Versandversicherung bei DHL? Haha!

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  • DerJoerg User DerJoerg Dabei seit: 19.05.2013Beiträge: 583Flaschensammlung:Basis-LagerBewertungen: 110
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    "duerer79" schrieb:
    ... ohne richtige Rechnung.

    Aber mit Kontoauszügen o.ä.

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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 29.12.2009Beiträge: 66Bewertungen: 27
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    "DerJoerg" schrieb:
    "duerer79" schrieb:
    ... ohne richtige Rechnung.

    Aber mit Kontoauszügen o.ä.


    ... was dir aber im Nachweis zum Teil wohl auch nicht weiter hilft, da die Überweisung ohne Rechnungsnummer etc. eben nicht einfach der Lieferung zuzuordnen ist. Könnte ja irgendwas sein, was dir da überwiesen wurde.

  • DerJoerg User DerJoerg Dabei seit: 19.05.2013Beiträge: 583Flaschensammlung:Basis-LagerBewertungen: 110
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    "Tom na Gruagaich" schrieb:
    ... was dir aber im Nachweis zum Teil wohl auch nicht weiter hilft, da die Überweisung ohne Rechnungsnummer etc. eben nicht einfach der Lieferung zuzuordnen ist. Könnte ja irgendwas sein, was dir da überwiesen wurde.

    Überweisung-Absender-Adressat könnte nachvollziehbar sein.
    Wäre dann mit Rechnung nicht anders ... wer sagt, daß das was im Paket war auch zur Rechnung paßt.

    Wer nicht zahlen will, der findet was!

    Viel interessanter wird's dann mit Geschenken, soll ja auch nicht unüblich sein und manchmal kostspielig sein ... wie beweist man die?

    Na ja, mir geht sowas auf'n Senkel ... den Leuten Versicherungen verkaufen, die nie oder selten greifen ... und wenn dann auch nur mit Extrem-Aufwand.

    Im ted.striker Fall umso unerklärlicher, da das Paket 2x vor Ort war, beschädigt wurde und wenn's ans zahlen geht man sich hinter den AGB's versteckt.

    Mit Kunden geht man eigentlich anders um.

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  • Horst_S User, Administrator Horst_S Dabei seit: 07.05.2004Beiträge: 5,211Flaschensammlung:Horst_S SammlungBewertungen: 1364
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    Nachdem hier im Thread eine Menge diskutiert wurde möchte ich ein paar Dinge hinzufügen, nachdem ich eine private Nachricht bekommen habe, ich möchte doch bitte einen Hinweis im Forum anbringen, wer für den Versand haftet.

    Bitte erlauben Sie mir, dass ich genau das NICHT tue. Ich halte mich komplett aus diesen Dingen raus. Machen sie das bitte untereinander aus.

    Hier erkennen sie aber, dass der Kauf einer Flasche bei The Whisky Store im Fall der Fälle die günstigere Lösung zur Befriedigung ihrer Neugier sein kann :wink:

    Da hier DHL gebashed wurde, erlauben sie auch uns bitte ein paar Äußerungen. Wir verwenden DHL, weil bei ihnen die Bruchrate äußerst gering ist und die meisten für sie Tätigen (nicht alle) auch ordentlich bezahlt werden. Hier gibt es eine Aussage dazu vom Vorstandsvorsitzenden. Vielleicht bringt ja der Mindestlohn im kommenden Jahr hier Besserung bei allen Beteiligten.

    Sicher ist auf jeden Fall, dass in Zukunft der Versand von Paketen, Päckchen und Briefen teurer werden wird. Und zwar bei allen Versendern. In den letzten Jahren wurde alles Fett aus dem Versandprozess herausgenommen, dass jetzt nichts mehr drin ist und die Preissteigerungen sich in höheren Versandkosten niederschlagen wird. Zusammen mit den Mindestlöhnen ergibt sich damit vielleicht sogar eine Verbesserung des Services bei allen Versendern, weil nicht nur 'die Billigsten' herangezogen werden, sondern sich nun auch andere für diesen Job interessieren könnten.

    Gruß Horst Lüning Admin, Whisky.de
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  • corry User corry Dabei seit: 10.02.2014Beiträge: 547Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 12. Oktober 2014 um 17:46
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    "Der erste Schluck aus dem Becher der Naturwissenschaft macht atheistisch - aber am Grund des Bechers wartet Gott". W.H.
  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 29.12.2009Beiträge: 66Bewertungen: 27
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    Ein User eines Nachbarforums hat mal eine kleine Zusammenfassung der Thematik, die ja in allen 3 großen deutschen Whiskyforen besprochen wurde, auf seinen Blog gestellt:
    http://www.whisky-journal.de/transportversicherung-whisky/

  • Unbekannt Dabei seit: -Bewertungen:
    , letzte Änderung 10. August 2014 um 18:28
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    Ich weiß nicht, ob es schon gedanklich abgehakt ist (ist manchmal wohl das Beste), aber offensichtlich gibt es über die Bundesnetzagentur auch eine Schlichtungsstelle für solche Fälle. Bei Verlust soll wohl auch eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei nicht schaden:
    http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-23510/pakete-im-garten-geld-geklaut-erfolgreich-wehren-gegen-post-versagen_aid_661413.html

    Link zur Bundesnetzagentur:
    http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/verbraucher-node.html

    PS: Auch wenn die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur auch nur ein Versuch mit fragwürdigem Ausgang ist, so würde mich schon mal interessieren wie die pauschal werbende Aussage "Bei Verlust oder Beschädigung erstatten wir Ihnen die Kosten bis 500 EUR." ohne Sternchen oder direkten Hinweis auf eventuelle Einschränkungen (die über das Kleingedruckte in der ursprünglichen Kernaussage dann eben doch massiv eingeschränkt wird) im Sinne des Verbraucherschutzes zu bewerten ist. Irreführend ist die pauschale Äußerung in jedem Fall - zumindest für mich.

    Zudem ist die Aussage, dass die Ware so zu verpacken ist, dass bei der üblichen Postbeförderung kein Schaden entsteht natürlich ein Freibrief, der so als Verbraucher wohl kaum hinnehmbar ist da willkürlich auslegbar (zumal die Entscheidung darüber grundsätzlich ja von DHL erfolgt - Interessenkonflikt) wie man ja an dem Beispiel sieht.

    Die 25 Euro Bearbeitungsgebühr sind natürlich eine Hürde aber auch verständlich.
    Vielleicht können wir ja gemeinsam die Gebühr zusammenkratzen - rein aus Interesse am Ergebnis.
    Ich wäre zumindest dabei, sofern ted.striker überhaupt noch Lust hat, bei der Angelegenheit noch Zeit zu investieren.

    Schlichtungsliste (25€/Teilnehmer):
    DeJa

  • [Gelöschter Benutzer]
    Themenersteller
    Dabei seit: 22.12.2009Beiträge: 0Bewertungen: 0
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    "DeJa" schrieb:
    Ich weiß nicht, ob es schon gedanklich abgehakt ist [...]

    Moin auch,
    danke für deine Mühen. In der Tat ist das Thema vom Tisch: in meinem Beispiel habe ich schlicht keine DHL-zertifizierte Versandkartonage genutzt und bin nicht versichert. Punkt.
    Ich habe es nur gepostet und kommentiert um klarzustellen, dass man damit rechnen darf, bei Verlust/Beschädigung IMMER mit einem langen Gesicht und ohne Erstattung aus einer Konfrontation mit DHL herauszugehen.

    Gruß,
    Sebastian

    Irgendwas mit Whisky und Ostfriesland: das image regulars-Blog. Und Samples ha’m wir auch.

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  • Unbekannt Dabei seit: -Bewertungen:
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    Versandrisiko trägt ja der Käufer.

    Man muss seine Pakete einfach so verpacken, dass nur Panzerbeschuss den Inhalt zerstört. Nach einer kleinen Streitigkeit mit der DHL mache ich das auch so. Wichtiger ist mir aber die Versicherung gegen Verlust, denn es ist wahrscheinlicher dass ein Paket verschwindet als dass es zerstört wird.

    Ein bisschen hin und her werfen muss ein Paket schon aushalten. Man kann von einem Logistiker nicht verlangen, 8 Stunden täglich Pakete säuberlich aufnehmen und säuberlich abzulegen. Ich habe früher in der Logistik Ferienarbeit gemacht und verstehe nun jeden Versandmitarbeiter, der die Pakete "wirft".

    Auchroisk2014 gefällt das
  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 29.12.2009Beiträge: 66Bewertungen: 27
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    Tja, T.Harris, wenn das nur so einfach wäre. Du kannst 5 kg Stahlbeton drumrum packen, wenn die da mit dem Panzer drüber fahren, ist der Inhalt auch Geschichte und du hast keine DHL-zertifizierte Verpackung, darum greift die Versicherung nicht. Dass man die Pakete entsprechend bombenfest auspolstert, ist wohl ziemlich allen hier klar. DHL schafft sie trotzdem immer mal wieder.

    Und zum Versandrisiko lies mal den Thread durch. Hier geht es nämlich darum, wann die so groß bewerbene "Versandversicherung", bzw. "Haftung bis 500 Euro" bei Paketen greift. Und da wirds gruselig.

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