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Am Grundwassersee 4 · 82402
Seeshaupt
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Alkoholmissbrauch ist
gesundheitsgefährdend.
Genießen Sie in Maßen.
Laienmeinung: Unter der Voraussetzung der hier zulässigen Flaschenteilungen und Probenangeboten, sollte ein FA keinerlei Grundlage für die Erhebung einer Steuer haben (wofür denn eigentlich?).
Problematisch dürften allerdings die "setze ich den aktuellen Marktwert an"-Teilungen sein, sofern dieser eben deutlich den eigenen, ehemaligen EK übersteigt. Hier muss jeder selbst wissen was er da macht und welche Folgen es haben könnte.
MISS YOU!
@Tier
So sehe ich das auch, aber allein der Weg bis zu der Erkenntnis, dass gar keine Steuern erhoben werden brauchen, stelle ich mir für den Betroffenen ziemlich nervenaufreibend vor.
Selbst mit Nachweis aller Quittungen und Geldflüsse. Die müssen ja auch erstmal lückenlos zusammengetragen werden.
Ich schätze wer einmal durch so eine Tortur gegangen ist, dem ist der Spaß am Teilen und Versampeln wohl gehörig vergangen.
TiRis kleiner Sampleservice
Onlineauktionen werden tatsächlich überwacht und teilweise wird dann bei diesen zu bestimmten Usern die Umsätze abgefragt. Oftmals ist das aber eher Zufall, oder tatsächlich eine (anonyme) Anzeige Dritter.
Das jetzt solche Seiten wie hier "durchsucht" werden wäre mir neu.
Grundsätzlich ist bei vereinzelten Veräußerungen der § 23 EStG zu betrachten. Hier gilt erstmal eine Freigrenze von 600 € und eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Verkaufe ich also meinen heute Erworbenen Whisky XX und verkaufe diesen in 3 Jahren mit 800 € Gewinn weiter, wäre dies steuerfrei.
Anders sieht es bei regelmäßigen Verkäufen aus. Grober Richtwert ist so 20-30 Transaktionen in einem Kalenderjahr, aber wie hier schon geschrieben, ist das Ermessensauslegung seitens des FA. Veräußert jemand jedes Jahr 20 Mal Whisky auf Ebay, wird dies irgendwann dann doch als gewerblich gesehen.
Noch eine Ausnahme wäre ein "üblicher" Umfang, bsp wenn ich mich entschließe mein Whiskyhobby an den Nagel zu hängen und alles veräußere. Aber auch hier kann jedes FA, jeder Bearbeiter etc. sein Ermessen ausspielen.
Blind Guardian Battle X - Schlachtfeldsuppe: Platz 5
Blind Guardian Battle XI - Mirror Mirror: Platz 8
Blind Guardian Battle XII - Fremde Welten - Fremde Völker: geteilter Platz 2 sowie einem Volltreffer
@Farsund
Vielen Dank für die interessante und erschreckende Antwort! Ich nehme an, du hast kein Gewerbe angemeldet, sondern den Flaschenverkauf eingestellt, oder?
Da bei § 23 EStG auch Gegenstände des täglichen Gebrauchs ausgenommen sind, müsste ich doch bei derartigen Gewinnen nur nachweisen, dass ich täglich (ggf. nur regelmäßig) Whisky trinke
@Farsund
Ah - OK. Nochmal vielen Dank. Das ist für dich eine gute und angemessene Lösung.
Ich suche immer noch jemanden, der aus seiner privaten Whiskysammlung einen Handelsbetrieb gemacht hat. Insbesondere würde mich interessieren, mit welchem Wert die Sammlungsflaschen in das Gewerbe übernommen werden und was man dann beim Verkauf als Gewinn zu versteuern hat. Ich fänd´s blöd und unverständlich (aber das ist ja im Steuerrecht normal), wenn ich bei Kauf 2015 zu 119 Euro inkl. Umsatzsteuer nach Gewerbeanmeldung 2033 beim Verkauf 2035 zu 1190 Euro inkl. Umsatzsteuer dann 900 Euro Gewinn versteuern müsste (mal vereinfacht gesprochen). Zumal ich den ursprünglichen Kaufpreis nach 20 Jahren wahrscheinlich sowieso nicht mehr anhand einer Rechnung nachweisen kann.
@Waschbär
Interessante Fragestellung, die ich Dir leider nicht beantworten kann. Vom Verständnis her würde ich als FA ebenfalls von 900 € Gewinn ausgehen. Und das ist dann mal so richtig doof für Dich.
Falls Du aber dennoch eine Domän für Dein zukünftiges Gewerbe brauchst, ich habe schon eine für diesen Zweck reserviert: sammlerwhisky.de und sammlerwhisky.net Wir können das dann so machen wie DHL seinerzeit mit whisky.com
@Farsund
Ich würde lieber argumentieren, dass die Wertsteigerung von 119 Euro bis, sagen wir mal, 1071 Euro von 2015 bis zur Gewerbeanmeldung 2033 im Privatbereich passiert und damit nicht steuerbar ist. Die Wertsteigerung ab Gewerbeanmeldung bis Verkauf bin ich dann gerne bereit, als gewerblichen Gewinn zu versteuern (abzüglich sonstiger Kosten natürlich).