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"Am Rausch ist nicht der Whisky schuld, sondern der Trinker" (schottisches Sprichwort)
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"Am Rausch ist nicht der Whisky schuld, sondern der Trinker" (schottisches Sprichwort)
Das Wodkasortiment in Moskauer Supermärkten
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@yggr
Ich erinnere mich noch an die Zeiten, als man die russischen Taxifahrer fragen musste, wenn man Wodka kaufen wollte. Im Kofferraum hatten sie kistenweise unetikettierte, mit Kronkorken verschlossene Halbliterflaschen - der Form nach die typischen russischen Mineralwasserflaschen der Sowjetzeit - aber gefüllt mit bestem Wodka. Alles ‚schwarz` gehandelt in der 2. Hälfte der 80er Jahre, als Gorbi - Spitzname „Mineral‘nyj sekretar‘“ - den Wodkakonsum eindämmen wollte und deshalb den regulären Handel austrocknete.
Noch früher, eine Szene aus den 70er Jahren: In einer russischen Kleinstadt nördlich von Moskau öffnete der örtliche Schnapsladen erst um 18 Uhr - ein verzweifelter Versuch, den Wodkakonsum tagsüber, während der Arbeitszeit, einzudämmen, und ihn auf den Feierabend zu beschränken. Bereits gegen halb sechs bildete sich vor dem Laden eine lange Schlange...
Die durchschnittliche Lebenserwartung russischer Männer lag damals ungefähr bei 58 Jahren.
... weise Worte von einem Menschen mit (beruflicher) Lebenserfahrung, die vermutlich nur selten von denen gelesen werden, die es mal lesen sollten.
Zugegeben - Herr Fischer scheint sich nun auch öfters mal in "ein wenig" in Sarkasmus zu verlieren, aber man mag es ihm aufgrund der eigentlichen Botschaft gerne verzeihen.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/chemnitz-urteil-als-einmal-der-rechtsstaat-zusammenbrach-kolumne-a-1284028.html
MISS YOU!
@Tier
Hm... was genau ist denn die Kernbotschaft, außer dass alle anderen Idioten sind? Und der Aufhänger dabei ist, dass die Reporter das, was sie eigentlich meinen (und von Herrn Fischer nicht aufgegriffen wird), fälschlicherweise mit dem "Zweifelssatz" betiteln...
Fahnenträger im O.I.N.K. (Mitglied #008)
Aktuelle Teilung: 6x Inselrauch von Islay, Skye, Mull und Arran
Sampleliste: Vallados Probierstübchen
Suche Sample: Glendronach 1993 #660, Speymalt 2000 #1774
@Vallado
Dass "noch" immer Urteile nach der aktuellen Rechtsgrundlage ausgesprochen werden (hier von drei Berufs- und zwei Laienrichtern). Empörungen von "Laien der gültigen Rechtsgrundlage" mögen sich gerne entsprechend (weiter-)bilden, bevor sie dummes Zeug von sich geben. Übrigens (uns das ist wichtig!) auch unabhängig von diesem Fall.
Zitat: "Das ist ärgerlich, denn die zitierten Journalisten machen sich mit angeblichen Rechtsausführungen wichtig, obwohl sie nur wie andere Schlaumeier der Ansicht sind, sie wüssten es "besser". Sie möchten uns sagen, dass sie, wenn sie Richter gewesen wären, anders und deshalb richtiger geurteilt hätten. Ja super, staunt da der Strafrichter, das ist ja ein ganz neues Argument, das habe ich ja noch nie gehört! Dann geht er in sein Zimmerchen und nimmt sich ganz fest vor, es beim nächsten Mal richtig zu machen."
Und:
"Und leise muss man sagen: Es hat, liebe Leser, noch nicht einmal eine einzige der genannten Zeitungen auch nur eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet, also das absolute Mindestmaß dessen getan, was zur Verteidigung des Rechtsstaats geboten gewesen wäre."
MISS YOU!
@Tier
Wenn man die Wortklauberei weiterführt, müsste man an dieser Stelle anmerken, dass von den Reportern auch nichts anderes behauptet wird. Kritisiert wird (jedenfalls in den Zitaten), dass das Gericht alle Zweifel ausgeräumt sieht, während aus Sicht der Prozessbeobachter Zweifel angebracht gewesen wären. Das ist keine Frage der Rechtsgrundlage
Und unabhängig davon ist es definitiv nicht das, was die Kolumne ausdrückt.
Der für mich bedeutendste Teil des Aufsatzes ist Folgendes:
"Der Zweifelssatz sagt, dass ein Gericht nicht verurteilen darf, wenn es vernünftig begründete Zweifel hat, und dass es umgekehrt nur verurteilen darf, wenn es keine Zweifel hat. Wenn also ein Gericht verurteilt, weil es keine Zweifel hat, dann kann das zwar aus allen möglichen Gründen falsch sein, ist aber ganz gewiss kein Verstoß gegen den Zweifelssatz. Wer das behauptet, hat einfach keine Ahnung und sollte es unbedingt unterlassen, Leitartikel über Strafprozesse zu schreiben. Die genannten Rechtsexperten meinen eigentlich auch gar nicht, dass der Zweifelssatz verletzt sei. Sondern sie meinen, das Gericht hätte Zweifel haben müssen."
Das ist (jedenfalls der inhaltliche Teil) ziemlich unstreitig, und es ist an sich auch richtig anzuprangern, wenn sich Reporter in rechtlichem Halbwissen verlieren.
Danach aber verliert sich der Aufsatz in Sarkasmus - ich würde es Polemik nennen - und endet im impliziten Vorwurf, dass die Reporter hätten Anzeige erstatten müssen, wenn das Urteil, wie sie sagen, entgegen der Beweislage ergangen sei (da der Vorwurf sonst nicht ernst zu nehmen sei).
Auf den eigentlichen Punkt der Reporter geht Herr Fischer nicht ein - wohl auch, weil die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt -. Bei der Gelegenheit möchte ich erwähnen, dass ich den Prozess nicht verfolgt habe und daraus nicht mehr weiß als das, was aus der Kolumne hervorgeht. Vielleicht meint Herr Fischer, das Gericht hätte angesichts der Beweisaufnahme gerade keinen Zweifel mehr haben müssen, und die Reporter schreiben deshalb Unsinn; das schreibt er aber nicht.
Ich persönlich kann mit dem Aufsatz nichts anfangen, sorry. Da aber offensichtlich Revision zugelassen und eingelegt wurde, werden sich eine Reihe Leute den Fall - jedenfalls teilweise - erneut anschauen, die dafür deutlich besser geeignet sind als ich!
Fahnenträger im O.I.N.K. (Mitglied #008)
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