DHL - Paket verlorgen gegangen. Bestimmung des Whiskypreises.

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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
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    Ich denke nicht, dass ein Händler bei einem Verlust vom Versandunternehmen den VK erstattet bekommt. Den EK + eventuell eine Unkostenpauschale.

    Und warum sollten private "Händler" hier besser gestellt werden?

    Der virtuelle Hype-Wert ist bei solchen (jungen) Flaschen sicherlich zu abstrakt (um nicht zu sagen absurd), als dass das irgendjemand davon überzeigen könnte mehr zu erstatten, als notwendig.

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  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
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    Waschbär schrieb:

    Du hast deinem Kumpel 200 Euro für die Flasche bezahlt? Dann bitte deinen Kumpel um eine Quittung "200 Euro für Ardbeg-Plörre (Privatkauf) von @Finux erhalten Unterschrift Kumpel" und reich die bei DHL ein. Könnte funktionieren.

    Wenn das geht: Bitte den Kumpel eine Quittung über 500,-- Euro auszustellen.

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  • K_Biker User K_Biker Dabei seit: 22.08.2017Beiträge: 2,564Bewertungen: 0
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    Tier schrieb:

    Ich denke nicht, dass ein Händler bei einem Verlust vom Versandunternehmen den VK erstattet bekommt. Den EK + eventuell eine Unkostenpauschale.

    Und warum sollten private "Händler" hier besser gestellt werden?

    Der virtuelle Hype-Wert ist bei solchen (jungen) Flaschen sicherlich zu abstrakt (um nicht zu sagen absurd), als dass das irgendjemand davon überzeigen könnte mehr zu erstatten, als notwendig.

    Sehe ich auch so.
    Zudem könnte man ja ansonsten jede beliebige Zahl als Wert dem Versandunternehmen melden. Wäre Betrug ja sehr einfach 


    Es ist ein langer Weg zum Whisky-Experten - aber auch eine schöne Zeit bis dahin

     

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  • Ondrö User Ondrö Dabei seit: 23.08.2014Beiträge: 102Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 6. Juli 2018 um 20:00
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    Wieso sollte man nicht den Wiederbeschaffungswert erhalten? Ist doch bei nem gestohlenen Fahrrad auch nicht anders.

    Nach dieser Logik würde man ja beispielsweise, wenn beim heutigen Verschicken der in den 90ern für 150 DM gekaufte Black Bowmore (oder was der damals für einen Preis hatte) verloren geht, nur 75€ erstattet bekommen. Halte ich für ausgeschlossen, dass man nur den EK-Preis erhält.


  • dRambo User, Moderator dRambo Dabei seit: 23.09.2015Beiträge: 19,338Bewertungen: 3
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    K_Biker schrieb:


    Tier schrieb:

    Ich denke nicht, dass ein Händler bei einem Verlust vom Versandunternehmen den VK erstattet bekommt. Den EK + eventuell eine Unkostenpauschale.

    Und warum sollten private "Händler" hier besser gestellt werden?

    Der virtuelle Hype-Wert ist bei solchen (jungen) Flaschen sicherlich zu abstrakt (um nicht zu sagen absurd), als dass das irgendjemand davon überzeigen könnte mehr zu erstatten, als notwendig.

    Sehe ich auch so.
    Zudem könnte man ja ansonsten jede beliebige Zahl als Wert dem Versandunternehmen melden. Wäre Betrug ja sehr einfach 


    ist ja grundsätzlich erst mal nur bis max 500€ versichert, ausser man kauft ein Upgrade. Bei Verlust kann man auch Glück haben dass sie zahlen, wird es doch gefunden und es war nicht drin was man angegeben hat.... wird man es recht sicher nicht hier posten :smile: 


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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,637Bewertungen: 5
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    Tier schrieb:

    Ich denke nicht, dass ein Händler bei einem Verlust vom Versandunternehmen den VK erstattet bekommt. Den EK + eventuell eine Unkostenpauschale.

    Und warum sollten private "Händler" hier besser gestellt werden?

    Der virtuelle Hype-Wert ist bei solchen (jungen) Flaschen sicherlich zu abstrakt (um nicht zu sagen absurd), als dass das irgendjemand davon überzeigen könnte mehr zu erstatten, als notwendig.


    Ich hätte darauf getippt, dass das Versandunternehmen gleichwertigen Ersatz verschaffen muss. Ein Ausgleich in Geld wäre für mich der Wiederbeschaffungswert. Wenn das verlorene Versandgut noch zum (ehemaligen) EK wieder zu beschaffen ist, dann wäre der EK für mich OK. Das ist aber bei der Ardbeg-Plörre wohl nicht der Fall. Im Zweifel einen unabhängigen Gutachter beauftragen - die freuen sich immer.
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  • Juffe User Juffe Dabei seit: 17.07.2017Beiträge: 772Bewertungen: 0
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    Waschbär schrieb:

    @dirty_Frank 


    Breit getreten wird er auch nicht viel größer. Ich spreche da aus Erfahrung.


    @Waschbär made my day :lol::lol::lol::lol::lol:


    Vallado gefällt das
  • [Gelöschter Benutzer] Dabei seit: 28.09.2016Beiträge: 0Bewertungen: 0
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    Ondrö schrieb:

    Wieso sollte man nicht den Wiederbeschaffungswert erhalten? Ist doch bei nem gestohlenen Fahrrad auch nicht anders.

    Nach dieser Logik würde man ja beispielsweise, wenn beim heutigen Verschicken der in den 90ern für 150 DM gekaufte Black Bowmore (oder was der damals für einen Preis hatte) verloren geht, nur 75€ erstattet bekommen. Halte ich für ausgeschlossen, dass man nur den EK-Preis erhält.


    Wie gesagt: Bei solchen jungen Flaschen ist es eben absurd.
    Warum soll das Versandunternehmen einen Hype-Preis entschädigen und nicht den tatsächlichen Verlust (= EK)? Die müssen ja nicht für irgendwelche absurden Preissteigerungen bestraft werden.

    MISS YOU! 

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  • Waschbär User Waschbär Dabei seit: 01.05.2014Beiträge: 33,637Bewertungen: 5
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    Tier schrieb:


    Ondrö schrieb:

    Wieso sollte man nicht den Wiederbeschaffungswert erhalten? Ist doch bei nem gestohlenen Fahrrad auch nicht anders.

    Nach dieser Logik würde man ja beispielsweise, wenn beim heutigen Verschicken der in den 90ern für 150 DM gekaufte Black Bowmore (oder was der damals für einen Preis hatte) verloren geht, nur 75€ erstattet bekommen. Halte ich für ausgeschlossen, dass man nur den EK-Preis erhält.


    Wie gesagt: Bei solchen jungen Flaschen ist es eben absurd.
    Warum soll das Versandunternehmen einen Hype-Preis entschädigen und nicht den tatsächlichen Verlust (= EK)? Die müssen ja nicht für irgendwelche absurden Preissteigerungen bestraft werden.

    Der tatsächliche Verlust ist die Flasche. Die können sie ja gerne eins zu eins ersetzen. Dann kann es dem Geschädigten egal sein, was sie dafür bezahlen müssen. In dem Fall müssen sie allerdings für die Wiederbeschaffung den (einen) Wiederbeschaffungspreis bezahlen. Den würde ich auch erwarten, wenn sie den Schaden in Geld abgelten wollen.
    OndröFinux2 gefällt das
  • Ondrö User Ondrö Dabei seit: 23.08.2014Beiträge: 102Bewertungen: 0
    , letzte Änderung 6. Juli 2018 um 20:15
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    Aber es ist ja der neue Wert der Ware. Hätte das Transportunternehmen nicht das Paket verloren, hätte der Verkäufer genau diesen Betrag auf seinem Konto. Wieso soll er für den Fehler des Transportunternehmens bestraft werden?


    Edit: der Waschbär war schneller.

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