Whisky als Geldanlage

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  • dRambo User, Moderator dRambo Dabei seit: 23.09.2015Beiträge: 19,331Bewertungen: 3
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    @Farsund  ja und auch sonst kein Erkenntnisgewinn :wink:

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  • Naga_Sadow User Naga_Sadow Dabei seit: 27.01.2014Beiträge: 10,162Bewertungen: 1
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    @Farsund 


    Ich habe noch keinen Kommentar hinterlassen. Das Video sollten nur einige sehen. Wie immer wird der Black Bowmore als Beispiel genommen. Sowas gibt es heute nicht mehr. Wertsteigerung mag für manche sinnvoll sein. Ich bin für Vorräte, die später getrunken werden.

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  • Farsund User Farsund Dabei seit: 13.03.2015Beiträge: 2,550Bewertungen: 0
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    @Naga_Sadow 

    Das Du war nicht auf Dich gemünzt, mehr son allgemeines Du.

  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,628Bewertungen: 5
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    Farsund schrieb:

    @Naga_Sadow 

    Die Sequenz mit dem Finanzamt ist ja ziemlich abstrus. Richtig ist, wenn Du innerhalb eines Jahres zwischen Kauf und Verkauf einen Spekulationsgewinn erzielst, dann ist dieser in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Den Gewinn mußt Du dann, abzüglich eines Freibetrages von 600 €, mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das war mal wieder ein typischer DHL-Unterblog-Käse.


    @Farsund 

    Soweit ich weiß, ist das kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden ab 600 Euro voll besteuert. Bei 601 Euro Gewinn also 601 Euro (nicht nur 1 Euro, wie es bei einem Freibetrag wäre).
  • TARDIS User TARDIS Dabei seit: 02.05.2017Beiträge: 72Bewertungen: 0
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    Waschbär schrieb:


    Farsund schrieb:

    @Naga_Sadow 

    Die Sequenz mit dem Finanzamt ist ja ziemlich abstrus. Richtig ist, wenn Du innerhalb eines Jahres zwischen Kauf und Verkauf einen Spekulationsgewinn erzielst, dann ist dieser in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Den Gewinn mußt Du dann, abzüglich eines Freibetrages von 600 €, mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das war mal wieder ein typischer DHL-Unterblog-Käse.


    @Farsund 

    Soweit ich weiß, ist das kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden ab 600 Euro voll besteuert. Bei 601 Euro Gewinn also 601 Euro (nicht nur 1 Euro, wie es bei einem Freibetrag wäre).

    @Waschbär 

    Das ist korrekt! :wink:

    Wobei ich sowieso der Meinung bin, dass es sich bei Whisky um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handelt! :mrgreen:


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  • Marko_I User, Moderator Marko_I Dabei seit: 11.01.2006Beiträge: 13,796Flaschensammlung:currently quarantinedBewertungen: 1425
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    TARDIS schrieb:


    Waschbär schrieb:


    Farsund schrieb:

    @Naga_Sadow 

    Die Sequenz mit dem Finanzamt ist ja ziemlich abstrus. Richtig ist, wenn Du innerhalb eines Jahres zwischen Kauf und Verkauf einen Spekulationsgewinn erzielst, dann ist dieser in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Den Gewinn mußt Du dann, abzüglich eines Freibetrages von 600 €, mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das war mal wieder ein typischer DHL-Unterblog-Käse.


    @Farsund 

    Soweit ich weiß, ist das kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden ab 600 Euro voll besteuert. Bei 601 Euro Gewinn also 601 Euro (nicht nur 1 Euro, wie es bei einem Freibetrag wäre).

    @Waschbär 

    Das ist korrekt! :wink:

    Wobei ich sowieso der Meinung bin, dass es sich bei Whisky um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handelt! :mrgreen:



    Ich find' ja benutzen schöner als gebrauchen.


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  • BehindSpace User BehindSpace Dabei seit: 25.12.2015Beiträge: 1,948Bewertungen: 0
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    Ein reiner Video post in einen uralten thread???

    Naja nun gut...


    Spannend ists allemal:


    (Anfangspost) den euro und dollar gibt's immer noch

    (Gloin direkt am Anfang) die Preise von genannten Mac18 (und älter)& den Broras sind von 2012 bis heute ziemlich durch die Decke.

    Genau wissen möchte ich das gar nicht... :smile: Der Tipp war also nicht verkehrt...


    DerDennisLDB2 gefällt das
  • Farsund User Farsund Dabei seit: 13.03.2015Beiträge: 2,550Bewertungen: 0
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    Waschbär schrieb:


    Farsund schrieb:

    @Naga_Sadow 

    Die Sequenz mit dem Finanzamt ist ja ziemlich abstrus. Richtig ist, wenn Du innerhalb eines Jahres zwischen Kauf und Verkauf einen Spekulationsgewinn erzielst, dann ist dieser in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Den Gewinn mußt Du dann, abzüglich eines Freibetrages von 600 €, mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Das war mal wieder ein typischer DHL-Unterblog-Käse.


    @Farsund 

    Soweit ich weiß, ist das kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden ab 600 Euro voll besteuert. Bei 601 Euro Gewinn also 601 Euro (nicht nur 1 Euro, wie es bei einem Freibetrag wäre).
    Ja, genau so.


  • Naga_Sadow User Naga_Sadow Dabei seit: 27.01.2014Beiträge: 10,162Bewertungen: 1
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    Dirk Müller hat die Grundlagen erklärt.



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  • Dronach_Aficionado User Dronach_Aficionado Dabei seit: 13.09.2017Beiträge: 12,423Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 2. Januar 2024 um 13:00
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    Wieder mal das große 1x1 des Whisky Bullshit Bingos: Black Bowmore, Port Ellen, Auktionen, ... gähn. Leider größtenteils Geschwätz auf Bildzeitungsniveau.:rolleyes: Zum Glück kommt zumindest Glendronach nicht vor. Ich hätte trotzdem gerne meine 40 Minuten zurück.

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