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Am Grundwassersee 4 · 82402
Seeshaupt
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Alkoholmissbrauch ist
gesundheitsgefährdend.
Genießen Sie in Maßen.
@Lemmy1
@Lemmy1 Schön erklärt. Danke!
Und aus der Erfahrung vom Flipperersatzteilebezug aus USA kann ich dazu noch ergänzen, es gibt sogar Fälle, wo man mehrere Nummern zur Auswahl hat, die man anwenden kann. Natürlich mit Unterschied in der Auswirkung. Da muß man auch noch darauf achten, dass der Zoll die günstige nimmt (wenn man es überhaupt weiß und beeinflussen kann).
@Waschbär
Moin,
Schande über mein Haupt. Muss da was richtig stellen....habe nochmal etwas recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
Bei der Einfuhr von Branntwein aus einem nicht EU - Staat in die EU hat man eine Reisefreimenge von 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 %. Bis zu dieser Menge werden keine Einfuhrabgaben berechnet. Unabhängig vom Wert der Flasche.
Wir die Reisefreimenge überschritten fällt eine pauschale Abgabe an (Branntwein: 6,80 € / Liter). Die Einfuhrabgaben werden dann anhand eines pauschalierten Abgabesatzes berechnet, jedoch nur wenn der Wert der abgabenpflichten Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt. Dies trifft, wie im letzten Beitrag irrtümlich falsch erwähnt, auch auf Alkohol zu.
D. h. im Umkehrschluss, wird der Warenwert von 700 Euro überschritten, werden die Einfuhrabgaben nach dem Elektronischen Zolltarif berechnet und können nicht mehr zu pauschalierten Einfuhrabgaben berechnet werden.
Beispiel 1:
Einfuhr von 1 Liter Whisky, 46 % , Warenwert (1.500 €) + 1 Liter Whisky 50%, Warenwert: 700 €
Abgaben:1 Flasche für 1.500 €: frei / 2 Flasche für 700 €: 6,80 €
Abgaben insgesamt: 6,80 €
Beispiel 2:
Einfuhr von 1 Liter Whisky, 50 %, Warenwert (800 €) + 1 Liter Whisky 50 %, Warenwert 900 €
Abgaben: 1 Flasche für 900 € frei / 2 Flasche müsste nach dem elektronischen Zolltarif abgefertigt werden.
Dafür würden dann folgende Abgaben anfallen:
- Einfuhrumsatzsteuer 19 % vom Warenwert / 152 €
- Drittlandszoll: zur Zeit 0 % auf Whisky / 0 €
- Verbrauchsteuer sprich Branntweinsteuer: 1303 Euro pro Hektoliter reinem Alkohol / 6,52 €
Abgaben insgesamt: 158,52 €
Bei 0,7 Liter Flaschen muss es dann dementsprechend umgerechnet werden.
@Lemmy1
“Whisky, like a beautiful woman, demands appreciation. First you gaze, then it's time to drink.” ― Haruki Murakami
Meine Samples „malta‘s malts“
@Lemmy1 Stellt sich aber noch eine Frage.
Ist irgendwo bestätigt/beschrieben, dass man für die teuerste Flasche die Reisefreimenge in Anspruch nehmen kann?
Folglich, wie würde es berechnet werden würde, bei einem Liter für 3000€ und 3 Liter für je 30€ Wert?
Das wären "nur" 90€*0,19 + 3*6,52€?
@Lemmy1 Vielen Dank nochmal für die Ausführungen, das würde auch meine Erfahrungen bestätigen!
Aktive Flaschenteilung: ---------------------
Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21
@TD15 Genau das Gleiche hab ich mich auch gefragt! Ich würde natürlich die teuerste Flasche als freien Stoff aussuchen, wenn das möglich wäre.
Aktive Flaschenteilung: ---------------------
Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21
@maltaholic So wäre es natürlich optimal!
Aktive Flaschenteilung: ---------------------
Abgeschlossene Flaschenteiilungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21
@TD15
Da wäre die Flasche für 3000 € Freimenge u. für die restlichen 3 Flaschen würde je Flasche 6,80 € pauschalierte Abgaben anfallen (da der Warenwert der restlichen Flaschen unter 700 € liegt).
@MaltsofIslay
Man sollte schon Belege für den Einkauf haben. Falls nicht muss der Warenwert gegenüber dem Zollbeamten glaubhaft dargelegt werden. Quittung Kreditkarte etc. Normalerweise wird auch seitens vom Zoll bezüglich des Warenwertes im Internet recherchiert, falls keine Rechnung vorgelegt wird.
Das ganze muss natürlich bei der Einreise im roten Kanal angemeldet werden (anmeldepflichtige Waren).
Geht man durch grün (anmeldefreie Waren) und wird "erwischt" so muss man die o.g. Einfuhrabtgaben + einen sogenannten Zollzuschlag, der bis zur Höhe der Einfuhrabgaben sein kann, bezahlen. Den Betrag für den Zuschlag liegt nach ermessen des Zollbeamten. Je nach Sachverhalt (Ware versteckt, Beteiligte ist einsichtig.....). Aber auch nur bis zur Höhe der Einfuhrabgaben.
Überschreiten die Einfuhrabgaben 250 € muss der Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einleiten. Dann bekommt man zusätzlich noch ein Strafbefehl, der üblicherweise mit einer Geldstrafe abgegolten wird (abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern u. persönlichen Verhältnissen wie z. b. mtl. Einkommen, etc.)
Wenn davon ausgegangen werden kann, dass der "Schmuggel" keinen gewerblichen Charakter hat, bekommt man nach bezahlen der Einfuhrabgaben die Ware mit. Sofern man in Deutschland keinen Wohnsitz hat, muss man eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe hinterlegen.
@maltaholic
So läuft es in der Regel ab. Da sich die wenigsten Zollbeamten mit teurem Whisky auskennen und nicht davon ausgehen, dass es sich um soooo teure Plörre handeln kann (-:
Die UK wird ganz normal wie ein Nicht EU Staat behandelt. Also Versteuerung wie in meinem Beitrag angeführt.
@Lemmy1 Sehr schön, vielen Dank! Endlich mal Einer hier im Forum, der Ahnung zu haben scheint!
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