DHL-Packstation

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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,637Bewertungen: 5
    , letzte Änderung 20. September 2017 um 06:36
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    @JeylordsVadder 


    Ich glaube nicht, dass kurzfristiges Liegendlagern von ungeöffneten Whiskyflaschen ein Problem ist. Die Dichtigkeit sollte gegeben sein. Ich gehe sogar davon aus, dass die Flaschen beim Transport auch mal auf dem Kopf stehen müssen, ggfs. auch tagelang.

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  • dRambo User, Moderator dRambo Dabei seit: 23.09.2015Beiträge: 19,339Bewertungen: 3
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    @Waschbär 


    Das sehe ich auch so




    ..und der Händler trägt eh das Versandrisiko - bisher 400+ Flaschen an die Packstation - noch nie undichter Korken. Ein einziger Haarriss in einer 5cl Flasche die wenige ml einbüßte.

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  • groensparv User groensparv Dabei seit: 07.02.2017Beiträge: 1,073Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 20. September 2017 um 15:52
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    dRambo schrieb:

    @Waschbär 


    Das sehe ich auch so




    ..und der Händler trägt eh das Versandrisiko - bisher 400+ Flaschen an die Packstation - noch nie undichter Korken. Ein einziger Haarriss in einer 5cl Flasche die wenige ml einbüßte.


    Ich will Dir ja keine Illusionen nehmen, aber ab dem Zeitpunkt, wo Du entscheidest, dass Deine Post entweder vom Nachbarn angenommen oder für Dich in Deine Packstation gelegt wird, haftet die Post für gar nichts mehr, und Dein Paket gilt als zugestellt. Und genau da müsste dann auch das Versandrisiko des Verkäufers enden. Lies mal die AGB.



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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 20. September 2017 um 19:23
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    Ich möchte dazu ermuntern, an der Illusion weiterhin festzuhalten ;-).

    Als privater Kunde hat man beim Kauf bei einem Versandhändler schon etwas mehr Rechte.

    Die AGB des Versanddienstleisters sind für den Kunden völlig irrelevant, da sie diesen nicht betreffen.

    Allein der Händler ist sein Vertragspartner.


    Zitat: "Eine fristgebundene Rügepflicht des Käufers ist im Verbraucherrecht nicht vorgesehen. Das bedeutet, es gibt auch keine unverzügliche Mängelanzeigepflicht für Transportschäden im Verbrauchsgüterkauf. Der Kunde ist demnach nicht verpflichtet, die erhaltene Ware innerhalb einer bestimmten Frist zu überprüfen und einen Schaden anzuzeigen. Auch eine gegebenenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Rügefrist wie zum Beispiel „Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen, und diese innerhalb von maximal 10 Tagen schriftlich zu rügen.“ ist nicht zulässig und damit wirkungslos. Solche Klauseln können auch abgemahnt werden."

    Quelle: http://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/


    Und ein Auszug aus den AGB von TWS:

    "Beschädigte Ware lassen Sie sich bitte vom Auslieferer bestätigen. Die Bestätigung ist nicht zwingend für die Geltendmachung Ihrer Rechte, erleichtert es uns aber unsererseits Ersatz vom Transporteur zu erhalten. Sie erhalten nach der Mitteilung des Gewährleistungsfalls an uns schnell Ersatz."


    Somit ein verständliches Interesse des Händlers, aber eben keine Pflicht für dem Kunden.

    Angesehen davon ist es auch kaum in der Praxis umsetzbar.

    Auslieferer hat nicht die Zeit, Kunde hat nicht die Zeit, zu komplizierte Ware, die nicht mal so nach dem Auspacken entsprechend begutachtet werden kann, Privatsphäre (was geht es den Auslieferer an, dass ich Dessous bestelle), etc.

    MISS YOU! 

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  • groensparv User groensparv Dabei seit: 07.02.2017Beiträge: 1,073Bewertungen: 0
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    Jepp, richtig.


    Aaaber - was passiert, wenn eine Bruchflasche ein paar Tage in der Packstation liegt und vor sich hin tropft? Und Du sie erst nach 2 oder 3 Tagen dort abholst? Jeder Händler könnte dann argumentieren, dass Dir die Flasche daheim kaputt gegangen ist...


    Und nochmal aaber - was passiert, wenn das Paket dann vielleicht noch aus dem Ausland kommt und es Dir ordnungsgemäß in die Packstation zugestellt wurde? Die Packstation ist da absolut nicht unheikel, und die neuen AGB sind sicher nicht aus Kundenfreundlichkeit entstanden.


    Ich habe auf jeden Fall nach zweimaligem Lesen der neuen DHL-AGB (in Kraft getreten am 1. September) beschlossen, meine Packstation nicht mehr so bedenkenlos zu nutzen.


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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 20. September 2017 um 19:40
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    Ich "glaube" umgekehrt wird ein Schuh draus (Beweispflicht liegt beim Händler).


    Als Händler einfach mal so zu unterstellen, dass die Flasche nach der Übergabe beim/durch den Kunden kaputt gegangen ist, geht nicht. Er war schließlich nicht dabei und kann lediglich aussagen, dass die Ware unbeschädigt seine Firma verlassen hat.

    Er müsste es also schon irgendwie beweisen können. Kann er aber in der Regel nicht.

    Denn auch der Versanddienstleister kann nicht gesichert sagen, dass die Ware beim deponieren in der Packstation unbeschädigt war. Äußerlich ja, aber über den Inhalt kann er nichts aussagen. Dazu müsste er schon die Sendung öffnen.

    Er kann noch nicht mal gesichert zusagen, dass die Ware unbeschädigt bei der Übergabe an den Versanddienstleister war.

    MISS YOU! 

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  • dRambo User, Moderator dRambo Dabei seit: 23.09.2015Beiträge: 19,339Bewertungen: 3
    , letzte Änderung 20. September 2017 um 20:03
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    Sollte einem Händler der Sinn nach Krieg mit dRambo stehen, darf er gerne mal probieren sich da aus der Verantwortung zu lamentieren, das würde ich dann mit genau einer konkreten Warnung abhandeln und dann dem Händler zeigen wie Antiwerbung funktioniert. 

    Nur ist bisher nie was gewesen, bis auf die durchlässige Dalwhinnie 29 und auch da. Freundlich fragen und Stammkunde sein lohnt sich. 


    Bitte nicht so verstehen das ich rumpöble, aber ich weis was mir zusteht. Ich bin dafür auch mal so nett ruf den kleinen Händler an, der abmahnbare Sachen in seinen Shop schreibt oder nicht schreibt... 

    Nur als ich die Ente bestellte, musste ich schon laecheln... Versand versichtert bis 500€... ja und? mir doch egal... bei 2 Flaschen halt gut verpacken und zusätzlich versichern... 

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  • groensparv User groensparv Dabei seit: 07.02.2017Beiträge: 1,073Bewertungen: 0
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    @dRambo  Bei Dir mach ich mir da keine Sorgen! :wink:


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