Unfassbare Läden gibts...

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  • Marko_I User, Moderator Marko_I Dabei seit: 11.01.2006Beiträge: 13,796Flaschensammlung:currently quarantinedBewertungen: 1425
    , letzte Änderung 12. Januar 2014 um 19:20
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    @DeJa
    Jep. Das ist dann aber nur so, weil es da steht und damit vereinbart ist (auch wenn es sich so anhört, als ob es sowieso so wäre, was aber Quatsch ist. :wink:)
    Aber auch, wenn das da nicht stände, könnte der Verkäufer immer noch wegen Irrtums anfechten. (Ob ihm das ggf. ein Gericht abnimmt, könnte davon abhängen, ob er regelmäßig Sachen anbietet, die er nicht liefern kann.)

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  • Unbekannt Dabei seit: -Bewertungen:
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    Stimmt wohl (nicht, dass ich es angezweifelt hätte).
    Aus diesem Grund wohl auch in den AGB von TWS:
    "Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch eine Annahmeerklärung, durch Zahlungsaufforderung (bei Vorkasse) oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 10 Werktagen ab Bestelleingang annehmen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum."

  • iDad User iDad Dabei seit: 14.01.2013Beiträge: 2,266Flaschensammlung:Kellerkinder von früher.Bewertungen: 61
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    Zum Anfechten gibt es einige Urteile, die im Kern sagen, dass der Verkäufer einen Irrtum unmittelbar/sofort anzeigen muss.

    Ich bin ja kein Jurist, aber es gibt da vor allem diese Urteil gegen einen großen Versandhändler, der einen Flachbildfernseher (als die noch richtig teuer waren) wohl wirklich aus versehen und relativ offensichtlich falsch ausgezeichnet für 10 statt 1000 Euro (Preis erfunden aber Größenordnung entspricht meiner Erinnerung) angeboten hat.

    Weil der Vertrag zunächst bestätigt wurde, und erst sehr spät (10 Tage oder so) der Irrtum zum Anlass genommen wurde den Vertag nicht erfüllen zu wollen, musste zum niedrigen Preis geliefert werden.....

    "It is true that whisky improves with age. The older I get, the more I like it." (Ronnie Corbett) "There's nothing better than having a good dinner, a fine bottle of whisky and a bad girl." (unknown)
  • Greenkeeper User Greenkeeper Dabei seit: 14.02.2013Beiträge: 2,525Bewertungen: 191
    , letzte Änderung 12. Januar 2014 um 20:02
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    "iDad" schrieb:
    @Marko_I: Hier irrst Du. Angebote in Onlein Shops werden üblicherweise als 'Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes' verstanden. Deine Bestellung ist dann das Angebot an den Händler und erst mit der Auftragsbestätigung, kommt ein Vertrag zustande.


    So ist es grundsätzlich richtig für Verkäufe in Supermärkten oder ähnlichen Geschäften.

    Beim INternethandel gilt: Kommt drauf an. Entscheidend ist, ob der Online-Verkäufer von "Bestellung" oder von "Kauf" spricht.
    Beides kommt im Internethandel vor. "Bestellung" ist das nur für den Käufer verbindliche Angebot, das dann vom Verkäufer mit einer Bestätigungs-mail erst angenommen werden muss, wobei eine Annahme auch durch Lieferung (bei Kauf auf Rechnung zB.) erfolgen kann.

    Steht beim Abschluss des Internetgeschäfts aber auf dem Button nicht "verbindlich bestellen" sondern "verbindlich kaufen", dann kommt ein Kaufvertrag tatsächlich schon mit dem letzten Klick des Käufers zu Stande.

    Abgesehen davon steht in den meisten AGB von Online-Versendern auch noch mal zur Klarstellung drin, wann der Kaufvertragsschluss perfekt ist.

    "iDad" schrieb:
    Da Du ja sowieso 2 Wochen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kannst sind Deiner Recht damit wohl nicht wesentlich beschnitten.


    Der korrekte Fachbegriff lautet: "Widerruf". Die Frist kann uU. länger als 2 Wochen laufen, zB. dann, wenn der Verkäufer keine korrekte Widerrufsbelehrung erteilt.

    "iDad" schrieb:
    @DeJa: Greenkeeper hingegen hatte wohl in der Tat das Glück eine Auftragsbestätigung bekommen zu haben, ....


    Genauso war es. Der Händler (das war in dem Fall ja nicht der ....-XXL , sondern der .....ology) hatte das anscheinend bis dato -das schloß ich aus seiner Reaktion am Telefon- schon oft erfolgreich durchgezogen, mit mir hatte er dann Pech. Wobei er nach Klärung der Sache einsichtig war und anstandslos die Differenzsumme sofort bezahlte - das sollte man positiv erwähnen, es gibt da auch andere.

    Letzten Endes zeigen einem solche Beispiele aber auch immer wieder, welch gewaltiger Unterschied neben dem Preis auch zu solch führenden Läden wie dem TWS besteht, bei dem abgesehen von dem überflüssigen Intermezzo rund um die Altersprüfung die Ware schnell und zuverlässig kommt sowie die Mitarbeiter in allen Fällen des telefonischen Kontakts von mir die Note "1" bekommen.

    meine Sampleliste: Greenkeeper's muppet booze aktive FT: zZ. keine
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  • Horst_S User, Administrator Horst_S Dabei seit: 07.05.2004Beiträge: 5,211Flaschensammlung:Horst_S SammlungBewertungen: 1364
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    @Greenkeeper Danke für die Note "1" von unseren Damen.

    In der Regel machen es die 'Wissenden' großen Unternehmen so:
    1. Unverbindliche Information im Katalog oder Internet
    2. Kunde unterbreitet Kaufangebot
    3. Unternehmen bestätigt des Eingang des Kaufangebots. WICHTIG! Keine Bestätigung der Bestellung!!!!
    4. Bestellung wird erst mit Auslieferung der Ware angenommen.
    5. Ab diesem Zeitpunkt läuft der Widerruf

    So ein Vorgehen ist unmittelbar logisch und professionell. Bsp.: Sie verkaufen die letzte Flasche Black Bowmore und die geht auf dem Weg zum Kunden kaputt. Wenn sie als Händler die Bestellung vorab bestätigt haben, haben sie ein vierstelliges Problem.

    Also lassen Sie sich alles bis zum letzten Moment offen. Es gibt da noch andere Probleme. Z.B. Streiks, schlechtes Wetter, usw.
    Der Gesetzgeber versucht gerade die Fristen für die Lieferung auf 5 Tage zu drücken. Ich habe bei dem globalen Großversender eine besondere Maus für eine Mitarbeiterin gekauft. Brauchte glatte 30 tage, bis sie kam. Direkt aus China. Gesetze kann der Gesetzgeber machen, wie er will. Ob er sie durchsetzen kann, ist eine ganz andere Frage.

    Gruß Horst Lüning Admin, Whisky.de
  • Stefan.Sch User Dabei seit: 25.04.2010Beiträge: 41Bewertungen: 14
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    "Horst_S" schrieb:
    @Greenkeeper Danke für die Note "1" von unseren Damen.

    In der Regel machen es die 'Wissenden' großen Unternehmen so:
    1. Unverbindliche Information im Katalog oder Internet
    2. Kunde unterbreitet Kaufangebot
    3. Unternehmen bestätigt des Eingang des Kaufangebots. WICHTIG! Keine Bestätigung der Bestellung!!!!
    4. Bestellung wird erst mit Auslieferung der Ware angenommen.
    5. Ab diesem Zeitpunkt läuft der Widerruf


    Mit 5. meinen Sie hoffentlich nicht, dass die Widerrufsfrist mit Auslieferung nach 4. beginnt. Da fehlen dann doch ein oder zwei (oder je nach Versanddauer, dazwischen liegenden Feiertagen etc. auch mehr) Tage :wink:

    Slainte, Stefan
  • mymalt User mymalt Dabei seit: 11.09.2012Beiträge: 1,812Flaschensammlung:my maltsBewertungen: 806
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    Das mit dem "Auf Lager" und erst im Warenkorb steht dann "net mehr da" praktizieren aber einige Händler, ist mir nun schon so häufig aufgefallen. Nervt halt tierisch. Schön is auch wenn man ne Pulle kauft, alles wie gewohnt abläuft, man dann im VORAUS PER ÜBERWEISUNG BEZAHLT, und plötzlich ne Mail kriegt... sorry, wir haben die Flasche nicht mehr gefunden, wurden wohl schon alle verkauft... dass manche Unternehmen nicht mal ihre Datenbank richtig pflegen können, naja.

    Daher ruf ich meistens vorher immer kurz an, ob die gewünschte Flasche zu dem im Netz angegebenen Preis auch wirklich lieferbar ist, spart viel Zeit und Nerven. Sollte mal eine Firma nach ca. 3 Anrufen (je nach "haben-will-Faktor" der Flasche :mrgreen: ) nicht meinen ans Telefon gehen zu müssen, bestell ich erst gar nicht, das Risiko Geld raus zu schicken und dann keine Reaktion zu bekommen möchte ich nicht mehr eingehen. Ist zwar manchmal Schade aber das isses mir nich wert.

                                                                                                                                  Adventskalender 2016

                                                                                                                                  Adventskalender 2015

    malt in motion

    Meine Sample-Liste

    Eule gefällt das
  • Corso_theRed User Corso_theRed Dabei seit: 03.12.2012Beiträge: 298Bewertungen: 2
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    Gottseidank bin ich von Anfang an bei TWS gelandet. Hatte bisher nie Probleme. Hab mittlerweile, für einige wenige Flaschen schon woanders bestellt und auch dort gab es keine Probleme (Einmal auf der Insel, einmal aus Deu). Es überrascht natürlich nicht, wenn bei einer boomenden Industrie wie WHiskey und Whisky Leute mit aufspringen wollen, die entweder überfordert, oder unaufrichtig sind. Schade, aber sowas wird ja durch Mundpropaganda und schlechte Bewertungen hoffentlich schnell abgesraft. Generell würde ich bei Onlineshops aber NIEMALS in Vorkasse gehen. Lastschrift, oder Kreditkarte -- das kann man, wenns hart auf hart kommt, wenigstens zurückbuchen/stornieren.

    Notes und Ratings bei der Base unter dem gleichen Namen zu finden.

    Meine Samples


    Bisherige Flaschenteilungen: Benriach 1976-35j, Benrinnes 1985-23j, Benrinnes 1982-26j, Benrinnes 1976-34j, Glendronach 1993-20j, Glenfarclas 1981-31j, Knockando 2011-25j, Longmorn 1996-17j, Benriach 1994-20j, Glendronach CS-Batch4, Baltach 2012 & 2013, Kavalan Solist-7j, Baltach 2014, Kavalan Sherry Oak & Peat Bog Sherry, Bunnahabhain 1987-30j, Benriach 2008 Peated Port Pipe, Glen Moray 15j SMWSWhisky-Doris 2001/2004Glendronach 1972 - 37j

                                                            

    Whiskyverkostungen auf Youtube: Whisky Wismar

  • duerer79 User duerer79 Dabei seit: 09.06.2013Beiträge: 349Bewertungen: 0
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    Ich hatte am Mittwoch Mittag ca 14 Uhr Erfahren, dass es bei einem örtlichen Whiskyhändler noch den Glendronach Platinum für 69 Euro geben soll. Also hingefahren angekommen um 17 Uhr. Gesagt ja so und so würde gerne die 3 Flaschen Platinum mitnehmen. An der Kasse hieße es plötzlich 267 Euro. Sprich eine Preissteigerung von 20 Euro innerhalb von 3 Stunden. Hab sie dann Dankend im Laden stehen gelassen.

    Eule gefällt das
  • Noface83 User Noface83 Dabei seit: 06.05.2011Beiträge: 4,796Bewertungen: 305
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    "duerer79" schrieb:
    Ich hatte am Mittwoch Mittag ca 14 Uhr Erfahren, dass es bei einem örtlichen Whiskyhändler noch den Glendronach Platinum für 69 Euro geben soll. Also hingefahren angekommen um 17 Uhr. Gesagt ja so und so würde gerne die 3 Flaschen Platinum mitnehmen. An der Kasse hieße es plötzlich 267 Euro. Sprich eine Preissteigerung von 20 Euro innerhalb von 3 Stunden. Hab sie dann Dankend im Laden stehen gelassen.


    Das nenn ich mal echt ne Frechheit - der regionale Händler in Würzburg hat zwei Karton Platinum letzten Freitag bekommen und ich habe Samstag Früh die letzte Flasche gekauft. Und trotz verrückter Preissteigerungen im Internet und ebay hat er sie für faire 69,- EUR verkauft. Ich finde es eine Frechheit wenn Händler nur wegen der Knappheit den Preis innerhalb eines Tages ändern und einfach mal 20 EUR mehr Gewinn einsacken. Das dumme ist aber, dass der die Flaschen sicher auch noch an irgendeinen Verrückten losbekommen hat.

    Bin auch in der bösen Base und beim Fassstarken Whisky unter Noface83 zu finden ^^
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