Whisky und das Finanzamt

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  • TiRi
    Themenersteller
    User TiRi
    Dabei seit: 24.09.2017Beiträge: 2,590Bewertungen: 0

    In regelmäßigen Abständen wird immer mal wieder auf das Thema Finanzamt verwiesen, wenn es darum geht, als Privatperson Whisky zu verkaufen.


    Sei es nun der tolle Kellerfund, der sich neben den meist belächelten Flaschen auch gelegentlich tatsächlich mal als Schatz entpuppt und veräußert werden soll, oder wie auch kürzlich wieder ein für Fourore sorgender Spekulationshandel.

    All dies unterliegt den steuerrechtlichen Regelungen und sollte aus eigenem Interesse nicht einfach blauäugig "vertickt" werden.


    Neben diesen beiden (bei uns) eher unliebsamen Formen des privaten Whiskyhandels, gibt es aber auch noch eine dritte Form, die von den betreffenden Personen vermutlich ausgeübt wird, ohne sich vorher ernsthaft mit der Gesetzeslage auseinander gesetzt zu haben. Genau genommen stellt diese Form sogar eine der wichtigsten Säulen unserer Gemeinschaft dar: Die Samplebörse


    Ja, jeder einzelne Flaschenteiler und Sample-Anbieter agiert im weitesten Sinne als Händler und läuft in einem nicht immer unerheblichen Maß Gefahr, vom Finanzamt plötzlich als "gewerblich" eingestuft werden zu können.


    image


    Die gute Nachricht hierbei zuerst, da idR keine Absicht besteht langfristig Gewinn zu erzielen, ist es de facto kein Gewerbe.

    ABER: Während bei den Beispielen Kellerfund und Spekulation die Grenzen in Bezug auf das erwirtschaftete Geld eindeutig gesetzt sind, gibt es, was die Form und Häufigkeit von Verkäufen betrifft nur fließende Übergänge von privat zu gewerblich.


    Das heißt, jemand der innerhalb eines Monats (wenn auch nur einmalig) 20-30 Samples versendet, oder halt schon seit Jahren regelmäßig nahezu ausschließlich dasselbe Metier bedient, liegt mit ziemlicher Sicherheit im Fokus des Finanzamts.

    Die Beweispflicht liegt dann beim Verkäufer. Wenn dann eine lückenlose Buchhaltung vorgewiesen werden kann, kein Ding, denn es wurden ja keine Gewinne erzielt. Aber wer kann das schon ad hoc?


    Der Ausweg der eigentlich keiner ist 

    Um das Ganze zu umgehen gäbe es natürlich noch die Möglichkeit einen "kleinen Gewerbeschein" zu erwerben.

    Dieser Schein kann käuflich erworben werden und ermöglicht es ein Gewerbe ohne Haftung mit Privatvermögen zu betreiben, inkl. monatlichem Freibetrag.

    Der Haken, an der Sache: Die Anbieter stehen künftig vor einem nicht unerheblichen Mehraufwand bzgl. Steuererklärung und vor allem besteht künftig die Gewährleistungspflicht gegenüber dem "Kunden".

    Ganz nebenbei würde dies dann auch noch "whisky.de adé" bedeuten, da ihr nun offiziell zur Konkurrenz gehört.

    Dass das Ganze dann auch noch zwingend mit Preisaufschlägen gegenüber den "Kunden" einhergeht, nur um überhaupt bei +/- Null zu landen wäre dann auch nur noch der letzte Sargnagel.


    Vielleicht sind das für viele von euch keine großartigen Neuigkeiten, andere wiederum konnten evtl. etwas sensibilisiert worden.


    Die Samplebörse ist einer der größten Gewinne für unsere Gemeinschaft, aber tatsächlich für alle Anbieter vermutlich eine größere Zumutung als ihnen wirklich bewusst ist. Jeder der seine Samples ohne Gewinnabsicht anbietet befindet sich zwar nicht einmal in einer Grauzone, kann aber dennoch mal "Stress" mit dem Finanzamt bekommen.

    Daher am besten immer schön den Ball flachhalten und bei allem Verständnis für aufkochende Emotionen, nicht gleich das Finanzamt ins Spiel bringen, damit sich das nicht zum Boomerang entwickelt.


    Quellen:

    https://www.google.com/amp/s/www.merkur.de/leben/geld/umgehen-einfach-steuer-ebay-privatverkaeufen-zr-8396795.amp.html


    https://sevdesk.de/lexikon/kleingewerbe/?utm_medium=cpc&utm_campaign=DE_Generic_Funnel1-Mofu&utm_source=adwords&utm_content=Kleingewerbe&utm_term=kleingewerbe%20anmelden&gclid=Cj0KCQjwocPnBRDFARIsAJJcf961RDVhQo5Qjud2wuO1oIT1jescNKJ4ChKgCnuVrl1HNG0y8Dte5o0aAhj4EALw_wcB


    https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden


    Eine weitere Quelle kann auf Nachfrage nachgereicht werden, darf hier aufgrund der AGB des Forums aber nicht öffentlich gepostet werden





    TiRis kleiner Sampleservice


    Abgeschlossene Flaschenteilungen:
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  • yggr User yggr Dabei seit: 26.08.2015Beiträge: 2,668Bewertungen: 5
    , letzte Änderung 1. Juni 2019 um 17:14
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    Klasse Beitrag, vielen Dank @TiRi.


    Heißt für mich: wer sich hier an die AGB hält, zum EK Flaschen teilt und den Kaufvertrag nachweisen kann, hat wohl wenig zu befürchten.


    Sonst gehen peinliche Neppversuche ala Snow Phoenix ("hoppla, hab mich bei meiner ersten Teilung hier doch glatt um 300 € verrechnet") schnell mal richtig in die Hose.

    win some, lose some - it's all the same to me.


    Irgendwas mit Whisky und Ostfriesland: das image regulars-Blog. Und Samples ha’m wir auch.

  • MichiSouth User Dabei seit: 26.06.2019Beiträge: 4Bewertungen: 0
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    Lieben Dank für den Beitrag. Ich denke trotzdem, das es immer eine kleine Grauzone in Bezug darauf gibt, ab wann ein Gewerbe nun wirklich als solches zählt.

  • Farsund User Farsund Dabei seit: 13.03.2015Beiträge: 2,550Bewertungen: 0
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    @MichiSouth 

    Mein Finanzamt gab mir Bescheid, dass bereits der Verkauf von EINER Flasche Whisky gewerblich sei!

  • TiRi
    Themenersteller
    User TiRi
    Dabei seit: 24.09.2017Beiträge: 2,590Bewertungen: 0
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    @MichiSouth 

    Was die Häufigkeit des Handelns betrifft, befindest du dich de facto so lange in einer Grauzone bis jemand vom Finanzamt sagt "ab jetzt ist es gewerblich".

    So ist das eben bei Ermessensfragen. 

    TiRis kleiner Sampleservice


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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,549Bewertungen: 5
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    @TiRi 


    Sehe ich auch so. Und dann kannst du dich ggfs. noch bis zum BFH streiten. Würde ich aber eher nicht tun.

    MacRunrig gefällt das
  • Tamuril User Tamuril Dabei seit: 27.02.2018Beiträge: 328Bewertungen: 0
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    Mich würde in dem Zusammenhang die praaktische Relevanz interessieren: Hat das tatsächlich schon mal jemand erlebt oder sind die beschriebenen Fälle eher solche, wo jemand jemandem eins auswischen wollte und dafür das FA instrumentalisiert wurde?

    Ich habe mir die Frage gestellt, als ich die diesjährigen Islay Festival bottlings in diversen Auktionen verfolgt habe. Diese Verkäufe sind ja ganz klar steuerpflichtig und bei der 666 von Bowmore mit einem einzigen Verkauf ist der Freibetrag (Freigrenze) auch schon überschritten. Und ich kann mir vorstellen, dass es sehr viele Leute gibt, die da schon sauer werden, weil sie eben selber keine Flasche abbekommen haben. Da müsste es doch nur so von "Anzeigen" wimmeln. Oder einer der Enttäuschten ist selber Finanzeamter. Hat da schon mal jemand was gehört?

    Ich glaube eher nicht, dass dieses Thema wirklich auf der Prioiritätenliste von den Finanzbehörden steht oder übersehe ich da was?.



  • SmokeyRuhr User, Moderator SmokeyRuhr Dabei seit: 22.12.2013Beiträge: 9,486Flaschensammlung:smokeyruhrBewertungen: 9
    , letzte Änderung 26. Juni 2019 um 20:45
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    Tamuril schrieb:

    Mich würde in dem Zusammenhang die praaktische Relevanz interessieren: Hat das tatsächlich schon mal jemand erlebt oder sind die beschriebenen Fälle eher solche, wo jemand jemandem eins auswischen wollte und dafür das FA instrumentalisiert wurde?

    Ich habe mir die Frage gestellt, als ich die diesjährigen Islay Festival bottlings in diversen Auktionen verfolgt habe. Diese Verkäufe sind ja ganz klar steuerpflichtig und bei der 666 von Bowmore mit einem einzigen Verkauf ist der Freibetrag (Freigrenze) auch schon überschritten. Und ich kann mir vorstellen, dass es sehr viele Leute gibt, die da schon sauer werden, weil sie eben selber keine Flasche abbekommen haben. Da müsste es doch nur so von "Anzeigen" wimmeln. Oder einer der Enttäuschten ist selber Finanzeamter. Hat da schon mal jemand was gehört?

    Ich glaube eher nicht, dass dieses Thema wirklich auf der Prioiritätenliste von den Finanzbehörden steht oder übersehe ich da was?.




    So wie ich das sehe, sind das ja alles mehrere paar Schuhe.

    Nur weil man die eine oder andere Flasche schnell mit Gewinn verkauft, betreibt man ja kein Gewerbe. Da ist das nur Spekulationsgewinn. Den kann man dann ja auch versteuern. Dann wäre es kein Problem. Das FA hat die Steuern bekommen und alles ist sauber. Ich denke schon, dass so etwas auf der Liste der FA steht. Auktionshäuser werden da wohl recht genau betrachtet. 

    Macht man das jedoch andauernd, treffen andere Punkte zu. Steuerlich, bei korrekter Behandlung nicht tragisch, aber unter anderen Gesichtspunkten halt ein großer Unterschied, ob man ein Gewerbe betreibt, oder Privatmann ist. (Rücknahme. Gewährleistung, Aufzeichnungen,...)
    Was dazu führen kann, wird ja im Startpost gut erklärt.


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  • dRambo User, Moderator dRambo Dabei seit: 23.09.2015Beiträge: 19,304Bewertungen: 3
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    wie gut das sich mein Geschmack eher sehr selten ändert :smile: 

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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,549Bewertungen: 5
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    Farsund schrieb:

    @MichiSouth 

    Mein Finanzamt gab mir Bescheid, dass bereits der Verkauf von EINER Flasche Whisky gewerblich sei!

    @Farsund 

    Interessant. Hat dein Finanzamt das auch irgendwie begründet? Und war das nen Bescheid oder ne Auskunft?
  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
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    Waschbär schrieb:

    Sehe ich auch so. Und dann kannst du dich ggfs. noch bis zum BFH streiten. Würde ich aber eher nicht tun.

    Wobei der BFH den Finanzämtern schon wiederholt die Grenzen derer "Ermessenseinschätzungen" aufgezeigt hat. Der Weg sollte sehr viel häufiger gegangen werden.

    MISS YOU! 

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