Großsamples - erledigt!

123457»
  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,573Bewertungen: 5
    Optionen


    JdH schrieb:


    Waschbär schrieb:


    Vallado schrieb:


    Waschbär schrieb:
    Bei mir stellt sich die Situation ja andersrum dar: Ich hab die Einkaufphase schon hinter mir und suche jetzt den besten Weg, die Flaschen Ende 2030 zu einem möglichst hohen Wert in ein Gewerbe einzubringen. Um sie dann mit möglichst kleinem steuerlichen Gewinn zu verkaufen.


    Kann ich die Flaschen nach und nach einzeln vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen einbringen (jeweils kurz vor dem Verkauf), damit die laufende Wertsteigerung (von der ich mal ausgehe) möglichst lange im Privatvermögen stattfindet?

    Die Frage die sich mir in diesem Zusammenhang stellt ist, ob User, die sich dann in den letzten... sagen wir... 12 Jahren mal mehr, mal minder intensiv in einem bestimmten Whiskyforum eingebracht haben, ein Vorkaufsrecht samt Neueröffnungsrabatt eingeräumt bekommen? :mrgreen:

    @Vallado 

    Das wird natürlich nach dem Motto "wenn du erstmal ein paar Jahre extrem guten Content gebracht hast, kannst du dir ein paar Schrullen erlauben" behandelt. Wenn ich mich mit meinen künftigen Finanzbeamten auf einen Einbringungswert von sagen wir mal dem 10fachen meines historischen EK geeinigt habe, dann könnte ich dir möglicherweise für deinen ersten Kauf einen Rabatt von 10 % einräumen (auf den Einbringungswert). Den steuerlichen Verlust nehme ich für User mit jahrelangem extrem gutem Content dann gerne in Kauf.

    Moment, Herr @Wachsbär ! Ich dachte man darf Lebensmittel nicht unter Einkaufspreis (Einbringungswert) Verkaufen...


    @JdH 

    Keine Gewinnerzielungsabsicht gilt nur bei Teilungen hier im Forum. Unser kapitalistisches Real Life funktioniert zum Glück anders.
Anmelden oder Registrieren, um zu kommentieren.