schluss mit lustig.

    Deshalb bitte ich Sie: Um zukünftigen Ärger zu vermeiden melden Sie mir bitte Probenverkäufe, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht schließen lassen."


    Auf jeden Fall war die Reaktion bei vielen Personen hier abschreckend genug und nicht nur einige hatten ihre Ardbegabfüllungen, teilweise sogar die gesamte Samplelsite gestrichen.

    Vielleicht ist es wieder ein Stück von allem: Unwissenheit, Massenhysterie, unklare Gesetztgebung und Mutmaßung:biggrin:

    Aber vielleicht sollten wir mal wieder auf den Ausgangs DIESES Freds zurückkommen: Bei mir darf man keine hochwertige Kennzeichnung erwarten. Ich bin schon soweit und mute Euch meine Sauhandschrift nicht mehr zu. Meine VWL-Professorin im Studium meinte ich wäre schreibtechnisch/handschriftlich in der zweiten Klasse hängen geblieben:biggrin:

    Leute, es geht um den Inhalt. Nochmals keinerlei Gewinnabsicht!

  • Kanalpirogel User, Moderator Kanalpirogel Dabei seit: 11.10.2013Beiträge: 4,649Flaschensammlung:Flüssiges Vogelfutter - von führenden Züchtern empfohlenBewertungen: 17
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    iDad, iDad... aus dir wird auch kein brauchbarer Untertan mehr... :rolleyes:

    iDad gefällt das
  • SteveW110 User SteveW110 Dabei seit: 23.08.2012Beiträge: 11,447Bewertungen: 49
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    "Kanalpirogel" schrieb:
    iDad, iDad... aus dir wird auch kein brauchbarer Untertan mehr... :rolleyes:


    :lol:

    Würde ich so nicht sagen :biggrin:
    Ich bin zwar auch kein Rechtsgeleerter aber würde das Meiste unterstreichen und mitgehen

    Whisky-diet
    Lose 3 days in one week!
  • iDad User iDad Dabei seit: 14.01.2013Beiträge: 2,266Flaschensammlung:Kellerkinder von früher.Bewertungen: 61
    , letzte Änderung 2. April 2014 um 15:04
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    @ SteveW110:

    Das mit der Faulheit war sehr flapsig ausgedrückt, aber auch Gerichte berücksichtigen Verhältnismässigkeiten und ich sehe nicht, dass solchen Fälle je verhandelt würden, sofern es unstrittig ist, dass auch das abgefüllt wurde, was draufgeklebt wurde, und keine Gewinnabsicht vorliegt.

    Ich sehe auch nicht, dass es hier einen ernsthaften Konflikt schützenswerter Rechte gibt, bzw. ein Interesse des Staates einzugreifen. Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen und der Staat sind in letzter Konsequenz wir alle.

    Ob ich nun in Comic-Sans 'Talisker' auf meine Sample-Fläschchen schreibe oder die Baskerville mit ein paar Verzierungen verwende ändert nichts und schadet niemandem.

    Marken und Wettbewerbsrecht greifen m.E. nicht, da nicht (ausreichend) kommerziell, es bliebe also das Urheber-/ Nutzungsrecht. Da kommt dann Schöpfungshöhe etc. dazu und es wird kompliziert. Ich habe übrigens schon häufiger die Erfahrung gemacht, dass das Durchsetzten des Urheberrechtes in deutlich berechtigten Fällen mit Kommerziellem Schaden sehr schwer sein kann.

    Du hast insofern recht, dass ich streng genommen gegen eine Vorschrift verstoße, deren Problem aber ist, dass sie nie für diesen Anwendungsfall gemacht war. Noch mal, ich halte das für FAIR-USE und behaupte, dass dieser auch im Geiste des deutschen Urheberrechts angelegt ist und möglicherweise sogar anwendbar, da die Urheber der in Frage kommenden Logos aus dem angelsächsischen Rechtsraum kommen dürften.

    Ich kämpfe im Zweifel für die (Gestaltungs-)Freiheit, gehen Überregulierung, vorauseilenden Gehorsam und (für) gesunden Menschenverstand!

    Und ich hoffe auf mutige Mitstreiter!

    Edit: Was das Thema Fotografie von Gegenständen angeht, so gilt (muss das gelten) das auch für Blogger etc. die nicht von Presserecht geschützt sind. Selbst wenn ich meine Strickmode bewerben will, dann darf ich mein Mannequin in einer Straße fotografieren, in der im Hintergrund ein Brauereilogo zusehen ist. Denke ich.

    "It is true that whisky improves with age. The older I get, the more I like it." (Ronnie Corbett) "There's nothing better than having a good dinner, a fine bottle of whisky and a bad girl." (unknown)
  • SteveW110 User SteveW110 Dabei seit: 23.08.2012Beiträge: 11,447Bewertungen: 49
    , letzte Änderung 2. April 2014 um 15:00
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    Da bin ich dabei 8)

    Edit:
    ->sowohl inhaltlich als auch im Kampf als Mitstreiter

    Whisky-diet
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  • SteveW110 User SteveW110 Dabei seit: 23.08.2012Beiträge: 11,447Bewertungen: 49
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    "Helgo_Blend" schrieb:
    Hier nochmals der Ardbeg-Sample-Fred:

    1). [url=https://www.whisky.de/nc/tfg/forum/forum/mm_forum_pi1/beitraege//achtung_abmahnwelle_bei_ardbeg_samples_verkauf.html]Ardbeg Abmahnwelle[/url]

    Offizielle Stellungnahme - HL

    Horst-L: "Heute habe ich eine offizielle Antwort von der Rechtsabteilung von LVMH, den Eigentümern von Ardbeg bekommen.
    Solange wir hier in einem begrenzten Kreis von Forums-Mitgliedern die Proben tauschen und keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht, sehen sie kein Problem mit dem Probentausch.

    Anders ist es, wenn dieser Verkauf über offene Plattformen (z.B. Versteigerungen) im Internet erfolgt und mitunter auch kommerzielle Gewinnerzielungsabsichten dahinter stehen. Dann ist Schluss mit lustig.

    Deshalb bitte ich Sie: Um zukünftigen Ärger zu vermeiden melden Sie mir bitte Probenverkäufe, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht schließen lassen."


    Auf jeden Fall war die Reaktion bei vielen Personen hier abschreckend genug und nicht nur einige hatten ihre Ardbegabfüllungen, teilweise sogar die gesamte Samplelsite gestrichen.

    Vielleicht ist es wieder ein Stück von allem: Unwissenheit, Massenhysterie, unklare Gesetztgebung und Mutmaßung:biggrin:

    Aber vielleicht sollten wir mal wieder auf den Ausgangs DIESES Freds zurückkommen: Bei mir darf man keine hochwertige Kennzeichnung erwarten. Ich bin schon soweit und mute Euch meine Sauhandschrift nicht mehr zu. Meine VWL-Professorin im Studium meinte ich wäre schreibtechnisch/handschriftlich in der zweiten Klasse hängen geblieben:biggrin:

    Leute, es geht um den Inhalt. Nochmals keinerlei Gewinnabsicht!


    Sehr gut, somit ist wohl alles für den TE beantwortet :biggrin:
    Ich hatte auch schon gesucht, aber es nicht gefunden...

    Whisky-diet
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    Wenn ich Zeit habe, dann gestalte ich mal ein paar Etiketten-Hintergründe zur freien Verwendung.
    Da ich selbst noch nie an den Sample-Aktionen teilgenommen habe, muss ich jetzt mal nachfragen: was ist die gängige Etikettgröße in mm?

  • iDad User iDad Dabei seit: 14.01.2013Beiträge: 2,266Flaschensammlung:Kellerkinder von früher.Bewertungen: 61
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    "Malzmichel" schrieb:
    Wenn ich Zeit habe, dann gestalte ich mal ein paar Etiketten-Hintergründe zur freien Verwendung.
    Da ich selbst noch nie an den Sample-Aktionen teilgenommen habe, muss ich jetzt mal nachfragen: was ist die gängige Etikettgröße in mm?


    Ich stelle meine (diversen) Vorlagen auch gerne zur Verfügung, aber ich weiß nicht, ob sie vielen helfen würden, da nicht jeder in Illustrator arbeitet und meine neue Variante ja mit unregelmässigen Formen (Schneideplotter) arbeitet - dann ist das mit dem gerade Aufkleben nicht so kritisch.

    Ich verwende als Format 60mm mal 45 mm, das ist nicht zu groß für die 2 cl Flasche und wirkt auch auf den 10cl Flaschen noch nicht mickrig. (Verschiedene Formate für verscheiden Flaschengrößen sind selbst mir zu aufwendig.)

    Nur für die Reagenzgläser ist das Format nicht optimal, geht aber auch noch.

    "It is true that whisky improves with age. The older I get, the more I like it." (Ronnie Corbett) "There's nothing better than having a good dinner, a fine bottle of whisky and a bad girl." (unknown)
  • Poffelchen User Poffelchen Dabei seit: 28.05.2013Beiträge: 150Flaschensammlung:Flaschen und SamplesBewertungen: 0
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    hi, gerne würde ich deine Vorlage ausprobieren. Ich habe zwar nur die Corel Suite, sollte es aber irgendwie importiert bekommen.

    gruß

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