Verlängert ihr nochmal die TWS-ClubMitgliedschaft wenn die ClubFlasche verbindlich wird?

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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,641Bewertungen: 5
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    @Waschbär Im Kern geht es hier um Wertschätzung für Kunden und sie zu begeistern. Das läuft hier aber gerade massiv schief. 

    Zu sagen „TWS ist erfolgreich und sie wissen, was sie tun“, kann schnell nach hinten losgehen. Es gibt genug Beispiele dafür. 

    Kunden lassen sich nicht zwingen. Da jeder, auch ich, die Wahl hat, bin ich demnächst aus dem Club raus. 


    Das kannst du halten wie nen Dachdecker. Für mich lohnt sich die Clubmitgliedschaft schon alleine mit dem nächsten Kauf eines Glen Grant 50yo. Danach gucke ich dann mal, was sie mir in den 12 Monaten sonst noch so bringt. Und für ein paar Kröten werde ich die Zwangsclubflasche schon los. Für mich alles OK.
  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,641Bewertungen: 5
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    dRambo schrieb:


    Bezog sich eher auf den gesamten Thread und auf Markos Antwort auf deinen Beitrag...



    @kraeftigen_4.0 

    Ich hab eine Flasche bestellt - die war max 1 pro Kunde - ich habe eine abweichende Lieferadresse angegeben(anderer TWS Kunde). Ich bekam eine Email mit dem Hinweis, dass die Flasche nicht an die Adresse geliefert wird. (Ähh wie bitte ? das hab ich bis heute nicht überwunden! - Finde ich als Nochclubkunde eine absolute Frechheit - da mit die "Ersparnis" verwährt wurde) Meine Antwort war eine alternative Adresse - Standardanschrift und der Hinweis - dass jetzt eben nur DHL mehr verdient - daraufhin wurde seitens TWS  storniert - per Email, nicht im Kundenkonto. 

    Als auf eine weitere Email keine Reaktion kam  - rief ich an. Ich wurde zur Chefin weitergeleitet. Eine sachliche Begründung blieb sie schuldig. Es wurde mir eine Kompensation für meine opportunen Mehrkosten in Aussicht gestellt. Zu meiner nächsten regulären Bestellung gab es einen "Ausgleich" 200ml Cragganmore 12 for free - hat leider null Wert für mich. Die Mehrkosten sind ja angefallen. ... soviel zu allet in Butter.


    Rücklaufquote: 0

    Reklamationquote beschädigter Sendungen 1 von 4

    Zahlung immer per Lastschrift - immer gedeckt.


    Was mich daran am meisten umtreibt, ist nicht die Geschäftspolitik oder die Kommunikation. Sondern der Cross-Kunden-Adressabgleich. Das dürfte mMn zumindest nach neuer Rechtslage nicht mehr erlaubt sein.
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  • Rhönräuber User Dabei seit: 08.02.2017Beiträge: 698Bewertungen: 0
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    Wollte mir gerade den Talisker 40 Jahre bestellen - gibt ja 5 % Rabatz - mußte dann aber feststellen,  dass der Preis immer noch 185 € überm Alternativanbieter liegt. Ich hab dann doch nicht bestellt ...wurde mir zuviel Käse um den Whisky gemacht. 

    Never have whisky without water and never have water without whisky !
    dRambodonk2 gefällt das
  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 27. Juli 2018 um 18:51
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    dRambo schrieb:

    Naja - in einem ähnlich Fall wurde die Lieferung meiner Flasche, an einen anderen Stammkunden abgewiesen - auch ein längeres Gespräch mit der Resi half nichts.

    Aber vermutlich nur aufgrund schwabenversandkostenundumeltschonendem Direktversand, oder?

    PS: Habe eben den weiteren Beitrag gelesen. Mal ehrlich, TWS möchte, dass möglichst viele eine Flasche bekommen. Darum eben ein Limit. Das ist das Angebot. Wenn man nun clever ist und das System aushebelt (für sich selbst oder jemanden anderen), dann ignoriert man den ursprünglichen Sinn der Limitierung. Wenn es durchgeht, okay, aber wenn es eben mal nicht durchgeht, so würde ich mich nicht darüber ärgern.

    MISS YOU! 

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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 27. Juli 2018 um 19:06
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    Waschbär schrieb:
    Was mich daran am meisten umtreibt, ist nicht die Geschäftspolitik oder die Kommunikation. Sondern der Cross-Kunden-Adressabgleich. Das dürfte mMn zumindest nach neuer Rechtslage nicht mehr erlaubt sein.
    Ich wüsste zumindest nicht, an welcher Stelle die DSGVO (oder andere bestehende Gesetze) dies einem Unternehmen verbietet.
    Und um einen Missbrauch zu verhindert wird das sicherlich auch in sehr vielen Branchen zum Selbstschutz gemacht - beispielsweise bei Finanzdienstleistern.
    Ich sehe da auch spontan keine Möglichkeit des Missbrauchs im Sinne der schützenswerten, persönlichen Daten.

    MISS YOU! 

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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,641Bewertungen: 5
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    Tier schrieb:
    Waschbär schrieb:
    Was mich daran am meisten umtreibt, ist nicht die Geschäftspolitik oder die Kommunikation. Sondern der Cross-Kunden-Adressabgleich. Das dürfte mMn zumindest nach neuer Rechtslage nicht mehr erlaubt sein.
    Ich wüsste zumindest nicht, an welcher Stelle die DSGVO (oder andere bestehende Gesetze) dies einem Unternehmen verbietet.
    Und um einen Missbrauch zu verhindert wird das sicherlich auch in sehr vielen Branchen zum Selbstschutz gemacht - beispielsweise bei Finanzdienstleistern.
    Ich sehe da auch spontan keine Möglichkeit des Missbrauchs im Sinne der schützenswerten, persönlichen Daten.

    @Tier 


    Sagen wir, Kunde A hat eine Kontoadresse und Kunde B gibt die Adresse von Kunde A als abweichende Versandadresse an. Der Händler gleicht das ab und verweigert Kunde B den Versand, weil Kunde A schon eine Flasche dieser Abfüllung bekommen hat.


    Da hätte ich vermutet, dass die Kontoadresse von Kunde A über das für die Geschäftsverbindung mit Kunde A erforderliche Maß (und ggfs. über die von Kunde A genehmigte Verwendung hinaus) verwendet wird. Ist das kein Missbrauch der Kundendaten von Kunde A?

  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,641Bewertungen: 5
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    Tier schrieb:
    (...)

    PS: Habe eben den weiteren Beitrag gelesen. Mal ehrlich, TWS möchte, dass möglichst viele eine Flasche bekommen. Darum eben ein Limit. Das ist das Angebot. Wenn man nun clever ist und das System aushebelt (für sich selbst oder jemanden anderen), dann ignoriert man den ursprünglichen Sinn der Limitierung. Wenn es durchgeht, okay, aber wenn es eben mal nicht durchgeht, so würde ich mich nicht darüber ärgern.

    TWS möchte, dass möglichst viele Kunden eine Flasche bestellen können. Also limitiert TWS die Bestellung auf eine Flasche pro Kunde. Soweit find ich das OK.

    Dass TWS allerdings dann auch noch entscheiden möchte, was ich mit der mir zustehenden einen Flasche machen darf und was nicht, das geht mir etwas weit. Wenn ich die Flasche an jemand anderen weiter geben möchte, dann sollte das mein Bier sein. Das kann TWS ohnehin nur verhindern, indem sie mir nicht einmal "meine" eine Flasche verkaufen (wie es ja bei @dRambo passiert ist. nachdem seine Weitergabeabsicht bekannt wurde). Das finde ich als Verwendungszweckkontrolle eines Händlers dann doch ziemlich übertrieben.
    Stephan_Buseole2 gefällt das
  • dRambo
    Themenersteller
    User, Moderator dRambo
    Dabei seit: 23.09.2015Beiträge: 19,340Bewertungen: 3
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    Waschbär schrieb:


    Tier schrieb:
    (...)

    PS: Habe eben den weiteren Beitrag gelesen. Mal ehrlich, TWS möchte, dass möglichst viele eine Flasche bekommen. Darum eben ein Limit. Das ist das Angebot. Wenn man nun clever ist und das System aushebelt (für sich selbst oder jemanden anderen), dann ignoriert man den ursprünglichen Sinn der Limitierung. Wenn es durchgeht, okay, aber wenn es eben mal nicht durchgeht, so würde ich mich nicht darüber ärgern.

    TWS möchte, dass möglichst viele Kunden eine Flasche bestellen können. Also limitiert TWS die Bestellung auf eine Flasche pro Kunde. Soweit find ich das OK.

    Dass TWS allerdings dann auch noch entscheiden möchte, was ich mit der mir zustehenden einen Flasche machen darf und was nicht, das geht mir etwas weit. Wenn ich die Flasche an jemand anderen weiter geben möchte, dann sollte das mein Bier sein. Das kann TWS ohnehin nur verhindern, indem sie mir nicht einmal "meine" eine Flasche verkaufen (wie es ja bei @dRambo passiert ist. nachdem seine Weitergabeabsicht bekannt wurde). Das finde ich als Verwendungszweckkontrolle eines Händlers dann doch ziemlich übertrieben.
    Drambo hat niemals offiziell eingeräumt, dass die Flasche nicht für ihn ist. Das lässt sich an dem Versand dorthin auch überhaut nicht ableiten - ich hatte einen Inlandsflug dorthin geplant und konnte die Flasche nicht im Handgepäck transportieren. Es wurde nicht diskutiert und es wurde mir der Kauf der Flasche an egal welche Adresse untersagt. Da ich Clubmitglied war/bin wog das besonders schwer - denn mir wurde auch der Clubrabatt unbegründet untersagt.


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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
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    Ich glaube ich beschäftige mich dann doch lieber mit anderen Themen ;-).

    Wenn es nicht so warm wäre, könnte ich ja mal was zum Ben Nevis 10 Jahre schreiben.

    MISS YOU! 

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  • Hastur User Hastur Dabei seit: 12.01.2008Beiträge: 5,746Flaschensammlung:Bewertungen: 0
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    Ganz früher gab es mal 3 Clubflaschen zur Auswahl. War eine gute Lösung!

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