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Am Grundwassersee 4 · 82402
Seeshaupt
Tel. 0 88 01 - 30 20 000 · Fax 0 88 01 - 26 37
Alkoholmissbrauch ist
gesundheitsgefährdend.
Genießen Sie in Maßen.
Das Forum tut dir nicht gut....
Süßer Softie, Antichrist und Bösewicht. Nichtfeder aus Überzeugung. WDE++: Das Forenhelferlein.
User/Moderator der Herzen. Team Auf-Peng-Weg!
Edradour selbstgemacht: Ein Stück Seife, eine Flasche Brombeerschnaps und etwas Geduld.
Man sollte immer eine Flasche Whiskey dabeihaben - für den Fall eines Schlangenbisses.
Außerdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben. (W. C. Fields)
@WithKeys Das stimmt allerdings...
TWS-Mobbing-Opfer Das Forum tut mir nicht gut... Mieses Zeug
Tritt die Forderung gegen DHL an den Käufer ab ... und dieser kann ggb. DHL den Kaufpreis, den er an Dich gezahlt hat, geltend machen (Nachweis: Kontoauszug oder PayPal).
Probleme:
- erstens bin ich kein Anwalt und darf sowieso keine Ratschläge geben - das oben ist nur eine Idee ...
- zweitens: keine Ahnung, ob DHL eine Forderungsabtretung ev. ausgeschlossen hat UND ob ein Abtretungsverbot ggb. Privaten tatsächlich wirksam wäre...
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Asufutimaehaehfutbw
@dRambo § 285 BGB lesen und nach Drittschadensliquidation googeln.
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Das größte Whisky-Bild der Welt: 1600 Flaschen in 22 Gigapixeln - whisky-panorama.com
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Wenn es ein Händler ist bekommst du dein Geld wieder. War es ein Privatkauf, bekommst Du nichts - außer den Ersatzanspruch, falls versichert. Du kaufst, dein Problem wenn nichts ankommt. (Außer Verkäufer ist Gewerbe)
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@Finux
Wenn DHL die Haftung dem Grunde nach übernimmt, geht es beim materiellen Schadensersatz allein um die Glaubhaftmachung des Wertes der verlorenen oder beschädigten Ware. Der Geschädigte wird so gestellt, als sei das Transportgut nicht verloren gegangen. Das bedeutet relativ simpel, dass der Kaufvertrag oder die Zahlung für den Gegenstand belegbar dargestellt werden, das ist alles. Das geht bei einem mündlichen Kauf z.B. über eine anschließende schriftliche Aussage des Warenempfängers oder über einen Beleg des Zahlungserhalts, aus dem der Bezug zu dem verlorenen Gegenstand hervorgeht. Der EK oder gar Gewinn spielt da rechtlich überhaupt keine Rolle. MfG