Erfahrungen mit Rückreisen nach dem Brexit-Abkommen 2021

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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,646Bewertungen: 5
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    Lemmy1 schrieb:

    @Waschbär 

    Korrekt. Beim Whisky stimmt das. Die pauschalierten Abgaben gelten allerdings auch nur für private Einfuhren. Ab einer gewissen Anzahl von Flaschen kann einem allerdings eine "Gewerblichkeit" unterstellt werden. Aber wenn man alles glaubhaft darlegen kann, sollten auch 10 Flaschen kein Problem sein. Hängt vom jeweiligen Zöllner ab. Aber bei mehr kann es dann schon eng werden....
    Andere Waren können ab einem Betrag über 700 € nicht mehr zu 17,5 % pauschaliert werden. D, h. dass für die Waren Zoll u. Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Für jede Ware gibt es nach dem Zolltarif eine 11-stellige Warentarifnummer mit  unterschiedlichem Zollsatz. Ist immer mit hohem Zeitaufwand verbunden das alles rauszusuchen. 

    Bei den anderen Waren trifft dies allerdings erst nach Abzug der Freimenge zu.

    Auf dem Landweg 300 €, Einreise am Flughafen 430 €, bis 15 Jahre 175 €

    So, ich habe jetzt Feierabend....(-:


    @Lemmy1 

    Besten Dank! Ziemlich heftige Vergünstigung für den Schnaps gegenüber anderen Waren. Warum das so ist, muss ich wohl die Legislative fragen, nicht die Exekutive. :wink:

    Erfahrung mit Einfuhrumsatzsteuer und Warentarifnummer hatte ich schon, als ich meine Game of Thrones Flaschen und Gläser (ohne Inhalt) direkt aus USA importiert habe. Da durfte ich auf dem hiesigen Zollamt die Nummern zusammen mit der Dame vom Zoll raussuchen. Bei den lasergravierten Flaschen und Gläsern war gar nicht so eindeutig, welche Nummer da die richtige ist.:biggrin:
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  • TD15 User TD15 Dabei seit: 23.12.2009Beiträge: 4,943Bewertungen: 54
    , letzte Änderung 29. Januar 2022 um 14:43
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    @Lemmy1 Schön erklärt. Danke!



    Und aus der Erfahrung vom Flipperersatzteilebezug aus USA kann ich dazu noch ergänzen, es gibt sogar Fälle, wo man mehrere  Nummern zur Auswahl hat, die man anwenden kann. Natürlich mit Unterschied in der Auswirkung. Da muß man auch noch darauf achten, dass der Zoll die günstige nimmt (wenn man es überhaupt weiß und beeinflussen kann).


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  • Lemmy1 User Lemmy1 Dabei seit: 01.07.2014Beiträge: 50Flaschensammlung:Lemmy1s SammlungBewertungen: 0
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    @Waschbär 


    Moin,


    Schande über mein Haupt. Muss da was richtig stellen....habe nochmal etwas recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:


    Bei der Einfuhr von Branntwein aus einem nicht EU - Staat in die EU hat man eine Reisefreimenge von 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 %. Bis zu dieser Menge werden keine Einfuhrabgaben berechnet. Unabhängig vom Wert der Flasche.


    Wir die Reisefreimenge überschritten fällt eine pauschale Abgabe an (Branntwein: 6,80 € / Liter). Die Einfuhrabgaben werden dann anhand eines pauschalierten Abgabesatzes berechnet, jedoch nur wenn der Wert der abgabenpflichten Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt. Dies trifft, wie im letzten Beitrag irrtümlich falsch erwähnt, auch auf Alkohol zu.


    D. h. im Umkehrschluss, wird der Warenwert von 700 Euro überschritten, werden die Einfuhrabgaben nach dem Elektronischen Zolltarif berechnet und können nicht mehr zu pauschalierten Einfuhrabgaben berechnet werden.


    Beispiel 1:

    Einfuhr von 1 Liter Whisky, 46 % , Warenwert (1.500 €)  + 1 Liter Whisky 50%, Warenwert: 700 €

    Abgaben:1 Flasche für 1.500 €:  frei / 2  Flasche für 700 €: 6,80 €

    Abgaben insgesamt: 6,80 €


    Beispiel 2:

    Einfuhr von 1 Liter Whisky, 50 %, Warenwert (800 €) + 1 Liter Whisky 50 %, Warenwert 900 €

    Abgaben: 1 Flasche für 900 € frei / 2 Flasche müsste nach dem elektronischen Zolltarif abgefertigt werden.


    Dafür würden dann folgende Abgaben anfallen:

    Einfuhrumsatzsteuer 19 % vom Warenwert / 152 €

    - Drittlandszoll: zur Zeit 0 % auf Whisky / 0 €

    Verbrauchsteuer sprich Branntweinsteuer: 1303 Euro pro Hektoliter reinem Alkohol / 6,52 €


    Abgaben insgesamt: 158,52 € 


    Bei 0,7 Liter Flaschen muss es dann dementsprechend umgerechnet werden.

  • maltaholic User maltaholic Dabei seit: 29.07.2014Beiträge: 36,814Flaschensammlung:maltaholics KellergeisterBewertungen: 1054
    , letzte Änderung 2. Februar 2022 um 10:19
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    Lemmy1 schrieb:

    @Waschbär 

    Korrekt. Beim Whisky stimmt das. Die pauschalierten Abgaben gelten allerdings auch nur für private Einfuhren. Ab einer gewissen Anzahl von Flaschen kann einem allerdings eine "Gewerblichkeit" unterstellt werden. Aber wenn man alles glaubhaft darlegen kann, sollten auch 10 Flaschen kein Problem sein. Hängt vom jeweiligen Zöllner ab. Aber bei mehr kann es dann schon eng werden....
    Andere Waren können ab einem Betrag über 700 € nicht mehr zu 17,5 % pauschaliert werden. D, h. dass für die Waren Zoll u. Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Für jede Ware gibt es nach dem Zolltarif eine 11-stellige Warentarifnummer mit  unterschiedlichem Zollsatz. Ist immer mit hohem Zeitaufwand verbunden das alles rauszusuchen. 

    Bei den anderen Waren trifft dies allerdings erst nach Abzug der Freimenge zu.

    Auf dem Landweg 300 €, Einreise am Flughafen 430 €, bis 15 Jahre 175 €

    So, ich habe jetzt Feierabend....(-:



    @Lemmy1 

    Vielleicht darf ich hier kurz meinen Senf dazugeben und von meinen Erfahrungen in den 6 Jahren berichten, die ich in Japan war.

    Ich habe regelmäßig Whisky im Reisegepäck mitgebracht. In der Regel 8 Flaschen, manchmal auch mehr. Gefragt wofür der Whisky, privater Gebrauch, Geschenke etc.
    Nach dem Wert der Flaschen wurde ich nie gefragt. Es ging immer nur um die Menge, also 0,7 Liter, 1 Liter …
    Dann wird von der Gesamtmenge der freie Liter abgezogen und der Überschuss mit den 6,80€ je Lier multipliziert. Dieser Betrag kann je nach Land und Handelsabkommen schwanken. Sollte man sich informieren. Für UK bin ich mir nicht sicher…

    “Whisky, like a beautiful woman, demands appreciation. First you gaze, then it's time to drink.” ― Haruki Murakami


    Meine Samples „malta‘s malts“ 

  • TD15 User TD15 Dabei seit: 23.12.2009Beiträge: 4,943Bewertungen: 54
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    @Lemmy1 Stellt sich aber noch eine Frage.

    Ist irgendwo bestätigt/beschrieben, dass man für die teuerste Flasche die Reisefreimenge in Anspruch nehmen kann?


    Folglich, wie würde es berechnet werden würde, bei einem Liter für 3000€ und 3 Liter für je 30€ Wert?

    Das wären "nur" 90€*0,19 + 3*6,52€?





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  • MaltsofIslay
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    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,554Bewertungen: 7
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    Lemmy1 schrieb:

    @Waschbär 


    Moin,


    Schande über mein Haupt. Muss da was richtig stellen....habe nochmal etwas recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:


    Bei der Einfuhr von Branntwein aus einem nicht EU - Staat in die EU hat man eine Reisefreimenge von 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 %. Bis zu dieser Menge werden keine Einfuhrabgaben berechnet. Unabhängig vom Wert der Flasche.


    Wir die Reisefreimenge überschritten fällt eine pauschale Abgabe an (Branntwein: 6,80 € / Liter). Die Einfuhrabgaben werden dann anhand eines pauschalierten Abgabesatzes berechnet, jedoch nur wenn der Wert der abgabenpflichten Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt. Dies trifft, wie im letzten Beitrag irrtümlich falsch erwähnt, auch auf Alkohol zu.


    D. h. im Umkehrschluss, wird der Warenwert von 700 Euro überschritten, werden die Einfuhrabgaben nach dem Elektronischen Zolltarif berechnet und können nicht mehr zu pauschalierten Einfuhrabgaben berechnet werden.


    Beispiel 1:

    Einfuhr von 1 Liter Whisky, 46 % , Warenwert (1.500 €)  + 1 Liter Whisky 50%, Warenwert: 700 €

    Abgaben:1 Flasche für 1.500 €:  frei / 2  Flasche für 700 €: 6,80 €

    Abgaben insgesamt: 6,80 €


    Beispiel 2:

    Einfuhr von 1 Liter Whisky, 50 %, Warenwert (800 €) + 1 Liter Whisky 50 %, Warenwert 900 €

    Abgaben: 1 Flasche für 900 € frei / 2 Flasche müsste nach dem elektronischen Zolltarif abgefertigt werden.


    Dafür würden dann folgende Abgaben anfallen:

    Einfuhrumsatzsteuer 19 % vom Warenwert / 152 €

    - Drittlandszoll: zur Zeit 0 % auf Whisky / 0 €

    Verbrauchsteuer sprich Branntweinsteuer: 1303 Euro pro Hektoliter reinem Alkohol / 6,52 €


    Abgaben insgesamt: 158,52 € 


    Bei 0,7 Liter Flaschen muss es dann dementsprechend umgerechnet werden.


    @Lemmy1 Vielen Dank nochmal für die Ausführungen, das würde auch meine Erfahrungen bestätigen!

    Würde sich mir noch die Frage stellen, wonach die Werte berechnet werden, wenn ich keine Rechnungenn/Belege mehr vorweisen kann!? Bei einigen der Distillery-Only-Flaschen dürfte eine Online-Recherche nach dem Preis ja eher schwierig werden!

    Und noch eine Frage: Was passiert, wenn jemand beim "Schmuggel" erwischt wird? Strafe zahlen ist schon klar, aber darf dann der geschmuggelte Stoff auch mitgenommen werden oder wird der eingezogen?
    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


    Aktive Flaschenteilung: ---------------------

    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21

  • MaltsofIslay
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    User MaltsofIslay
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    TD15 schrieb:


    @Lemmy1 Stellt sich aber noch eine Frage.

    Ist irgendwo bestätigt/beschrieben, dass man für die teuerste Flasche die Reisefreimenge in Anspruch nehmen kann?


    Folglich, wie würde es berechnet werden würde, bei einem Liter für 3000€ und 3 Liter für je 30€ Wert?

    Das wären "nur" 90€*0,19 + 3*6,52€?





    @TD15 Genau das Gleiche hab ich mich auch gefragt! Ich würde natürlich die teuerste Flasche als freien Stoff aussuchen, wenn das möglich wäre. :mrgreen:
    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


    Aktive Flaschenteilung: ---------------------

    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21

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  • MaltsofIslay
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    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,554Bewertungen: 7
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    maltaholic schrieb:


    Lemmy1 schrieb:

    @Waschbär 

    Korrekt. Beim Whisky stimmt das. Die pauschalierten Abgaben gelten allerdings auch nur für private Einfuhren. Ab einer gewissen Anzahl von Flaschen kann einem allerdings eine "Gewerblichkeit" unterstellt werden. Aber wenn man alles glaubhaft darlegen kann, sollten auch 10 Flaschen kein Problem sein. Hängt vom jeweiligen Zöllner ab. Aber bei mehr kann es dann schon eng werden....
    Andere Waren können ab einem Betrag über 700 € nicht mehr zu 17,5 % pauschaliert werden. D, h. dass für die Waren Zoll u. Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Für jede Ware gibt es nach dem Zolltarif eine 11-stellige Warentarifnummer mit  unterschiedlichem Zollsatz. Ist immer mit hohem Zeitaufwand verbunden das alles rauszusuchen. 

    Bei den anderen Waren trifft dies allerdings erst nach Abzug der Freimenge zu.

    Auf dem Landweg 300 €, Einreise am Flughafen 430 €, bis 15 Jahre 175 €

    So, ich habe jetzt Feierabend....(-:



    @Lemmy1 

    Vielleicht darf ich hier kurz meinen Senf dazugeben und von meinen Erfahrungen in den 6 Jahren berichten, die ich in Japan war.

    Ich habe regelmäßig Whisky im Reisegepäck mitgebracht. In der Regel 8 Flaschen, manchmal auch mehr. Gefragt wofür der Whisky, privater Gebrauch, Geschenke etc.
    Nach dem Wert der Flaschen wurde ich nie gefragt. Es ging immer nur um die Menge, also 0,7 Liter, 1 Liter …
    Dann wird von der Gesamtmenge der freie Liter abgezogen und der Überschuss mit den 6,80€ je Lier multipliziert. Dieser Betrag kann je nach Land und Handelsabkommen schwanken. Sollte man sich informieren. Für UK bin ich mir nicht sicher…

    @maltaholic So wäre es natürlich optimal! :wink:
    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


    Aktive Flaschenteilung: ---------------------

    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21

  • Lemmy1 User Lemmy1 Dabei seit: 01.07.2014Beiträge: 50Flaschensammlung:Lemmy1s SammlungBewertungen: 0
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    @TD15 

    Da wäre die Flasche für 3000 € Freimenge u. für die restlichen 3 Flaschen würde je Flasche 6,80 € pauschalierte Abgaben anfallen (da der Warenwert der restlichen Flaschen unter 700 € liegt).


    @MaltsofIslay 

    Man sollte schon Belege für den Einkauf haben. Falls nicht muss der Warenwert gegenüber dem Zollbeamten glaubhaft dargelegt werden. Quittung Kreditkarte etc. Normalerweise wird auch seitens vom Zoll bezüglich des Warenwertes im Internet recherchiert, falls keine Rechnung vorgelegt wird.

    Das ganze muss natürlich bei der Einreise im roten Kanal angemeldet werden (anmeldepflichtige Waren).

    Geht man durch grün (anmeldefreie Waren) und wird "erwischt" so muss man die o.g. Einfuhrabtgaben + einen sogenannten Zollzuschlag, der bis zur Höhe der Einfuhrabgaben sein kann, bezahlen. Den Betrag für den Zuschlag liegt nach ermessen des Zollbeamten. Je nach Sachverhalt (Ware versteckt, Beteiligte ist einsichtig.....). Aber auch nur bis zur Höhe der Einfuhrabgaben.

    Überschreiten die Einfuhrabgaben 250 € muss der Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiten. Dann bekommt man zusätzlich noch ein Strafbefehl, der üblicherweise mit einer Geldstrafe abgegolten wird (abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern u. persönlichen Verhältnissen wie z. b. mtl. Einkommen, etc.)

    Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der  "Schmuggel" keinen gewerblichen Charakter hat, bekommt man nach bezahlen der Einfuhrabgaben die Ware mit. Sofern man in Deutschland keinen Wohnsitz hat, muss man eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe hinterlegen.


    @maltaholic 

    So läuft es in der Regel ab. Da sich die wenigsten Zollbeamten mit teurem Whisky auskennen und nicht davon ausgehen, dass es sich um soooo teure Plörre handeln kann (-:

    Die UK wird ganz normal wie ein Nicht EU Staat behandelt. Also Versteuerung wie in meinem Beitrag angeführt.


  • MaltsofIslay
    Themenersteller
    User MaltsofIslay
    Dabei seit: 29.01.2020Beiträge: 5,554Bewertungen: 7
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    Lemmy1 schrieb:

    @TD15 

    Da wäre die Flasche für 3000 € Freimenge u. für die restlichen 3 Flaschen würde je Flasche 6,80 € pauschalierte Abgaben anfallen (da der Warenwert der restlichen Flaschen unter 700 € liegt).


    @MaltsofIslay 

    Man sollte schon Belege für den Einkauf haben. Falls nicht muss der Warenwert gegenüber dem Zollbeamten glaubhaft dargelegt werden. Quittung Kreditkarte etc. Normalerweise wird auch seitens vom Zoll bezüglich des Warenwertes im Internet recherchiert, falls keine Rechnung vorgelegt wird.

    Das ganze muss natürlich bei der Einreise im roten Kanal angemeldet werden (anmeldepflichtige Waren).

    Geht man durch grün (anmeldefreie Waren) und wird "erwischt" so muss man die o.g. Einfuhrabtgaben + einen sogenannten Zollzuschlag, der bis zur Höhe der Einfuhrabgaben sein kann, bezahlen. Den Betrag für den Zuschlag liegt nach ermessen des Zollbeamten. Je nach Sachverhalt (Ware versteckt, Beteiligte ist einsichtig.....). Aber auch nur bis zur Höhe der Einfuhrabgaben.

    Überschreiten die Einfuhrabgaben 250 € muss der Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiten. Dann bekommt man zusätzlich noch ein Strafbefehl, der üblicherweise mit einer Geldstrafe abgegolten wird (abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern u. persönlichen Verhältnissen wie z. b. mtl. Einkommen, etc.)

    Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der  "Schmuggel" keinen gewerblichen Charakter hat, bekommt man nach bezahlen der Einfuhrabgaben die Ware mit. Sofern man in Deutschland keinen Wohnsitz hat, muss man eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe hinterlegen.


    @maltaholic 

    So läuft es in der Regel ab. Da sich die wenigsten Zollbeamten mit teurem Whisky auskennen und nicht davon ausgehen, dass es sich um soooo teure Plörre handeln kann (-:

    Die UK wird ganz normal wie ein Nicht EU Staat behandelt. Also Versteuerung wie in meinem Beitrag angeführt.



    @Lemmy1 Sehr schön, vielen Dank! Endlich mal Einer hier im Forum, der Ahnung zu haben scheint! :mrgreen:
    Samples: Malts - Nicht nur von Islay!


    Aktive Flaschenteilung: ---------------------

    Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1112, 13, 1415, 16, 17, 18, 19, 20, 21

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